Filme im Unterricht

  • Hallo,


    letztens habe ich einen Film über die HJ online bestellt, der recht brauchbar beworben war, nicht zu lang (60 Minuten) und laut Rezensionen auch gut verständlich. Ich dachte, das wäre vielleicht ganz interessant, um das Ganze mal mit den Schülern (9. Klasse) anzusehen.


    Als dann das Päckchen kam, wars nix mit Film anschauen, der Film ist ausgewiesen auf FSK 16... und, was auch neu (für mich) ist (habe ich übrigens auch jetzt bei neueren Doku-DVDs entdeckt), dass nicht nur festgehalten ist, dass der Film nicht für öffentliches Vorführen bestimmt ist, sondern sogar explizit ausgewiesen ist, dass auch die Vorführung in Schulklassen untersagt ist.


    Finde ich ziemlich ärgerlich.


    Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht, bzw. wie haltet ihr das? Schaut ihr dann einfach keine Filme mehr an?


    und kennt jemand eventuell noch einen Film über Jugend im Nationalsozialismus, der für den Unterricht brauchbar ist?


    lg Josie

    Wenn ich so bin,
    wie ich bin,
    bin ich
    ich !

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns ist Film im Unterricht normal, allerdings werden die nicht "angeguckt", sondern damit als ganz normales Medium gearbeitet, also eher wie mit Texten: sequenzweises anschauen, arbeiten (von kreativ über diskursiv bis analytisch) mit den einzelnen Sequenzen. Ich kenne kaum einen Unterricht der ohne das oder Minisequenzen aus youtube oder den podcast- und videosequnez liefernden Sender läuft, und das gilt eigentlich von Deutsch über die Fremdsprachen bis zu den Naturwissenschaften. Nur die Mathemathiker und die Philosophen sind bisher Mediumverweigerer (wobei die Mathekollegen aber viel mit Computerprogrammen zur Darstellung arbeiten).


    Für die Standardlektüren haben wir Schullizenzen für die dazugehörigen Filmadaptionen wo noch nötig. Ausschnitte zeigen die meisten Kollegen via youtube. Da gibts ja alles zu allem. Kurzsequenzen auch von privaten DvDs. Alles eher konfliktfrei.


    Interessante Sequenzen für dich:


    http://www.youtube.com/watch?v=uLtaMEfG_5A und die 9 Folgeteile bei youtube


    http://www.youtube.com/watch?v=Sn3W8nD7qpI und folgende Teile



    Und das hier könnte auch interessant für dich sein: http://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/fwu-filme/


    Das mit dem Verbot des Vorführens in der Klasse wundert mich übrigens...




    Und: http://www.lehrer-online.de/fa…3621104910230513631363780

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    5 Mal editiert, zuletzt von Meike. ()

    • Offizieller Beitrag

    oder einfach drauf pfeifen - was ich niemals machen würde...aber ich könnte es mir gut vorstellen, denn wie will man ordentlich mit filmen arbeiten, wenn man sie nicht richtig ansehen kann? ich würde das nie machen und auch niemandem empfehlen.


    als hj-film habe ich mal von jemandem gehört, der hitlerjunge salomon im unterricht gezeigt hat. würde ich persönlich nie machen. auch von guido knopp dingsbums habe ich schon gehört...


    natürlich kann man die auch immer so pseudomäßig unterbrechen, und dann drüber quatschen - aber macht man das mit der lektüre im unterricht? da lässt man sie doch auch erstmal lesen und spricht dann drüber...ich kenne da so kollegen.


    ansonsten vielleicht mal mit schülern ins kino gehen, wenn was interessantes läuft. dann kann man ihnen auch gleich mal das "programmkino" näher bringen, wo es keine mülleimer gefüllt mit popcorn gibt.



    den find ich ganz witzig: http://www.youtube.com/watch?v=niJWmdnxEFc

  • Das Zeigen eines Films im Unterricht gilt nicht als öffentlich. Ein User dieses Forums hat sehr treffend gesagt, dass in deinem unterricht wohl kein Spaziergänger bei dir durch den Unterricht spaziert ...

    • Offizieller Beitrag

    Hawkeye, ich glaube, das Gedöns kann man sich sparen...siehe mein Link unten.



    Sorry, in diesem Forum klicke ich selten auf Links, die zu irgendwelchen Rechts-Dingsbums-Seiten führen ;)...


    Wobei ich aber einschränkend erwähnen möchte, weil ich heute eben grad auch wieder mit einem Kollegen (aus der Mathefraktion) gesprochen habe und wir darauf kamen, dass es ja Filme gibt, die speziell mit Schullizenzen verkauft werden. Bzw. sagte er, dass er erst vor Kurzem am Telefon darauf hingewiesen wurde, dass er, wenn er da was im Unterricht zeigen will, die Schullizenz erwerben muss. Ich meine mih dunkel zu erinnern, dass wir damals auch mal den Luther-Film in Schullizenz angeschafft haben.


    Wieso sollte man dies tun, wenn es laut Link dort oben ohnehin erlaubt ist?


    Und ich persönlich traue den Urheberrechtsverteidigern nicht weit über den Weg.

  • Schullizenzen braucht man nach meinem Verständnis, wenn man einen Film vor der Schulgemeinde als ganzer (oder z. B. in vielen Klassen) zeigen will. Nicht aber für den - womöglich ausschnitthaften - Einsatz von Filmen in einer Schulklasse, denn das ist ja eine geschlossene Gesellschaft.

  • Ich kümmere mich weder um Altersbeschränkungen - sofern ein gewisser Rahmen nicht überschritten wird - noch befasse ich mich mit Urheberrechtsfragen. Kann das irgendwann schief gehen? Klar. Wenn man Lehrerkinder im Unterricht hat, zum Beispiel. Sobald die erste Klage kommt, höre ich auf und mache nur noch Buchunterricht. Aber solange gönne ich den Kindern die kleine Freude :rolleyes: .

  • Es gibt in fast allen Bundesländern Medienzentren, die den Lehrkräften Filme zum Gebrauch in der Schule kostenlos ausleihen. In vielen Ländern gibt es das sogar schon online, so dass man die Filme bzw. Teile davon jederzeit online herunterladen und im Unterrichtsgeschehen nutzen kann.


    In NRW wäre das z.B. Edmond http://edmond20.lvr.de/

  • Urheberrecht Film in der Schule
    Der Gesamtvertrag der Länder mit den Verwertungsgesellschaften zur Abgeltung von Vergütungsansprüchen nach § 52 a Urheberrechtsgesetz für die öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke bzw. Werkteile im Intranet von Schulen vom 14.07.2010 regelt, wie Filme in der Schule genutzt werden dürfen.
    1. kleine Teile eines Werks maximal 12 % eines Werks, bei Filmen jedoch nicht mehr als fünf Minuten Länge;
    2. Teile eines Werks 25 % eines Druckwerks, jedoch nicht mehr als 100 Seiten;
    3. Werk geringen Umfangs:
    [font=&quot]o [/font]ein Druckwerk mit maximal 25 Seiten, bei Musikeditionen maximal sechs Seiten
    [font=&quot]o [/font]ein Film von maximal fünf Minuten Länge
    [font=&quot]o [/font]maximal fünf Minuten eines Musikstücks, sowie
    [font=&quot]o [/font]alle vollständigen Bilder, Fotos und sonstigen Abbildungen

    Aus welcher Quelle darf ein Film in welchem Umfang und in welcher Veröffentlichungsform verwendet werden?
    1. Filmvorführungen im Klassenverband
    Wenn ein Film ausgeliehen oder privat erworben wurde (z.B. DVD, Videokassette), darf dieser im Unterricht ohne das Einholen einer Erlaubnis und ohne das Zahlen einer Vergütung gezeigt werden. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe nach §53 UrhG.
    Dies gilt nicht für aufgezeichnete Sendungen aus dem Fernsehen. Das Zeigen von Fernsehsendungen im Unterricht ist nur gestattet, wenn es sich um Tagesaktuelles handelt oder direkt aus dem Internet (z.B. über eine Mediathek) gezeigt wird.
    Eine Filmvorführung unterliegt außerdem der Einschränkung, dass der Kinostart mindestens 2 Jahre zurückliegen muss.
    2. Filmvorführungen außerhalb des Klassenverbandes in der Schule
    Schulen, die im Rahmen von klassenverbandsübergreifenden Veranstaltungen Filme vorführen wollen, müssten bei den Berechtigten eine entsprechende Erlaubnis einholen. Bei Bildstellen und Medienzentren können Filme mit einer entsprechenden Lizenz ausgeliehen werden. Falls der gewünschte Film dort nicht vorhanden sein sollte, kann man bei der Firma MPLC eine Single-Event-Lizenz oder eine Schirmlizenz (für ein ganzes Jahr) erwerben.
    3. Schirmlizenzen des MPLC (Motion Picture Licensing Cooperation)
    MPLC bietet sogenannte Schirmlizenzen an, die das öffentliche Vorführen von Filmen in der Schule in unbegrenzter Anzahl lizensieren. Nach Einschätzung des Kultusministeriums ist es nicht notwendig, diese Lizenzen für das Zeigen von Filmen im Unterricht (s. 1.) zu kaufen.
    [font=&quot]Quelle: Schreiben des Kultusministeriums an alle Regierungspräsidien
    vom 3. März 2011 - AZ 14-0521.31/147: Herunterladen [pdf] [18 KB]


    Gruß
    putzi
    [/font]

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Guten Morgen,


    genau, der Ansicht war ich bislang auch immer, dass eben das Zeigen von Filmen im Klassenverband nicht als Öffentlichkeit gilt. Deshalb war ich ja so überrascht, dass es auf den neueren DVDs, die ich am Wochenende bestellt habe, auf einmal explizit draufstand.


    Finde ich ehrlich einen Witz und wer liest eigentlich schon das Kleingedruckte hinten drauf? Wohl kaum jemand. Die lassen sich eben immer was neues einfallen.


    Auch einen Film über die HJ als FSK 16 fand ich etwas merkwürdig, früher waren derartige Dokus FSK 12 und es sollte eigentlich nichts dagegen sprechen, wenn man auch mit 14/15jährigen im Unterricht so eine Doku anschaut und eben darüber spricht (vor allem, wenn man bedenkt, was die lieben Kleinen daheim so alles kucken, mir erzählte letztens ein 6.Klässler ganz fasziniert von "Saw 1 bis x").
    Aber man ist ja artig und wenn FSK 16 draufsteht, dann sucht man halt was anderes.. ;)

    Wenn ich so bin,
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    ich !

    • Offizieller Beitrag

    na dann mach ich so weiter wie bisher.


    und das mit der altersfreigabe finde ich auch klasse. ich habe mal material eines verlages für den film "troja" gefunden, ausgerichtet auf 6. klasse (da ist das ja thema). hab die dvd gekauft und hinten drauf stand: fsk 16 - herzlich gelacht.


    meine frau hat ihn gezeigt, daraufhin stand eine mutter vor der tür, dass die tochter nächtelang alpträume gehabt hätte.


    der alter spruch heißt: der krug geht so lange zum mund...


    mein neuer spruch heißt: "30 lachen, einer schreibt ans KM."

  • In Deutschland wird es keine bahnbrechenden Änderungen geben. Auf dem Rasen stand "Betreten verboten".

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

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