Zeugnisübernahme

  • Hallo zusammen!


    Leider weiß ich nicht genau, wie ich das Thema nennen kann, deswegen der seltsame Titel.
    Ich habe folgendes Problem.
    Seit letzter Woche habe ich einen neuen Schüler in der Klasse (3. Schuljahr). Nun ist es so, dass es bei uns nur noch 6 1/2 Wochen bis zu den Sommerferien sind. Ich fühle mich nicht wirklich in der Lage nun für den Schüler ein neues Zeugnis zu schreiben, vor allem, da bis dahin noch einiges an Unterricht ausfällt und ich so nicht alle Kompetenzbereiche abdecken kann.
    Nun kam der Schüler auch noch aus Hessen, d.h. es ist ein reines Ziffernzeugnis, ohne jegliche Verbalbeurteilung.
    Kann ich nun dieses Zeugnis übernehmen und in die Kommentarfelder evtl. schreiben, dass der Schüler zu kurz an der Schule ist, um das zu beurteilen?
    In der neuen GSO habe ich nur etwas über ein Abgangszeugnis gefunden, nämlich, dass das Halbjahres- bzw. Jahreszeugnis übernommen wird, wenn der Abgang innerhalb 8 Wochen stattfindet.
    Vielleicht kennt ja jemand die Regelung für Rheinland-Pfalz, da ich mir wirklich schwer damit tue etwas zu jedem Kompetenzbereich zu schreiben.


    Schon mal vielen Dank.


    ~Corvi

    Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig. ~Albert Einstein

  • Hallo Corvi!
    Bin zwar nicht aus RLP, aber soweit ich weiß, kann man in solchen Fällen
    von der vorherigen Schule auch eine Verbalbeurteilung zusätzlich anfordern.
    Darauf könntest du dich dann bei deiner eigenen Beurteilung stützen.
    Einen Vermerk, dass der Schüler erst seit ein paar Wochen in deiner Klasse ist
    würde ich aber auch noch dazu schreiben.


    LG

  • In NDS heißt sowas "Vorschlagszeugnis": Du übernimmst einfach das Zeugnis der alten Schule und schreibst unten einen Vermerk hin, dass dies ein Vorschlagszeugnis der xy-Schule vom soundsovielten ist und gut. In so kurzer Zeit kann wirklich niemand erwarten, dass Du Dir noch selbst etwas "ausdenkst"!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe leider nicht mehr die genaue Wochenzahl im Kopf - frag am besten Deine Schulleitung. Falls Du schreiben musst: Vielleicht kannst Du vom Schüler selber auch alte Klassenarbeiten einsehen und eventuell daraus etwas für die Verbalbeurteilung entnehmen.


    Gruß leppy

  • Vielen Dank für die Tipps.
    Die Schulleitung weiß leider auch nicht mehr als ich, aber sie erkundigt sich.
    Das mit den alten Klassenarbeiten kann ich leider vergessen, da es mit dem Schüler einiges an Problemen gab (JA war schon eingeschaltet, Familienhilfe in der Familie, der Knabe ist völlig unorganisiert, vor allem seine Mutter).
    Ich werde mich mal durch seine Akte durcharbeiten, die ist einige Zentimeter dick und morgen hab ich gemeinsam mit der Schulleitung ein Gespräch mit der Mutter.
    Vielleicht stimmt es ja doch mit den 8 Wochen und es reicht der Vermerk, dass er aus einem anderen Bundesland hierher gewechselt hat.


    ~Corvi

    Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig. ~Albert Einstein

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