Hallo zusammen,
in der Oberstufe (NRW) wird immer wieder davon gesprochen, dass es eine sog. Bringschuld der Schüler bzgl. der Mitarbeit im Unterricht gebe.
Rein sachlich würde ich das daraus ableiten, dass in der SII laut Richtlinien eine erhöhte Selbstständigkeit der Schüler gefordert ist und dass die Teilnahme am Unterricht selbstverständlich auch bedeutet, dass Leistungen gebracht werden müssen.
Ich suche schon die ganze Zeit, aber ich finde den Passus nicht mehr, wo es für die SI ausdrücklich heißt, dass Schüler auch aufgefordert werden müssen, etwas zu sagen etc. Bei den Grundsätzen zur Leistungsbewertung in der SII steht das nicht. Meine Frage an euch: Wisst ihr, wie sich die Bringschuld ableitet? Gibt es evt. Urteile dazu, habe da nichts gefunden.
Danke für die Infos!
Edit: Ok, Urteil gerade gefunden: http://www.derwesten.de/nachri…tiv-werden-id3878721.html
Nach einem entsprechenden Passus in irgendeiner Vorschrift suche ich aber noch...