Zeugnisformulierung - Kind klaut.

  • Ich hab mal geschrieben "Es fällt ihr schwer, das Eigentum anderer zu achten."


    Hab damals lang überlegt, ob ich es aufnehmen soll, um aber vor den Eltern die Ernsthaftigkeit des Problems (die das als typische kindliche Entwicklungsphase betrachteten) zu unterstreichen hab ich es dann so geschrieben.

  • Naja, wenn es in der Schule geklaut hat, gehört schon auch eine entsprechende Notiz in die Akte (am besten eine Kopie der schriftlichen Mitteilung an die Eltern), da die Schule auch in der Pflicht ist, die anderen Schüler vor so einem Verhalten zu schützen und ggf irgendwann weitere Maßnahmen nötig sein werden, wenn sich das Verhalten fortsetzt. Und dann sollte man die vorangegangenen Vorgänge und die Reaktion der Schule darauf schon belegen können.
    Eine Mitteilung im Zeugnis ist aber wohl eher nicht der richtige Weg.
    Allerdings dürfte es angemessen sein, solche Dinge in den Kopfnoten zu berücksichtigen, falls es die in dem Jahrgang schon gibt.

  • Ich schließe mich an, das gehört nicht in ein Zeugnis. Ich bin auch der ÜBerzeugung, dass dies nichts bewirken wird. Hast du versucht, herauszubekommen, was der Hintergrund dieses Verhaltens ist?????


    flip

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