Rechte in Elternzeit

  • Eigentlich war geplant, dass ich ab dem nächsten Schuljahr "Teilzeit in Elternzeit" arbeite, die Bewilligung habe ich bereits erhalten. Nun ist uns gestern ganz unvermittelt unsere Tagesmutter abgesprungen, die unseren Sohn ab August betreuen wollte. Wie es aussieht, ist es in unserer Gegend extrem schwierig, einen Betreuungsersatz zu finden, ich habe schon alles Krippen etc. abtelefoniert, bei denen wir sogar größtenteils schon lange auf der Warteliste stehen. So ist erstmal nichts zu machen. Wir haben nicht mal Familie in der Nähe.
    Ich habe beim zuständigen Schulamt daraufhin nachgefragt, was ich tun kann, wenn ich keine Betreuung für ab August finde. Die Antwort war, dass ich schnellstmöglichst einen Antrag (in den nächsten vierzehn Tagen angeblich) stellen soll, meinen Dienstantritt zu verschieben. Nun kann ich aber in diesem Zeitraum unmöglich garantieren, einen sicheren Betreuungsplatz zu finden, d.h. entweder muss ich meinen Dienstantritt vorsorglich verschieben und bekomme doch einen Betreuungsplatz, oder ich gehe das Risiko ein, keine Betreuung zu haben, und dann arbeiten zu MÜSSEN.


    Kennt sich jemand mit den Rechten in der Elternzeit aus, oder wo man das nachlesen kann? Inwiefern MUSS ich den Dienst antreten, wenn ich meinen Sohn nirgendwo unterbringen kann?

  • kann mir mal jemand erklären wie das mit dem sch*** neuen zitieren hier funktionieren soll? :X: sorry, das musste jetzt mal raus! ich raff es nämlich überhaupt nicht..


    der letzten frage schließe ich mich an, auch ich möchte wissen, inwiefern man antreten MUSS?!

  • Ruf mal den Personalrat an. So weit ich informiert bin, besteht ein Vorteil der Elternzeit darin, dass du testen kannst, ob du mit Kind in der Lage bist wieder zu arbeiten.
    Mir wurde gesagt, dass ich dann auch kurzfristig wieder zu Hause bleiben könnte, wenn ich feststellen muss, dass mein Kind noch zu klein ist. Ruf doch mal den zuständigen
    Tagesmutterverein an. Die finden bestimmt Ersatz. Wir haben unserer Tagesmutter erst heute zugesagt. Schon einmal über ein Aupair nachgedacht?

  • Danke für eure Antworten, ich bin verbeamtet, und ich habe auch schon vage gehört, dass man in Elternzeit flexibel sein darf. Nur würd ich das gern mal schwarz auf weiß nachlesen können, um notfalls darauf verweisen zu können.


    Seid mir nicht böse, aber ich brauche keine Tipps, wie ich nicht doch noch schnell eine Betreuung auftun kann, es ist ja nicht so, dass ich in dieser Hinsicht nicht gerade alle Register ziehe. Mir kommt es auf den "worst case" an:


    a), ich lass es darauf ankommen und stehe zu Dienstbeginn ohne Betreuungsplatz da
    b), ich ändere vorsorglich meinen Dienstantrittsbeginn, bekomme vielleicht doch eine Betreuung und DARF dann nicht arbeiten (was finanziell sehr ungünstig wäre)


    Daher meine Frage nach den eigentlichen Rechten, und wo man sie nachlesen könnte.

  • Danke für eure Antworten, ich bin verbeamtet, und ich habe auch schon vage gehört, dass man in Elternzeit flexibel sein darf. Nur würd ich das gern mal schwarz auf weiß nachlesen können, um notfalls darauf verweisen zu können.


    Für Beamten gilt das BEEG nicht, somit findest du alles in dem vom jeweiligen Bundesland erlassenen Beamtengesetz.



    Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und gibt da auch verschiedene Regelungen. Für Angestellte ginge das z.B. nciht sofort wieder raus zu gehen oder so etwas, es sei denn die Kidnerbetreuung ist nicht zu sichern.

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