Familienzuschlag und Elterngeld

  • ... aber wenn das Kind geboren ist, müsste die Bezreg doch eigentlich die Mutterschutzfrist neu berechnen. ?( hak da noch mal nach ....


    Das ist ja das, was ich nicht verstehe. Ich musste beim Antrag auf Elternzeit den tatsächlichen Geburtstermin des Kindes angeben und habe es gemacht wie alle, die ich kenne: Alles vorbereitet und den Termin nachträglich eingefügt und abgeschickt. Die Geburtsurkunde konnte nachgereicht werden.


    Dann habe ich Bescheid bekommen, dass Elternzeit gewährt wird und WANN die beginnt, nämlich acht Wochen nach Geburtstermin. Wenn auf eurem Bescheid also der errechnete Termin als Grundlange genommen wird, ist es definitiv ein Fehler und ihr müsst es beanstanden.


    Zu deinen Fragen: Familienzuschlag MUSS beantragt, bzw. die Geburt des Kindes dem LBV mitgeteilt werden, dafür gibt es ein Formular/Merkblatt. Und es bekommt nur einer. Dass nur du es beantragst, ergibt Sinn, weil der Zuschlag in der Tat während der Zeit ohne Bezüge für deine Freundin wegfallen würde. Dass du dann auch das Kindergeld beantragen musst, weißt du ja bereits.

  • Dann habe ich Bescheid bekommen, dass Elternzeit gewährt wird und WANN die beginnt, nämlich acht Wochen nach Geburtstermin. Wenn auf eurem Bescheid also der errechnete Termin als Grundlange genommen wird, ist es definitiv ein Fehler und ihr müsst es beanstanden.

    Nein, das ist kein Fehler, wenn der errechnetet Termin plus 8 Wochen genommen wird, wenn das Kind früher kam (und kein Frühchen ist).


    "Ich wundere mich einfach die ganze Zeit, dass ihr keine Angaben habt"
    Wir haben Angaben über die Mutterschutzfrist, die sich am errechneten Termin orientiert. Diese Angfaben sind hinfällig.

    Nein, sind sie nicht, s.o. und s.u.


    "und dann ausgehend vom errechneten Entbindungstermin die Länge des Mutterschutzes berechnen lassen"
    Das Ende des Mutterschutzes wird nicht ausgehend vom errechneten Termin , sondern vom tatsächlichen Geburtstermin berechnet (Nämlich Geburtstermin plus 8 (12) Wochen plus die Zeit, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurde).


    UNd wenn ich den tatsächlichen Geburtstermin plus die Tage die nicht verbraucht wurden+8 Wochen nehmen, bin ich( da hier wie man sie das Kommutativgesetzt gilt ;) ) dann bin ich ja, wieder bei dem errechneten Entbindungstermin plus 8 Wochen, also ist die Berechnung nicht hinfällig ;)



    Achso und weil hier immer wieder falsch geschrieben wird, Elternzeit beantragt man zu keiner Zeit, man muss sie spätestens 7 Wochen vor Beginn dieser anmelden (auch bei Beamten ;) )

  • Ganz im Gegenteil. Ich muss beim Elternzeitantrag (der bei der BezReg gestellt wird) angeben, wann die Mutterschutzfrist endet. Also nicht die BezReg informiert mich, sondern ich (und der Schulleiter, über den ich den Antrag Stellen muss: Dienstweg) informieren die BezReg. Die Rechnerei liegt also bei uns. Mag sein, dass die BezReg das dann kontrolliert. Hilft mir aber im Moment nicht weiter.

  • Ganz im Gegenteil. Ich muss beim Elternzeitantrag (der bei der BezReg gestellt wird) angeben, wann die Mutterschutzfrist endet. Also nicht die BezReg informiert mich, sondern ich (und der Schulleiter, über den ich den Antrag Stellen muss: Dienstweg) informieren die BezReg. Die Rechnerei liegt also bei uns. Mag sein, dass die BezReg das dann kontrolliert. Hilft mir aber im Moment nicht weiter.





    Wovon das Gegenteil? Ende des Mutterschutzes habe ich dir doch angegeben. Der Mutterschutz endet am 14.7.2011. Oder was brauchst du noch für ein Datum?


    Ihr seid sicherlich privat versichert, oder? Sonst könntet ihr nämlich auch bei der KK nachfragen, die geben das einfach in ihr Programmm ein, aber ich suche noch mal, es gibt das auch im Netz, wenn du meiner Rechnugn nicht glaubst ;)


    http://www.lohn24.de/tools/Rechner/MuSchu2/index.php


    Sagt dies auch:


  • Auch wenn es Haarspalterei ist, aber auf den Formularen der Bezirksregierungen NRWs steht immer "Antrag auf Elternzeit", nicht "Anmeldung von..." womit suggeriert wird, dass man nicht automatisch ein Recht darauf hat, schon blöd.


    Ich war davon ausgegangen, dass ihr bereits Bescheid über die Elternzeit der Mutter habt, deswegen wunderte mich, dass ihr das Ende des Mutterschutzes nicht wisst, denn die Elternzeit beginnt ja ab da.

  • Auch wenn es Haarspalterei ist, aber auf den Formularen der Bezirksregierungen NRWs steht immer "Antrag auf Elternzeit", nicht "Anmeldung von..." womit suggeriert wird, dass man nicht automatisch ein Recht darauf hat, schon blöd.

    Das ist ja das, was ich in dem anderen Thread schon angemerkt habe, ich finde diese Dormulare der Bezirksregierungen und Merkblätter einfach nur peinlich, weil sie inhaltlich einfach falsch sind! Aber ich bin mir nicht sicher, ob sie eben damit die Leute verurnsichern wollen.

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