... aber wenn das Kind geboren ist, müsste die Bezreg doch eigentlich die Mutterschutzfrist neu berechnen. hak da noch mal nach ....
Das ist ja das, was ich nicht verstehe. Ich musste beim Antrag auf Elternzeit den tatsächlichen Geburtstermin des Kindes angeben und habe es gemacht wie alle, die ich kenne: Alles vorbereitet und den Termin nachträglich eingefügt und abgeschickt. Die Geburtsurkunde konnte nachgereicht werden.
Dann habe ich Bescheid bekommen, dass Elternzeit gewährt wird und WANN die beginnt, nämlich acht Wochen nach Geburtstermin. Wenn auf eurem Bescheid also der errechnete Termin als Grundlange genommen wird, ist es definitiv ein Fehler und ihr müsst es beanstanden.
Zu deinen Fragen: Familienzuschlag MUSS beantragt, bzw. die Geburt des Kindes dem LBV mitgeteilt werden, dafür gibt es ein Formular/Merkblatt. Und es bekommt nur einer. Dass nur du es beantragst, ergibt Sinn, weil der Zuschlag in der Tat während der Zeit ohne Bezüge für deine Freundin wegfallen würde. Dass du dann auch das Kindergeld beantragen musst, weißt du ja bereits.