Hallo,
als unerfahrener Vater habe ich ein paar Fragen
(Situation: Ich: Lehrer, NRW, Sek 1, verbeamtet; meine Partnerin Lehrerin, NRW, Sek 1, verbeamtet; unser Sohn am 17.4. geboren, Ich Vaterschaft bestätigt und Sorgeerklärung abgegeben, leben alle 3 glücklich in einem Haushalt)
Muss man den Familienzuschlag für "unverheiratet ein Kind" beantragen? Oder wird der automatisch gewährt?
Bekommen wir diesen Zuschlag beide, oder nur einer? Wenn nur einer: wer? (Würde nur bei mir wirllich Sinn machen, das meine Frau Elterngeld bekommt, da würde der Zuschlag erstmal verloren gehen).
Wir machen klassisch 12/2 Monate Elterngeld.
Dass meine Partnerin 12 Monate (ab Geburt) zu Hause bleibt erscheint mir problemlos, sie hat ja schließlich Elternzeit und darf das. Wie ist das dann nach den 12 Monaten? Bleib ich dann einfach so zu Hause und bekomme mein (beantragtes) Elterngeld? Oder muss ich auch 2 Monate Elternzeit nehmen?
Und wie wird die Dauer dea Elterngeldes genau berechnet? Taggenau, Voller Monat? Bis wann bekommt meine Frau Elterngeld und ab/bis wann dann ich (Geburt war 17.4)?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen kann.
Gruß
Jooge
PS: Ich weiß, dass die letzte Frgae nicht wirklich beamten- oder lehrerspezifisch ist, aber ich habs nicht selbst gefunden :o(