wann bekomme ich das Geld für eingereichte MAU-Stunden?

  • Hallo,


    ich habe von Januar bis Anfang März ings. 19 MAU-Stunden unterrichtet. DIese habe ich per Antrag am 28.3. meiner SChulleiterin gegeben zum Weiterreichen...



    Wann bekomme ich das GEld? Oder ist meine SOrge begründet, dass meine SL das nicht fristgerecht weiter gereicht hat?? Denn es muss ja innerhalb der 3 Monate passieren. Wenn dem so wäre, dann wären 13 JanuarStunden futsch :-/ Denn nachweisen könnte ich es ja nicht, oder?


    Oh Mensch, das ist sooo kompliziert mit ihr. Ich werde morgen natürlich nachfragen, kenne es aber von früher, dass die MAUStunden mit der nächsten Gehaltszahlung (also jetzt im Mai) mit überwiesen wurden...



    Erzählt doch mal - ach so, ich wohne in Ba-Wü...



    Viele Grüße,


    carofil

  • Ich würde jetzt einfach einmal davon ausgehen, dass Deine Schulleiterin den MAU-Antrag innerhalb weniger Tage unterschrieben und weitergeleitet hat. Ich weiß aus meinem Bereich (Gymnasium), dass die Anträge vom RP genehmigt werden müssen, bevor das LBV die Auszahlung veranlasst. Ich nehme an, dass im GHS-Bereich dafür das SSA zuständig ist. Danach gehen die Anträge ans LBV. Wenn sie vor dem 18. des Monats dort sind, kommen sie noch in den Rechenlauf für die laufende Abrechnung zum Monatsende, andernfalls dauert es einen Monat länger.


    Ich sehe im Augenblick noch keinen Grund zur Beunruhigung. Du kannst ja sicherheitshalber Deine Schulleiterin morgen fragen, ob sie Deinen Antrag noch im März weitergeleitet hat.- Keine Angst, kein Schulleiter kann sich erlauben, einen MAU-Antrag zu verschlampen.


    Oder, mit - am letzten Tag der Osterferien - Sinn für Ironie: Wir arbeiten langsam und gediegen, und was nicht fertig ist, bleibt liegen.

  • Wir arbeiten langsam und gediegen, und was nicht fertig ist, bleibt liegen


    :)


    das gefällt mir. Und beschreibt so in etwa das Tempo an unserer Schule... *schiefgrins*



    Danke für deine Antwort. Dann hoffe ich mal auf den Juni. Passt dann auch besser als Feriengeld, dann wird es nämlich nicht so schnell verbraten :-))


    Gruß, carofil

  • Falls du nicht mit vollem Deputat (Teilzeit) arbeitest, solltest du auf dem Antrag für die MAU-Stunden die Kopfzeile "Antrag auf Mehrarbeitsvergütung" durchstreichen und statt dessen ""Antrag auf anteilige Besoldung für Mehrarbeit" darüber schreiben. Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofes müssen die MAU-Stunden der Teilzeitkräfte bis zur Höhe des vollen Deputates anteilig vom Gehalt des Vollbeschäftigten berechnet werden. Dafür wurde jedoch kein Formular entwickelt - weil das Land mit MAU-Vergütung weniger bezahlen muss. Wer nur MAU-Vergütung beantragt, bekommt nur MAU-Vergütung und verzichtet freiwillig auf den Rest.


    Genaueres wurde bereits hier geschrieben:
    http://www.lehrerforen.de/thread.php?postid=218645


    Vielleicht kannst du deinen ANtrag ja nochmal zurückfordern - falls er noch auf dem Schreibtisch der Schulleiterin liegt, hast du Glück gehabt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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