Hallo,
ich habe heute meine Bezügemittleiung bekommen und bin sehr verwirrt denn ich habe letztendlich bei gleichbleibender Steuerklasse (4) weniger Netto als vor der Gehaltserhöhung und zwar über 100 Euro weniger! Ich muss bei einer Nettoerhöung von 59 Euro insgesamt 185 Euro mehr Steuern zahlen als vorher. Das kann doch nicht sein, kann ich denn nicht auf die "Gehaltserhöhung" verzichten? Hat sonst noch jemand dieses Problem?
dacla
bei Gehaltserhöhung weniger Netto als vorher??
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War da diesmal nur die Gehaltserhöhung dabei oder auch die Einmalzahlung? Denn dann könnte das natürlich schon hinkommen. Auch sonst ist das möglich, dass man damit in eine andere Stufe kommt und der Steuersatz damit insgesamt höher ist.
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Das deutsche Steuersystem ist progressiv, wenn das Gehalt ansteigt wird nur das Gehaltsplus mit dem größeren Grenzsteuersatz versteuert, vom ursprünglichen Gehalt bleibt netto genau so viel übrig wie vorher. Daher kann es nicht passieren, dass man nur durch eine bruto-Erhöhung netto weniger bekommt als vorher.
Mal genau in die Abrechnung gucken und vergleichen, notfalls in der Bezügestelle anrufen und nachfragen.
Grüße,
Moebius -
Ich glaube, Susannea trifft den Kern.
Von dem Monatseinkommen werden die normalen Steuern und die Steuern auf EInmalzahlungen abgezogen. (Steht zumindest so in der Abrechnung.)
Dann wird das Monatsnetto genannt.
Und anschließend wird erst die Höhe der Einmalzahlung genannt.Du hast also nur deswegen weniger, weil die Abzüge auf die Einmalzahlung nicht von der gesamten Überweisung (Einkommen + Einmalzahlung abgezogen werden), sondern schon direkt vom Einkommen.
Musst dir also keine Sorgen machen.
kl. gr. Frosch
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Dann müsste die Einmalzahlung allerdings auch auf der Abrechnung auftauchen.
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Vielen Dank für die Antworten. Ja, stimmt, diese Einmalzahlung hat mich sehr verwirrt, weil ich zwei Seiten Abrechnung bekommen habe und die Abrechnung insgesamt nicht kapiert habe. Aber jetzt sehe ich auch wie das alles gemeint ist und jetzt passt es wieder. Nochmal vielen Dank!
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Ja, wird sie ja auch. bzw: sie wird bei mir genannt. Aber warum sollte dies bei anderen "Gehaltsempfängern" in NRW anders sein. Die Einmalzahlung gibt es ja für alle bei dieser Abrechnung. Aber wie gesagt, sie steht weiter unten. (Hatte es oben auch so geschrieben gehabt.)
Hier einmal ein fiktives Beispiel:
ZitatBezüge (BesGr./ggf Stufe):
Grundgehalt: 6.354,00
Familienzuschlag: 114,64
....Brutto:
Gesamtbrutto: 7.534,01Gesetzliche ABzüge:
Steuerbrutto lfd: ....
Steuerbrutto, EZ: 360 <=== EInmalzahlung
Lohnsteuer ....
davon Lst einmal Bezüge 92
Solidarititszuschlag ....
davon SolZ einmal Bezüge 3,67
ggf,: Kirchensteuer ....
davon KiST einmal Bezüge 5,78NETTO:
Gesetzliches Netto 5809,97Sonstige Be- und Abzüge:
Nachverrechnug aus Vorm 360+++ (Das müsste die Einmalzahlung + die Lohnerhöhung sein, denke ich)
VB Überweisung ...GESAMTBETRAG
Überweisungen 5809,97 + NachverrechnungWie gesagt, ein fiktiver Beispiel, aber so sollte es aussehen. Sprich: Einmalzahlung wird genannt. Aber sie wird auf das "Steuerbrutto", von dem aus das Netto berechnet wird, nicht draufgerechnet. Dies geschieht erst am Ende. Die Abzüge für die Einmalzahlung wurden aber schon abgezogen.
Etwas irritierend, aber schon schlüssig.Denke ich.
kl. gr. Frosch
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Brutto:
Gesamtbrutto: 7.534,01Wo bitte muss ich mich bewerben?
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wahrscheinlich beim frosch, der wird dich dann weiterleiten ... es war ja wohl fiktiv - oder auch nicht ...
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Fiktiv. Ich wollte nicht meine wahren Daten nennen. In Wirklichkeit verdiene ich nicht so wenig... *duck und weg*
kl. reicher Frosch
e, Scherz, ganz normales A-irgendwas, was in NRW jeder verbeamtete Grundschullehrer mit Vollzeit bekommt. Und was man überall nachlesen kann.
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