Hallo in die Runde,
da ich verschiedene Möglichkeiten der Einbeziehung der Halbjahresnote gelesen habe, teilweise mit Begründung auf "geltendes Recht", wollte/möchte ich herausfinden, wie die Grundlage zur Leistungsbewertung aussieht und ob ich dort Hinweise darüber bekomme. Allerdings werde ich nicht fündig - weder im Schulgesetz (es geht um NRW), noch in der Schulordnung, auch nicht in der Ausbildungsordnung; da ich auch in der BASS gesucht habe, fällt mir keine weitere Grundlage ein, die etwas dazu sagen könnte.
Gibt es hier einen Experten/eine Expertin, der/die mir einen Hinweis geben kann?
Die Frage nochmal konkret: Wo steht, dass die Halbjahresnote (in welchem Verhältnis auch immer) in die Jahresnote einfließt?
Dies soll keine Diskussion über den pädagogischen Sinn oder ähnliches implizieren. Ich möchte lediglich die juristische Grundlage wissen.
Danke und noch schöne Restferien