Schon richtig. Aaber... die Recherche zeigt auch, dass die Versicherungen immer öfter den Klageweg beschreiten, um die Mitschuld des Radfahrers einzuklagen.
Und sie bekommen auch Recht.
Mal abgesehen davon, dass in keinem der dort zitierten Urteile eine Versicherung geklagt hat, bestätigen beide inhaltlich genau das was ich oben beschrieben hab. Eine Mitschuld bei normalen Radfahrern durch fehlenden Helm wird im ersten Urteil zurückgewiesen, im zweiten Urteil geht es um einen Rennfahrer.
Auch die von Bolzblod zitierten Urteile bestätigen durchweg, dass das Nichttragen eines Helms keine Teilschuld begründet (Abgesehen von dem in der Berufungsinstanz einkassiertem Urteil des LG Krefeld).
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Zitat von »Bolzbold«
Für Fahrten von zu Hause in die Schule hat ein Schulleiter für die Wahl und Ausgestaltung des Verkehrsweges keine Weisungsbefugnis, solange ich pünktlich zum Dienst erscheine.
Das wurde nie behauptet. Es ging wohl darum, dass sich der/die Schulleiter/in auf versicherungstechnische Fragen bezogen hatte und die Vorbildfunktion der Lehrer eingefordert hat.
Doch, genau das wurde behauptet.
Die Ausgangsfrage war, ob speziell für Lehrern das Tragen eines Helms auch im privaten Bereich Pflicht ist, da die Schulleiterin von Prusselise das so dargestellt hat. Shadow hat geschrieben, dass bei ihr die Schulleitung bei Lehrern, die mit dem Rad zur Schule kommen, auf einen Helm besteht.
Beides ist juristisch nicht haltbar.
Es ging bei der Frage der TE auch nicht darum, ob das Tragen eines Helmes vernünftig oder als pädagogisches Vorbild sinnvoll ist, sondern einzig um die juristische Wertung. Und da erstaunt es mich immer wieder, wie schnell vermeintlich liberale und aufgeklärte Menschen bereit sind der Bevormundung ihrer Mitmenschen das Wort zu reden, wenn es um den "guten Zweck" geht. Vielleicht könnten Prusselise und Shadow bei ihren Schulleitungen mal anregen, dass die zuküftig auch verlangt, dass ihre Lehrer nur Bio-Fleisch kaufen, keine Risikosportarten betreiben (es gibt immer noch Kollegen, die Ski-Fahren - unverantwortlich, das statistische Verletzungsrisiko ist wesentlich höher als beim Helmlosen Radfahren, dem gehört unbedingt ein Rigel vorgeschoben) und abstinent leben.