Rechtsverbindlichkeit Einstellungsangebot

  • Ich habe vom RP BaWü ein Einstellungsangebot erhalten und würde gerne etwas über den rechtlichen Charakter dieser Erklärung erfahren. Ist die Annahme des Angebots der Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag gleichzusetzen?
    Hintergrund meiner Frage: ich habe meine Entscheidung, aus der Industrie in den Schuldienst zu wechseln, noch nicht abschließend getroffen. Das Einstellungsangebot muss ich spätestens kommende Woche zurückschicken. Jetzt würde ich gerne wissen, wieviel Zeit mir für eine "endgültige" Entscheidung noch bleibt.

  • Hallo,


    keine Ahnung wie das bei Euch ist, aber hier in NRW kam NACH dem Einstellungsangebot, welches man unterschrieben an die Bezirksregierung schicken musste, der endgültige Vertrag erst so ca. 2-3 Wochen später in der Schule an.


    Grüße


    Garet Jax

  • Bei den Gymnasien läuft das so: Wenn Du das Stellenangebot nicht innerhalb der gesetzten Frist annimmst, erhält der nächstplatzierte Bewerber auf der Rankingliste das Angebot. Aufgrund der augenblicklichen großen Zahl an Bewerbern stehen für viele Stellen mehrere geeignete Bewerber bereit. - Genau diese Erfahrung habe ich in den letzten Tagen an meiner Schule gemacht.


    Wenn Du tatsächlich noch weitere Bedenkzeit brauchst, solltest Du so schnell wie möglich mit dem Einstelungsreferenten des Regierungspräsidiums telefonieren, der Dir das Einstellungsangebot geschickt hat.

  • Zitat

    Original von Newbie
    ... Einstellungsangebot ... rechtlichen Charakter dieser Erklärung ...


    In NRW ... das Einstellungsangebot seitens der BR ist verbindlich ... im Annahmeanschreiben stehen ein paar Bedingungen und die üblichen Ausschlüsse von wegen Führungszeugnis etc. ... die beiliegende Annahmeerklärung muss bis zum im Anschreiben angegebenen Datum bei der BR vorliegen, sonst wird es als Nichtannahme gewertet. In der Regel hat man dafür 3 Werktage Zeit, wenn es nicht eilig ist durchaus auch mehr. Nach Annahme darf man nicht weiter an Bewerbungsverfahren (auch den bereits laufenden) teilnehmen.


    Was passiert, wenn man dann doch nicht kommt? Gute Frage ... schätze gar nichts, solange man den Vertrag nicht schon unterschrieben hat. Insofern eigentlich sehr leichtsinnig seitens der BR, dass der Vertrag oft erst am 1. Tag in der Schule liegt, selbst wenn vorher Wochen oder gar Monate Zeit waren.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



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