Bin in NRW - meine 12er haben heute sich den Nachmittagsunterrricht geschenkt. Kann das irgendwelche Konsequenzen haben, die über das Notieren von unentschuldigten Fehlstunden hinausgehen?
Fragt euch
putzi
Bin in NRW - meine 12er haben heute sich den Nachmittagsunterrricht geschenkt. Kann das irgendwelche Konsequenzen haben, die über das Notieren von unentschuldigten Fehlstunden hinausgehen?
Fragt euch
putzi
Es gibt doch klare Regelungen zum Thema "unentschuldigte Fehlzeiten".
Woran hattest du denn gedacht? Hof fegen? Karzer?
Ganz ehrlich, kannst du sie nicht verstehen - am Freitagnachmittag vor der Osterferien, überall ist längst Schluss, die Frühlingssonne lockt ...
In einem Jahr machen sie ihren Abi-Chaos-Tag. Wappne dich dafür schon mal mit Humor
ZitatOriginal von Piksieben
Ganz ehrlich, kannst du sie nicht verstehen - am Freitagnachmittag vor der Osterferien, überall ist längst Schluss, die Frühlingssonne lockt ...
Ein Arbeitgeber würde das sicherlich auch verstehen, wenn man sich den halben Arbeitstag vor dem Urlaub schenkt, immerhin fährt man ja am Folgetag in Urlaub
ZitatEin Arbeitgeber würde das sicherlich auch verstehen, wenn man sich den halben Arbeitstag vor dem Urlaub schenkt, immerhin fährt man ja am Folgetag in Urlaub
Genau den selben Gedanken hatte ich gerade auch! Ebenso sicher die Schulleitung, wenn das Kollegium kollektiv blaumacht.
NIcht sicher, wie die Regeln in NRW aussehen, aber ich würde den Schülern auf jeden Fall unentschuldigte Fehlstunden eintragen und sie nacharbeiten lassen (aber möglichst so, dass Du dadurch selber keine zusätzliche Arbeit hast!) - also z.B. müssen sie direkt im Anschluss an die Ferien ein Referat über das Thema halten, das Du behandelt hättest.
Gruß von
The Rani
[SIZE=7]Edit: Quote-Tag repariert. Gruß Bolzbold[/SIZE]
ZitatOriginal von putzmunter
Bin in NRW - meine 12er haben heute sich den Nachmittagsunterrricht geschenkt. Kann das irgendwelche Konsequenzen haben, die über das Notieren von unentschuldigten Fehlstunden hinausgehen?
Fragt euch
putzi
Im ersten Moment ärgere ich mich mitunter auch und denke an zusätzliche "Strafen". Ein paar Minuten später ist es dann aber auch wieder gut. Man sollte dieses Schwänzen nicht zu sehr "gegen sich" bzw. als Akt gegen die Lehrkraft sehen.
Unentschuldigte Fehlstunden plus eine sechs als SoMi-Teilnote sind aber hier die einzigen Mittel - es sei denn, der Schüler fehlt innerhalb eines Monats 20 Stunden unentschuldigt und ist bereits 18. Dann kann er ohne weitere Vorwarnung sofort von der Schule durch den Beschluss des entsprechenden Gremiums entlassen werden.
Gruß
Bolzbold
ZitatOriginal von Aktenklammer
Ein Arbeitgeber würde das sicherlich auch verstehen, wenn man sich den halben Arbeitstag vor dem Urlaub schenkt, immerhin fährt man ja am Folgetag in Urlaub
Die Schüler sind aber keine Angestellten. Man kann ihnen nicht den Lohn kürzen und rauswerfen erst nach gehäuften Regelverstößen (20-Stunden-Regelung).
Wart ihr eigentlich nie jung? Habt ihr nie geschwänzt?
Ich schon. Ganz abgesehen von all dem anderen Blödsinn, den ich gemacht habe.
Klar, nun bin ich Lehrerin, muss ein böses Gesicht machen und darf das nicht durchgehen lassen. Aber deshalb darf ich mich doch auch noch dran erinnern, dass ich damals auch mal anderes im Sinn hatte als Schule und Noten.
Es geht ja hier nicht um notorische Schulschwänzer, sondern um einen Freitagnachmittag, an denen an anderen Schulen längst nichts mehr lief, weil die Abiturienten alles auf den Kopf gestellt haben.
Klar war man selbst auch mal jung. Also fehle ich künftig auch einen halben Tag vor Ferienbeginn -- sprich den letzten Schultag ???
... hier in NRW werden für das Fehlen an Tagen vor und nach dem Schulferienbeginn vom Ministerium Geldstrafen verhängt ... Ganz so mit "wart ihr nie jung?" ist das nicht abzutun
ZitatOriginal von Friesin
Klar war man selbst auch mal jung. Also fehle ich künftig auch einen halben Tag vor Ferienbeginn -- sprich den letzten Schultag ???
Naja, jetzt sind wir nicht mehr jung und arbeiten für Geld - anders als unsere Schüler!
Nele
Unsere Oberstufenleitung sagt, das mit den Geldstrafen gilt nur für die Unter- und Mittelstufen - die Oberstufen hingegen seien ja nicht mehr schulpflichtig!!!
So richtig verstehe ich das nicht, denn mit diesem Argument kann man ja jedes Fehlen rechtfertigen. (Wozu dann noch Entschuldigungen?)
Gefragt hatte ich eigentlich, weil nicht alle geschwänzt haben, und mit denen, die da waren, habe ich immerhin noch vernünftg gearbeitet. Die fragen sich aber, ob sie nicht auch hätten fehlen können, wenn das alles keine Konsequenzen hat.
putzi
Du trägst die Stunden als unentschuldigt gefehlt ein. Während dieser Stunden machst du dann Unterricht für die Anwesenden, dem Stoff wiederholst du natürlich nicht für die Fehlenden in der nächsten Stunde, sondern machst ganz normal weiter. Vielleicht startest du die nächste Stunde ja mit einer kleinen Abfrage, bei der du die, die gefehlt haben, besonders im Auge behältst, da du ja sicher gehen möchtest, dass sie den Stoff zu Hause auch nachgeholt haben...
À+
ZitatOriginal von Piksieben
Wart ihr eigentlich nie jung? Habt ihr nie geschwänzt?
Ja, ich war auch mal jung. Nein, ich habe nie geschwänzt und auch keine Fehlstunden im Abitur gehabt, trotz der familiären Umstände.
Kann ich es nachvollziehen? Ja, kann ich. Würde es mich aufregen? Ja, wenn es die einzigen Stunden an diesem Tag sind und man nur deswegen in die Schule gefahren ist.
Ich würde auch das Thema bekannt geben und dann einen Test schreiben?! Nein, das hat unser LK Erdkundelehrer in etwa gemacht. Hatten am Aschermittwoch in der 7+8 Stunde Unterricht und er schrieb doch netterweise einen Test. Da wir uns beschwert hatten, gab es am Donnerstag gleich den nächsten. Beim ersten hatte ich 13 Punkte, beim zweiten habe ich meinen Namen darauf geschrieben und abgegeben. Leider war ich der einzige und meine Klassenkameraden zogen nicht mit.
Ich würde ihnen sagen, dass ich beim nächsten mal einen Test über das Thema schreiben würde und sie darauf hinweisen, dass es nicht mein Abitur ist, welches nun 2 Stunden weniger Vorbereitung hat.
ZitatOriginal von putzmunter
Unsere Oberstufenleitung sagt, das mit den Geldstrafen gilt nur für die Unter- und Mittelstufen - die Oberstufen hingegen seien ja nicht mehr schulpflichtig!!!
So richtig verstehe ich das nicht, denn mit diesem Argument kann man ja jedes Fehlen rechtfertigen. (Wozu dann noch Entschuldigungen?)
putzi
Das ist nur die halbe Wahrheit und eure Oberstufenleitung macht es sich mit diesem Standpunkt sehr bequem. Schulbesuch ist auch bei über 18 Jährigen Bedingung, wenn die Eltern Kindergeld erhalten wollen. Erfolgt kein regelmäßiger Schulbesuch mehr, kann man das der Stadt mitteilen und die kann das Kindergeld streichen. Soweit ich weiß, haben wir jedes Jahr 1-2 Fälle in denen das passiert. (Alleine die Drohung kann schon Wunder wirken, auch bei über 18 Jährigen dürfen übrigens die Eltern informiert werden, wenn zB hohe Fehlzeiten auftreten.)
Bei mir hatten neulich ein paar Schüler erzählt, dass sie mit dem Englischkurs ins Kino gehen. Das war dreist gelogen, wie sich später herausstellte. Ich habe darauf den drei Schülern eine "6" wegen unentschuldigtem Fehlen sowie eine Sonderaufgabe gegeben: Sie sollten zu bestimmten Punkten ein Lernskript für den Kurs erstellen, da kurz danach eine Klausur anstand. Dieses mussten sie vorher bei mir einreichen und verbessern.
Hallo Matula,
für welche "Leistung" bzw. "Nicht-Leistung" hast Du denn die 6 erteilt?
Gibts in NDS Noten fürs Dasein oder Nichtdasein?
zu putzmunter:
Tatsächlich ist die offizielle Schulpflicht bei über-18-jährigen erfüllt, aber sie unterwerfen sich ja freiwillig dem "System Gymnasium" und haben dementsprechend automatisch gewisse Pflichten, unter anderem regelmäßig am Unterricht teilzunhemen.
ZitatOriginal von hugoles_AL
für welche "Leistung" bzw. "Nicht-Leistung" hast Du denn die 6 erteilt?
Gibts in NDS Noten fürs Dasein oder Nichtdasein?
In Niedersachen ist es rechtlich etwas problematisch einzelne Stunden zu benoten, aber natürlich können unentschuldigte Fehltage in die soMi Note mit einfließen. Wenn ein Schüler sonst insegeamt auf 10 P kommen würde, aber 2 unentschuldigte Fehltage hat, sind es halt dann nur noch 9 P. Das ist ligitim und ich sage es dem Schüler auch schon mal so direkt. (Richtig bitter wird es dann natürlich wenn es um die Grenze zwischen 4 und 5 Punkten und somit um Fehlkurse geht.)
Wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt, kann man ihm in NRW für diese Stunde eine 6 geben. Ich versuche ohnehin nach jeder stunde "Noten" zu vergeben. ich mache mir dann Zeichen: Wer hat besonders gut mitgearbeitet bis wer hat gar nicht mitgearbeitet (sprich wer hat noch nicht mal in Stillarbeit Aufgaben erledigt)?
OK, danke.
Ich bin immer wieder erstaunt, wie unterschiedlich die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind...
ZitatOriginal von Flipper79
Wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt, kann man ihm in NRW für diese Stunde eine 6 geben. Ich versuche ohnehin nach jeder stunde "Noten" zu vergeben. ich mache mir dann Zeichen: Wer hat besonders gut mitgearbeitet bis wer hat gar nicht mitgearbeitet (sprich wer hat noch nicht mal in Stillarbeit Aufgaben erledigt)?
Meine kleinen Zeichen versuche ich auch für jede Stunde zu vergeben. Aber eine 6 für eine Fehlstunde (auch unentschuldigt) in der Oberstufe finde ich auch nicht angemessen.
Die Schüler sind alt genug zu wissen, was sie da gerade tun. Dementsprechend lasse ich sie das in den nächsten Stunden mit eine paar Abfragen merken.
Ärgern? Wegen ein paar Schülern die vielleicht sowieso nur stören würden? Bestimmt nicht.
Für die SekI sehe ich das aber ein wenig anders.
ZitatOriginal von smenge
Meine kleinen Zeichen versuche ich auch für jede Stunde zu vergeben. Aber eine 6 für eine Fehlstunde (auch unentschuldigt) in der Oberstufe finde ich auch nicht angemessen.
Magst Du das näher erläutern? Zulässig ist es.
Zitat
Die Schüler sind alt genug zu wissen, was sie da gerade tun. Dementsprechend lasse ich sie das in den nächsten Stunden mit eine paar Abfragen merken.
Und wo ziehst Du die Grenze zwischen Bloßstellen und nüchterner Sanktion?
Gruß
Bolzbold
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