Amtsarzt Übergewicht Verbeamtung

  • Die Meldung besagt an sich nichts Neues. Für die Übernahme ins Beamtenverhältnis kommt es auf folgende Punkte an:


    • Eignung (z. B. Gesundheit, Eintreten für demokratische Grundordnung)
    • Befähigung (z. B. Lehramt)
    • fachliche Leistung (z. B. Leistungsziffer)


    Der Amtsarzt hat besagter Lehrerin nach einer erneuten Untersuchung im Anschluss an ihre Schwangerschaft trotz BMI 30,8 ihre Eignung bescheinigt. Diese formale Voraussetzung war folglich erfüllt. Damit entfiel der Klaggrund. Das Verfahren wurde eingestellt.


    Es gibt kein Urteil des Verwaltungsgerichts, das vorgibt, nach welchen Kriterien ein Amtsarzt die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers zu beurteilen hat. Es empfiehlt sich also weiterhin, bei hohem BMI darauf zu achten, dass dieser auf Muskelmasse und nicht auf Fett basiert.



    http://www.gewichtsdiskriminierung.de/docs/verbeamtung.pdf


    http://www.ethikrat.org/dateie…ellungsuntersuchungen.pdf

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Jorge
    Es empfiehlt sich also weiterhin, bei hohem BMI darauf zu achten, dass dieser auf Muskelmasse und nicht auf Fett basiert.


    Ach so!? Endlich sagt mir das mal jemand! ;)


    Es ist schon extrem diskriminierend, dass eine Kollegin, die anscheinend fachlich überdurchschnittlich gut geeignet ist, wegen ihres Übergewichts nicht verbeamtet wird. Wir sprechen hier ja nicht von einer 200 kg Frau...


    Solche Meldungen können also denjenigen Mut machen, die in einer ähnlichen Lage sind! Man muss sich das nicht gefallen lassen.


    Ich habe verschiedene Gesundheitsämter kennengelernt. Meine erste Amtsärztin war äußerst penibel und hatte alles mögliche zu kritisieren.
    Glücklicherweise ging es da nur ums Ref.
    Meine Amtsärztin, die mich für die Lebenszeitverbeamtung untersucht hat, sagte, dass sie praktisch alle durchkommen lässt.
    Gerecht ist was anderes.

  • Sehr interessante Links, danke dafür.


    Als ehemaliger Nahkämpfer und aktiver Hand- und Volleyballer habe ich nämlich auch mit meinen 2,10m und 160kg schon einige dumme Blicke bekommen, als ich meinte, dass ich die Verbeamtung anstrebe.


    Ich sei ja "fit" und meine Stärke und Konstitution könne man gut in der Schule gebrauchen, aber ich würde ja deutlich über dem BMI von 30 liegen, und damit sei die Verbeamtung passe.


    Interessant finde ich auch, dass niemand erzählt, dass der BMI für "normal" große Menschen berechnet wurde, also mit einer angeblichen maximalen Größe von 1,95m für einen Mann - scheint, dass ich für diese BMI Fanaten mit 15cm mehr ein Außerirdischer bin ...


    Sven

    Warum bin ich so fröhlich,
    so fröhlich so fröhlich,
    bin ausgesprochen fröhlich,
    so fröhlich war ich nie!


    Optimistisch mit Gott voran! ;)

  • Chewie: Kannst Du mir nicht 10 cm abgeben? ;) Ich mit 1,65m wäre so gerne ein BISSCHEN größer (zumindest so groß dass ich an meinen Schrank komme ohne eine Trittleiter...)

  • ;)


    Du, das würde ich hin und wieder ganz gerne: Klar ist es hin und wieder sinnvoll bei "meinen" Jugendlichen, die ich bis Juni noch in Hessen unterrichte (Jugendliche an einer berufsbildenden Schule, die ihren Hauptschulabschluss nicht geschafft haben), weil dort eine eindrucksvolle Gestalt (besonders am Anfang) auch was zählt. Aber in der Grundschule, in der ich vorher war, ist der "Wow!-Effekt" schlagartig bei meinen SuS verflogen, als ich mir dreimal hintereinander, weil ich in Gedanken war, die Birne an den normal gebauten Klassentüren angestoßen habe - das eine mal mit schwerer Gehirnerschütterung.


    Als 2,10m Lehrer bist du dankbar über jede Schule, die die modernen neueren hohen Türen mit 2,10m Türrahmen hat. Ich wechsle jetzt an eine BBS nach RLP und eine der ersten Dinge, die ich geprüft habe, war die Höhe der Schultüren - nichts kommt so blöd, wie ein fast besinnungslos liegender neuer Lehrer vor neuen Schülern.


    Also - sei froh mit deinen 1,65m - ich kann mich in diese alte 80er Jahre Serie "Max. Headroom" immer sehr gut hinein versetzen. Im Altbau der Berusschule, in der ich zur Zeit in Hessen unterrichte, muss ich sogar im Flur an manchen Stellen den Kopf einziehen, und meterlang mit geneigtem Kopf gehen, weil dort schlichtweg die Flure nur 2,05m hoch sind - meines Wissens bautechnisch nicht zulässig, aber wen stört das schon im Schulalltag.


    Ein Riese in der heutigen Gesellschaft hat eine ganze Reihe Nachteile ...



    Herzlichen Gruß
    Sven

    Warum bin ich so fröhlich,
    so fröhlich so fröhlich,
    bin ausgesprochen fröhlich,
    so fröhlich war ich nie!


    Optimistisch mit Gott voran! ;)

  • tja also auf den bericht würde ich mich nicht verlassen.
    es liegt ganz klar an dem gutachten welches der amtsarzt schreibt.
    und da kann man "glück" haben oder halt auch pech.


    ich hab die tortur auch hinter mir...
    zuerst war ich 4 1/2 jahre angestellt wegen massiven übergewichts.
    nach einer abnahme von knapp 60kg hab ich einen erneuten antrag auf übernahme ins beamtenverhältnis bei der bezreg gestellt (nrw).
    dort bekam ich direkt ein schreiben, dass ich mich bei meinem zuständigen amtsarzt vorstellen soll ( 4 1/2 jahre vorher bekam ich von der bezreg die auflage mein gewicht zu reduzieren auf einen bmi von unter 30).
    der amtsarzt machte erstmal eine größen und gewichtskontrolle.
    nachdem die werte unter 30 lagen war er zufrieden machte dann weitere tests, augen, hörtest, weitere untersuchungen usw.
    danach sagte er mir, dass einer verbeamtung nichts mehr im wege stünde.
    bin nun seit september 2010 beamtet auf probe (hab noch einmal eine probezeit von einem jahr bekommen). bin wohl wies aussieht ddirekt am tag der verbeamtung schwanger geworden... und nun bin ich am "zittern", ob ich im nächsten september wieder zum amtsarzt muss, wenn die verbeamtung auf lebenszeit ansteht, da ich im moment schwanger bin und bis jetzt 12kg zugenommen habe (6 wochen sind es noch bis der kleene dann da ist :) ).
    hab natürlich vor ab juni diese kilos direkt wieder loszuwerden weiß natürlich nicht ob das so mir nichts dir nichts klappt, da ich ja auch stillen will und da eine diät eigentlich nicht angesagt ist.


    meine kollegen sagen, dass man in nrw eigentlich nicht noch einmal zum amtsarzt muss und dass meine schwangerschaft sicherlich mit beachtet würde... aber sicher bin ich nicht.. und ich denke der sachbearbeiter hat sicherlich das recht mich noch einmal zu schicken..


    weiß einer darüber bescheid, oder war auch einmal in so einer situation?


    lg

    2 Mal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • Ich musst nach der Probezeit (NRW, Bez. Arnsberg) nicht mehr zum Amtsarzt wegen der Lebenszeitverbeamtung. Das ging nahtlos über. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es nach einer Schwangerschaft so sein muss. Wäre das denn dann mit der GLeichstellung vereinbar?
    Ich drücke dir die Daumen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Zitat

    Original von Ruhe
    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es nach einer Schwangerschaft so sein muss. Wäre das denn dann mit der GLeichstellung vereinbar?
    Ich drücke dir die Daumen.


    hmm, also meinst du, dass ich noch mal hin muss, da ich schwanger bin?
    oder wie meinst du das bzgl. der gleichstellung?

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • Mit Gleichstellung (vielleicht ist es auch der falsche Ausdruck, mir fiel kein anderer ein) meine ich, dass du nicht benachteiligt werden solltest, weil du schwanger bist.
    Weder ich noch alle Bekannte, die in NRW Lehrer sind, mussten nach der Probezeit noch mal zum Amtsarzt. Warum sollen die das mit dir machen, weil du schwanger bist bzw. dann warst.
    Du dürftest also nicht anders als "Nichtschangergewesene" behandelt werden. Das wäre dann ja nicht im Sinne von Gleichstellung, wenn du den ganzen Heckmeck wegen einer Schwangerschaft noch mal durchmachen müsstest.
    Klingt jetzt extrem kompliziert, aber ich hoffe es ist rübergekommen was ich meine.
    Ich kenne die Situation aus eigener erfahrung. Allerdings habe ich das Gutachten wegen einer anderen Sache nicht bekommen und habe 2Jahre dafür gekämpft. Ich musste nach der einjährigen Mindestprobezeit nicht noch mal zum Amtsarzt. Allerdings bin ich erst mehrere Jahre nach der Lebenszeitverbeamtung schwanger geworden.


    Edit: Frag sonst mal beim Prsonalrat nach. Vielleicht könne die dir weiterhelfen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

    Einmal editiert, zuletzt von Ruhe ()

  • Hallo entnervt,


    ich weiß defintiv, dass man in NRW nicht noch mal zum amtsarzt muss, wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit ansteht. Der einzige Grund nochmal zum amtsarzt zu müssen ist der folgende: längere Krankheit, sodass die Frage im Raum steht wieder dienstfähig zu werden.


    lg

  • @ Sven: Da hast Du auch Recht. Darüber habe ich noch nie nachgedacht, dass ich zwar alles kürzen muss (Hosen) dafür haber mit Schuhgröße 36 wunderbar Unmengen von Schuhen finde, Du aber alles extralang kaufen musst und bestimmt auch Übergrößen bei den Schuhen. Das kann auch ganz schön ins Geld gehen. Das mit den Türrahmen ist auch so eine Geschichte. Ich kann sogar bequem drunter laufen wenn da so ein Achtung Schild ist weil die Decke niedrig ist. :D Aber auf der anderen Seite 10 cm würden das ja für uns beide perfekt machen ;) Schade dass man nicht umverteilen kann...


    @ entnervt: Ich glaube nicht, dass Du noch mal hin musst wenn Du schon das amtsärtzliche Gutachten hast. Ich musste in BW nochmal hin, weil ich einen Dienstunfall hatte. Gefreut hat mich das auch nicht, zumal ich erstmal ein Schreiben bekam, dass ich diese erneute Untersuchung auch noch selber zahlen soll! Das war aber ein Irrtum, weil immer ein Formblatt rausgeht. Na toll, ich hatte auf Nachfrage andere Auskünfte bekommen und bereits den Hauptpersonalrat eingeschaltet, der das auch unerhört fand :)

  • Zitat

    Original von Flipper79
    Hallo entnervt,


    ich weiß defintiv, dass man in NRW nicht noch mal zum amtsarzt muss, wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit ansteht. Der einzige Grund nochmal zum amtsarzt zu müssen ist der folgende: längere Krankheit, sodass die Frage im Raum steht wieder dienstfähig zu werden.


    lg


    flipper
    Da muss ich dir widersprechen, weil ich definitiv nach einem Jahr zum Amtsarzt musste.


    @all
    Ich habe eine ähnliche Geschichte hinter mir wie entnervt. 10 Jahre lang war ich als Angestellte im Schuldienst NRW beschäftigt. Iich habe 76 Kilo abgenommen,habe den Antrag gestellt, musste zum Amtsarzt und wurde dann 1 Jahr auf Probe verbeamtet. Im Februar musste ich dann nachweisen, dass ich mein Gewicht gehalten hatte. Ich wurde auf die Waage gestellt und alle anderen Untersuchungen wurden noch einmal gemacht. Seit Ende März 2011 bin ich auf Lebenszeit verbeamtet.
    Vielleicht liegt es wirklich beim Amtsarzt und bei dem jeweiligen Sachbearbeiter der Bezreg. Bei mir war es die Bezreg Düsseldorf.


    @entnervt
    Eine Schwangerschaft wird hoffentlich so angerechnet, dass es positiv gewertet wird. Ich drücke dir dafür auf jeden Fall alle Daumen.


    Liebe Grüße
    Tamina

  • @all
    habe 76 Kilo abgenommen,habe den Antrag gestellt, musste zum Amtsarzt und wurde dann 1 Jahr auf Probe verbeamtet. Im Februar musste ich dann nachweisen, dass ich mein Gewicht gehalten hatte. Ich wurde auf die Waage gestellt und alle anderen Untersuchungen wurden noch einmal gemacht.
    Vielleicht liegt es wirklich beim Amtsarzt und bei dem jeweiligen Sachbearbeiter der Bezreg. Bei mir war es die Bezreg Düsseldorf.

    huhu


    ich frag mal ganz doof. wußtest du vorher, dass du nach einem jahr noch mal zum amtsarzt must (evtl. weil der amtsarzt eine wiedervorstellung vor ablauf der probezeit empfohlen hat) oder kam das quasi "aus heiterem himmel"?
    und wie viele monate vor der verbeamtung auf lebenszeit musstest du noch einmal hin?
    ich hab da 1000 fragen, da das bei mir eh alles etwas kompliziert ist wegen der elternzeit die ich nehmen will.. möchte nämlich eigentlich erst mit der verbeamtung auf lebenszeit in elternzeit gehen.
    offiziell läuft meine probezeit "mindestestens" (so steht es in meinem schreiben der bezreg arnsberg bis 13.09.2011 die 2 dienstlichen beurteilungen hab ich "hinter mir" und die sind auch schon bei den bezreg) und ich wollte dann eigentlich ab dem 14.09.2011 in elternzeit gehen (das wären dann nur 5 schultage die ich irgendwie "überbrücken" müsste mit dem kleinen wurm, da die sommerferien in nrw ja recht lang sind).
    erschwerend kommt bei mir hinzu, dass ich zum 01.08.2011 versetzt werde und auch die bezreg wechsel. von arnsberg nach münster.
    ich geh also quasi erst "nach" meiner versetzung offziell in elternzeit habe also einen komplett neuen sachberabeiter und hab natürlich keinen plan wie der/die so drauf ist und das so sieht. :)


    lg

    • Offizieller Beitrag

    ich hab da 1000 fragen, da das bei mir eh alles etwas kompliziert ist wegen der elternzeit die ich nehmen will.. möchte nämlich eigentlich erst mit der verbeamtung auf lebenszeit in elternzeit gehen.
    offiziell läuft meine probezeit "mindestestens" (so steht es in meinem schreiben der bezreg arnsberg bis 13.09.2011 die 2 dienstlichen beurteilungen hab ich "hinter mir" und die sind auch schon bei den bezreg) und ich wollte dann eigentlich ab dem 14.09.2011 in elternzeit gehen (das wären dann nur 5 schultage die ich irgendwie "überbrücken" müsste mit dem kleinen wurm, da die sommerferien in nrw ja recht lang sind).
    erschwerend kommt bei mir hinzu, dass ich zum 01.08.2011 versetzt werde und auch die bezreg wechsel. von arnsberg nach münster.
    ich geh also quasi erst "nach" meiner versetzung offziell in elternzeit habe also einen komplett neuen sachberabeiter und hab natürlich keinen plan wie der/die so drauf ist und das so sieht. :)

    Heißt, Du gehst an Deiner alten Schule in Mutterschutz, bekommst den Wurm, hast Ferien, gehst 5 Tage zur Schule und dann in Elternzeit? Dafür erwürgt Dich doch jeder Schulleiter, wenn nur wegen Dir für 5 Tage der Stundenplan geändert werden muss!

    • Offizieller Beitrag

    Aaaalso:


    Zum Thema Elternzeit gibt es von unserem lieben Ministerium, sowie von den Lehrerverbänden ausführliche Informationen.


    Wann ist denn der Entbindungstermin?


    Wenn Du nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen willst, darfst Du die Ferien nicht aussparen, d.h. Du kannst normalerweise nicht einfach so fünf Tage nach den Sommerferien in Elternzeit gehen. Der Mindestabstand zwischen Beginn / Ende einer Elternzeit zu den Sommerferien beträgt dieselbe Länge - also sechs Wochen. Diese Regelung wird nur in Ausnahmefällen anders gehandhabt. Die Elternzeit wird ja auf den Mutterschutz mit angerechnet.
    Hier kannst Du nachlesen: http://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/arbeitsrecht/laender/nrw/eltzvo_ges.htm


    Im Übrigen weiß ich gar nicht, wo das Problem mit der Lebenszeitverbeamtung liegt, weil die Probezeit für die Dauer der Elternzeit unterbrochen wird. Das haben mehrere Kolleginnen bei mir gemacht und hatten keinerlei Probleme damit.


    Die Entscheidung darüber, einen entsprechenden Antrag zu genehmigen oder eben nicht, liegt nicht im simplen Ermessen des Sachbearbeiters, weil die auch die entsprechenden Regelungen kennen. Hast Du mal formlos nachgefragt, ob ein solcher Antrag überhaupt genehmigt werden würde?


    Gruß
    Bolzbold

  • hallo


    ich geh definitiv nicht nahtlos vom mutterschutz in elternzeit da damit die versetzung hinfällig wäre auf die ich nun seit mehreren jahren warte.
    und nachdem ich jahre auf meine verbeamtung warten musste warte ich auch noch meine lebenszeitverbeamtung ab... und da die nur wenige tage nach den sommerferien abläuft werde ich nicht meine probezeit hinter meine elternzeit anhängen.. da organisier ich halt die tage die "sein müssen"...
    ob mich der neue schulleiter erwürgt ist mir ehrlich gesagt egal.. da seh ich ausnahmsweise mal meine eigenen interessen zuerst und nicht die der schule.. außerdem werde ich es der neuen schule nach meiner versetzung, also zu beginn der ferien, mitteilen, so dass man mich clevererweise nicht erst wirklich in den stundenplan einbaut.
    hab darüber mit meiner jetzigen konrektorin gesprochen und sie würde es auch so machen. sie würde die lebenszeitverbeamtung auch noch abwarten vor allem da sie weiß wie ich mich dafür abgerackert habe.. ich glaube jemand der sofort verbeamtet wurde kann gar nicht nachvollziehen was der unterschied bedeutet zwischen angestellt und beamtung.. und da wir ein haus kaufen wollen sieht die bank definitiv auch lieber ne lebenszeitverbeamtung
    ich werde den antrag auf elternzeit stellen und dann wird man sehen ab wann es geht... ich hab mit dem vbe schon gesprochen und da ich keine ferien aussparen will sondern auch genau 1 jahr aussetzen will komme ich ja auch nicht VOR den sommerferien 2012 sondern NACH den sommerferien wieder..aber das ist meine kleinste sorge wann genau ich in elternzeit gehe.. zur not überbrücken wir auch ein paar wochen..


    ... aber darum gehts hier in dem beitrag eigentlich gar nicht.....


    es geht um übergewicht und verbeamtung...

    • Offizieller Beitrag

    coco


    Wenn Du selbst feststellst, dass es gar nicht um Dein "Problem" geht sondern um die Verbeamtung und Übergewicht, wieso postest Du es dann, wenn Dein eigentliches Anliegen demzufolge doch nur eine Rückfrage an die TE war? Den Anstoß für eine Diskussion Deiner Situation hast letztlich Du gegeben - passten Dir die beiden Antworten, die Du bekommen hast, nicht?


    Gruß
    Bolzbold

  • @ entnervt: Öhm da die Stundenpläne bereits vor den Ferien gemacht werden (zumindest an meiner Schule) wäre es vll. sinnvoll der SL vor den Ferien von deinen Plänen zu erzählen. Ansonsten wird dich der Stundenplanmacher echt erwürgen!
    Meine beiden Vorposter haben nur ihre Bedenken geäußert, die ich auch teile. Aber wenn dir deine Angelegenheiten wichtiger sind, ist es deine Sache ... nur frage ich mich, warum du überhaupt nachgefragt hast, wenn du eh alles besser weißt ...

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