Darf man als Lehrer ein Kind bei einem Regelverstoß (Alkohol, Rauchen unter 18) von einer Klassenfahrt, während diese statt findet, entbinden?
Müssen die Eltern das Kind abholen? Darf man es alleine in den Zug setzen?
Ab 16 würde ich ja letzteres als Möglichkeit in Betracht ziehen. Aber müssen die Eltern das Kind abholen bei Kindern unter 16? Oder muss ich das Kind dann unter strengeren Regeln beaufsichtigen?
Leider wurde das bisher von allen Seiten her anders herangetragen und ein handfestes Urteil dazu habe ich nicht finden können.
Und zuletzt:
Darf man einem Schüler die Mitfahrt bei einer Klassenfahrt als pädagogische Maßnahme verwehren, oder nur, wenn man Gefahr in Verzug sieht?