Hallo,
wer hat von euch Stillstunden?
Ich werde demnächst wieder mit einer halben Stelle einsteigen.
Muss ich die Stunden beantragen oder reicht es, wenn ich meiner Schulleitung mitteile, dass ich das Kind stille und gern jeden Tag eine Stillstunde hätte? Zudem interessiert mich die Frage wie es ist, wenn ich an einem Tag nur zwei oder drei Stunden Unterricht habe. Steht mir auch dann eine Stillstunde zu?
Viele Grüße und danke für eure Antworten!
Stillstunden
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Ich hatte Stillstunden. Ja die müssen schrifltich bei der Behörde beantragt werden und ja, sie stehen dir jeden Tag zu.
Die Länge hängt dann evtl. von der Anzahl ab, aber eigenltich eben so lange, wie du zum Stillen brauchst (ist schwer nachzuvollziehen). Ich habe pro Tag eine Schulstunde genehmigt bekommen. Du musst übrigens keine Aufsichten machen und darfst nicht mehr nach 20 Uhr in der Schule sein wenn du stillst. -
Ich habe bei beiden Kindern Stillstunden bekommen, eine Schulstunde jeweils. Bei mir war es aber unterschiedlich: Beim ersten Kind (2007) musste ich gar nichts beantragen, ich meine, das hat der SL erledigt und ich habe (glaube ich) so `nen Wisch unterschrieben. War in RLP bei Vollzeit. Beim zweiten Kind (2010) habe ich einen formlosen Antrag beim SL abgegeben, der das (glaube ich) weiter geleitet hat. Ich bekam dann von ihm, mit Stempel der Schule die "Genehmigung" ein Jahr lang Stillstunden zu nehmen. Das war/ist in NDS bei Vollzeit.
@ susannea: Bist du sicher, dass man keine Aufsicht machen muss? Ich habe immer das Gefühl gehabt, dass kein SL so richtig mit schwangeren und stillenden Lehrerinnen umzugehen wusste (also rein vom gesetzlichen her, vom persönlichen Umgang her hatte ich einfach Glück u7nd es wurde wirklich oft Rücksicht genommen). lg -
Zitat
Original von schoolsout
@ susannea: Bist du sicher, dass man keine Aufsicht machen muss? Ich habe immer das Gefühl gehabt, dass kein SL so richtig mit schwangeren und stillenden Lehrerinnen umzugehen wusste (also rein vom gesetzlichen her, vom persönlichen Umgang her hatte ich einfach Glück u7nd es wurde wirklich oft Rücksicht genommen). lg
Ja, in Berlin steht dies zumindest im Merkblatt der Gewerkschaft drin. -
Zitat
@ susannea: Bist du sicher, dass man keine Aufsicht machen muss? Ich habe immer das Gefühl gehabt, dass kein SL so richtig mit schwangeren und stillenden Lehrerinnen umzugehen wusste (also rein vom gesetzlichen her, vom persönlichen Umgang her hatte ich einfach Glück u7nd es wurde wirklich oft Rücksicht genommen). lg
Wieso sollen stillende Lehrinnen eigentlich keine Aufsicht machen?
(Bei Schwangeren ist das absolut einleuchtend. Aber was hat Stillen mit Aufsicht zu tun? Sie bekommen doch ihre Stillstunde.) -
Zitat
Original von indidi
Wieso sollen stillende Lehrinnen eigentlich keine Aufsicht machen?
(Bei Schwangeren ist das absolut einleuchtend. Aber was hat Stillen mit Aufsicht zu tun? Sie bekommen doch ihre Stillstunde.)
Das kann ich dir ganz einfach erklären, wenn man Aufsichten hat, dann kommt man einfach zu gar nichts, nicht zum Essen, nicht zum Trinken, nicht zum auf Toilette gehen und vorallem nicht zu Pausen. Da dies aber dringend notwendig ist, soll damit dem vorgebeugt werden. -
Das kommt aber auch aufs Bundesland an. Bezüglich der Aufsichten interessiert das in Baden-Württemberg z.B. niemanden, ob man schwanger ist oder nicht. Ich bin weiterhin eingeteilt - und ich bezweifle, dass sich bis zum Mutterschutz daran was ändern wird.
Auf die Einhaltung irgendwelcher Arbeitszeitbeschränkungen oder ähnlichem muss man meist selber pochen (und dann mit dem Gefühl eines jammerigen Querulanten beim Chef wieder aus dem Büro rausgehen...)
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Zitat
Original von lolle
Das kommt aber auch aufs Bundesland an. Bezüglich der Aufsichten interessiert das in Baden-Württemberg z.B. niemanden, ob man schwanger ist oder nicht. Ich bin weiterhin eingeteilt - und ich bezweifle, dass sich bis zum Mutterschutz daran was ändern wird.In der Schwangerschaft (in der Stillzeit weiß ich es nicht), ist es in NRW so, dass es lediglich eine Empfehlung ist, dass Schwangere keine Aufsicht machen müssen. Auch wenn der betriebsärztliche Dienst das empfiehlt, müssen die Schulen es leider nicht umsetzen und die Schulen handhaben das leider sehr unterschiedlich. Ich wollte es nur mal schreiben, weil viele (mir ging es ähnlich) denken, das wäre eine verpflichtende Regelung für die Schulen.
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