Hallo zusammen,
kann mich jemand eine einigermaßen rechtssichere Aussage zu folgendem Problem machen?:
Ich schreibe eine Klassenarbeit mit A- und B-Version. Während der Bearbeitungszeit fält mir nichts Besonderes auf.
Beim Korrigieren fällt mir dann aber auf, dass bei einem Schüler in zwei Aufgaben weite Teile der Lösung der anderen Version -also vom Nachbar- zu finden sind. Ein Zufall ist ausgeschlossen.
Wie kann ich jetzt vorgehen?
Gar nicht, weil nicht auf frischer Tat ertappt?
Die komplette Arbeit als 6 werten, da ein Täuschungsversuch klar nachgewiesen wurde?
Nur die betreffenden Aufgaben nicht werten?
Oder ist das völlig egal, Täuschungsversuch ist Täuschungsversuch, egal wann aufgedeckt?
Weiß jemand von euch, was eine (einigermaßen) rechtssichere Maßnahme ist. Das Schulgesetz Bawü gibt da m.E. nichts her, dort ist immer nur von "Täuschungsversuch" die Rede, kein Hinweis auf Zeitpunkt der Aufdeckung.
Danke und Grüße
MN