Bei Problemen jeglicher Art (per Elternanruf , über Schülerbeschwerden...) hat es sich unser Schulleiter angewöhnt, Kollegen unangkündigt im Unterricht zu besuchen. Wisst ihr, ob dies -mal abgesehen von der miesen Stimmung, die das im Kollegium verursacht- rein rechtlich zulässig ist? Die Kollegen sind übrigens alle seit vielen Jahren verbeamtet, also nix Probezeit. ´n schöner link würde mir auch schon reichen. Bin BW, wie im Profil erkennbar.
Vorab: Hab´schon auch gegoogelt und im GEW-Handbuch gelesen :D.Über Berichte ähnlicher Erfahrungen mit diesem Phänomen freu´ich mich auch
Gruß
Laempel
unangekündigter Schulleiterbesuch
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Hat euer Lehrerat mal mit dem SL gesprochen? Vielleicht kann der irgendwas ändern. Was stört euch an den Besuchen? Gibt es dazu nicht auch eine Nachbesprechung, die ja durchaus positiv sein könnte?
Gruß
Peter -
Ich kann mir vorstellen, dass so ein unangekündigter Besuch nicht schön ist.
Aber ich kann aus meiner eigenen Schulzeit sagen, dass angekündigte Besuche bei Lehrern, bei denen es berechtigte Beschwerden von Schülern (Ich denke bei einem Englischunterricht, der auf deutsh geführt wird und komplett am Thema vorbei geht und bei dem die SuS kaum Beteiligungsmöglichkeiten haben, weil der Lehrer einen Monolg führt, kann man "berechtigt" sagen.) gab, nichts bringt, weil diese Besuchs-Stunde dann vorbereitet und gut durchgeführt wird (wie bei dem Englisch-Bsp.). Und dann sollte ja auch gleiches Recht für alle herrschen. Natürlich kann das Kontrollieren zu weit gehen, aber ich habe als Schüler diese und ähnliche Vorgänge bei Beschwerden mitbekommen und mich oft gefragt, wieso ich eigentlich in der Schule bin, wenn kein richtiger Unterricht stattfindet. Das ist meine Meinung als Schüler, da ich noch Student bin, kann ich auch nichts aus Lehrersicht dazu sagen, aber dieser Unterricht hat mich auch angesport, Lehrer zu werden und einen vernünftigen Unterricht zu machen. -
Als Schulleiter hat er ja nunmal eine Verantwortung, dass der Laden läuft.
Und so ein Besuch kann ja durchaus auch positiv und hilfreich sein... erstens durch konstruktive Kritik.. aber vor allem dadurch, dass er nun mit eigenen Augen gesehen hat, wie gut der Unterricht der Lehrer ist und dass die Elternkritik nicht berechtigt ist.
So stärkt der Schulleiter im Idealfall den Rücken der Lehrer.
Oder so... -
Danke für die Antworten.
@PeterK, an den Besuchen stört, dass sie nicht angekündigt werden, dass die betreffende Lehrkraft auch nicht vorher informiert wird. Der SL sitzt unvermutet hinten drin oder kommt während der Stunde herein.Was ist ein Lehrerrat? Entspricht dies dem Personalrat? Das wäre die Frage, ob sich die betreffenden LehrerInnen einmal dorthin wenden sollen.
caliope: Nichts gegen Qualitätssicherung und die damit verbundenen Unterrichtsbesuche. Meiner Meinung nach gehört zu einem guten Schulklima aber auch dazu, dass man einer Lehrkraft mit Höflichkeit und Respekt begegnet, z.B. indem man sagt, "ich möchte Sie gerne heute in der 5. Stunde in Ihrem Unterricht besuchen, dafür habe ich diese und jene Gründe..."
Mich interessiert aber immer noch, wie dies in unserem Ländle geregelt ist
Gruß Laempel -
Hallo Laempel,
meiner Meinung nach sollte der Schulleiter erst einmal den Lehrer befragen, wie er die Situation sieht. Insbesondere wenn Eltern oder Schüler nicht den üblichen Beschwerdeweg (betroffener Lehrer, Klassenlehrer/Tutor, Direktion) wählen.
Wenn er das aus oben bereits genannten Gründen nicht möchte, dann ist er vielleicht einverstanden, den Besuch ohne Klasse und Zeit anzukündigen. Dann kommt es für die Kollegen nicht ganz unerwartet, aber sie können nicht gezielt eine Showstunde vorbereiten.Viele Grüße
DFU -
Zitat
Original von Laempel
Bei Problemen jeglicher Art (per Elternanruf , über Schülerbeschwerden...) hat es sich unser Schulleiter angewöhnt, Kollegen unangkündigt im Unterricht zu besuchen. Wisst ihr, ob dies -mal abgesehen von der miesen Stimmung, die das im Kollegium verursacht- rein rechtlich zulässig ist? Die Kollegen sind übrigens alle seit vielen Jahren verbeamtet, also nix Probezeit. ´n schöner link würde mir auch schon reichen. Bin BW, wie im Profil erkennbar.
Vorab: Hab´schon auch gegoogelt und im GEW-Handbuch gelesen :D.Über Berichte ähnlicher Erfahrungen mit diesem Phänomen freu´ich mich auch
Gruß
LaempelAuch wenn ich nicht aus BaWü komme, kann ich mir nicht vorstellen, dass das rechtlich nicht zulässig ist. Im Prinzip darf der Schulleiter doch jederzeit in den Unterricht der Lehrer kommen.
Ob eine solche Vorgehensweise (aber ich weiß ja nicht, in welchen Fällen das gemacht wird) das Betriebsklima fördert, ist natürlich eine andere Sache. Da wäre in NRW wirklich der Lehrerrat ein geeigneter Ansprechpartner (das sind die vom Kollegium gewählten Lehrervertreter an einer Schule; möglicherweise entspricht das in BaWü dem Personalrat an der Schule).
Ich kenne sowas jedenfalls nicht aus eigener Erfahrung von mehreren Schulen. Allerdings weiß ich von einer Schule, dass dort die Schulleitung angekündigte Besuche bei einer Kollegin gemacht hat, bei der es mit Eltern und Schüler massive Probleme gab.
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Durch die Visitation habe ich erfahren, dass es sogar gewollt ist, dass die Schulleitung sich ab und an Unterrichtsstunden ansieht, warum auch nicht? Sie führt schließlich diese Schule und ist an einem guten Ruf interessiert.
Belastend ist es aber sicherlich, wenn man weiß, die SL sitzt aus bestimmten Grund hinten. Wenn Eltern sich beschweren wollen, fände ich es fairer, dass sie erstmal zum Lehrer selbst gehen. -
Mhh nicht schön, denn wenn man ganz ehrlich ist, hat man auch mal eine Stunde dazwischen, die nicht so ganz "vorführreif" ist... Ich zumidest.
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