Zusammenlegung nach Kl. 1

  • Guten Abend,


    an meiner Schule (Ba-Wü) ist der Fall eingetreten, dass die beiden 1. Klassen im Laufe des Schuljahres kleiner geworden sind und somit unter dem Teiler (28 Schüler) liegen. Klasse 1a hat noch 13, Klasse 1b noch 14 Schüler.
    Mir ist klar, dass das paradiesische Zustände sind, die nicht der Realität entsprechen ;O)


    Dennoch hoffen die Klassenlehrerinnen darauf, einen Weg zu finden, die Zusammenlegung nach diesem Schuljahr zu umgehen. Gibt es da irgendeine Möglichkeit? Jemand im Kollegium meinte, einen passenden Erlass gelesen zu haben, weiss aber auch nicht genau, wo dieser zu finden ist.


    Vielleicht fällt ja jemandem etwas dazu ein?
    Ich würde mich über Ideen udn Anregungen sehr freuen.


    Chory

  • Hallo,
    ich kann mir nicht vorstellen, dass es möglich ist, die Zusammenlegung zu umgehen.
    Bei uns (NRW) wurde aus dem gleichen Grund aus zwei zweiten Klassen eine dritte Klasse gebildet. Da wurde gar nicht diskutiert und gefackelt.
    Alema

  • Soviel ich weiß, bekommen die Schulen die Lehrerstunden nach Schülerzahl und nicht nach Anzahl der Klassen.
    Von daher wird die Schulleitung gar nicht anders können, als zusammen zu legen. Denn sonst fehlen mindestens 20 Lehrerstunden in anderen Klassen.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Also es gibt in BW so weit ich weiß einen Erlass, dass eine Klasse 1/2 und dann auch 3/4 nicht zusammengelegt wird, wenn es weniger Schüler werden. Also wenn dann nur nach Klasse 2. Sicher bin ich mir aber nicht.

  • Danke Sacastle, genau diesen Erlass meine ich ;)
    Wenn ich jetzt noch wüsste, wo ich den finde...


    Chory

Werbung