Werkstattlehrer und Schülerzahlen, Wie groß darf eine Gruppe sein?

  • Hallo liebe Kollegen,


    ich bin neu hier, habe über die Suche aber nichts finden können und hoffe, hier richtig zu sein. Hier mal genauer mein Problem:


    Wie viele Schüler dürfen maximal in einem Werkraum, in dem praktische Arbeiten durchgeführt werden, gleichzeitig beschult werden? Gibt es hier irgendwelche rechtlichen Obergrenzen für die Anzahl der Schüler? Ich habe mal gehört, dass nicht mehr wie 15 Schüler in einer Werkstatt tätig sein dürfen, finde dafür aber keine verbindliche Auskunft.
    In unserer Werkstatt wird sowohl Metallbearbeitung (auch mit Maschinen) durchgeführt, sowie Elektroinstallationen aufgebaut.


    Wenn jemand eine rechtsverbindliche Quelle weiß, wäre das super.


    Bundesland: NRW, BezReg Detmold

  • Hallo,


    die Zahl 15 ist richtig. Ich habe sie auch in dem Material der Landesunfallkasse gefunden. Dort steht, dass diese Anzahl nur in Ausnahmefällen um höchstens 2 überschritten werden darf. Ich habe allerdings schon viel Werkstattunterricht erlebt indem wesentlich mehr SuS teilgenommen haben, wie rechtsverbindlich diese Angaben sind kann ich also leider nicht sagen. Andererseits kann man die LUK ja (meines Wissens nach auch anonym) auf Regelverstöße bzw. Sicherheitsrisiken jeder Art aufmerksam machen und die kommen dann zur Kontrolle...


    LG Lotti

  • Hallo Lotti
    wo steht das den mit den 15 Schüler. Kannst du eine Quellenangabe machen ?



    Meinolf

    Hallo,


    die Zahl 15 ist richtig. Ich habe sie auch in dem Material der Landesunfallkasse gefunden. Dort steht, dass diese Anzahl nur in Ausnahmefällen um höchstens 2 überschritten werden darf. Ich habe allerdings schon viel Werkstattunterricht erlebt indem wesentlich mehr SuS teilgenommen haben, wie rechtsverbindlich diese Angaben sind kann ich also leider nicht sagen. Andererseits kann man die LUK ja (meines Wissens nach auch anonym) auf Regelverstöße bzw. Sicherheitsrisiken jeder Art aufmerksam machen und die kommen dann zur Kontrolle...


    LG Lotti

  • gnissel


    Kannst du bitte das Bundesland und die Schulart angeben?
    Da Bildung Ländersache ist, existieren hier wohl unterschiedliche Vorgaben.


    edit: Hab' übersehen , dass du das Bundesland NRW im Text angegeben hast. Schulart dürfte wohl Berufschule sein?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Servus,

    gleiche Frage besteht immer noch, diesmal für Hessen. Die Google Suche hat mich hier her geführt, ohne Antwort.

    wo steht das den mit den 15 Schüler. Kannst du eine Quellenangabe machen ?

    https://www.rv.hessenrecht.hes…t/hevr-SchAufsVHEpAnlage2


    Geht in meinem Fall um Sek 1 und Arbeitslehre.

    Ihr seht eventuell, dass die Verordnung außer Kraft ist. In der aktuellen Fassung

    https://www.rv.hessenrecht.hes…hevr-SchAufsVHE2014rahmen

    Finde ich leider nicht so viel dazu.


    Ähnlich im RiSu, den ich überflogen und durchsucht habe.

    Weiß vielleicht von Euch jemand was genaueres für Hessen / Allgemein?

    Es wirkt etwas befremdlich z.T. im Klassenverbund Werkunterricht machen zu müssen

  • Hallo,

    zwei Dinge erscheinen mir ebenfalls wichtig:

    -> Sicherheitsabstände: Sind die relevanten Abstände von Tischen und die Zonen um die Maschinen gewährleistet?

    -> Kann die Aufsicht geführt werden ?

    Kann man alle SuS sehen, bzw. was sie machen?

    Es gibt bei der Unfallkasse(?) eine Tabelle, in der steht mit welchem Alter SuS welche Maschinen nutzen dürfen und wie man Aufsicht führen muss (daneben stehen, in Reichweite oder z.B. im Nachbarraum). Ist das möglich?


    Dadurch ergibt sich dann meist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Gruppengröße.

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