Praxisgebühr als Mitglied der PKV?

  • Hallo, ich bin bei meiner letzten Beihilfeabrechnung über eine Eigenbeteiligung von 80,- im letzten Kalenderjahr gestoßen.
    Und wie ich so darüber nachdachte, was das bedeuten könnte, stieß ich gedanklich auf die Praxisgebühr von 10,- pro Quartal?!


    Davon wusste ich gar nichts. Weiß jmd. Bescheid, ob man als privat Versicherter auch Überweisungen z.B. vom Hausarzt zum Frauenarzt benötigt, um eben diese 10,- zu sparen?


    Gruß mona

  • Also meine Beihilfestelle guckt auf die Rechnungsdaten und zieht pro "genutztem" Quartal die 10 Euro ab. So steht das auch auf der Abrechnung. d.h. du müßtest bei 80 Euro alle vier Quartale je beim Arzt und auch beim zahnarzt gewesen sein.
    Überweisungen braucht man nicht.

  • Nochmal ich, ich glaube aber in einige BL gibt es sowas wie Selbstbehalt oder so... da werden dir Prozente abgezogen. Weiß nicht genau, wie es heißt, aber es gab dazu hier schon aktuelle Threads.

  • Bei uns in BW gibt es eine Kostendämpfungspauschale von 90 Euro. In anderen Bundesländern gibt es einen Eigenanteil von 300 Euro. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In welchen BL bist du denn?

  • Zitat

    Original von pipoca
    Bei uns in BW gibt es eine Kostendämpfungspauschale von 90 Euro. In anderen Bundesländern gibt es einen Eigenanteil von 300 Euro. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In welchen BL bist du denn?


    Richtig. Allerdings ist diese Pauschale an die Gehaltsklassen gekoppelt.
    A13 und hoher zahlen 120 €.


    Falls jemand meint, die Beamten seien im Vorteil:
    In Ba-Wü zahlen wir - auch wenn wir nur einmal im Jahr beim Arzt sind - diesen Eigenanteil. Wer pro Quartal einmal geht, zahlt umgerechnet eine "Praxispauschale" von (mindestens) 22,50 € pro Monat.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • In NDS zahlst Du der Beihilfe tatsächlich die "Praxisgebühr". Hat mich auch sehr überrascht, ist aber eine Tatsache. 80 Euro sind aber das Maximum - da müsstest Du in jedem Quartal bei ZA und beim Arzt gewesen sein.

    • Offizieller Beitrag

    die Praxisgebühr zahlst du eigentlich als Beihilfeberechigter; mit der PKV hat das nur indirekt zu tun.
    (Die Beihilfe lehnt sich stark an die Vorgaben zur GVK an)

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