In Bayern fließen sie nicht direkt in die Note ein. Sprich, ich darf (schriftliche) Hausaufgaben nicht benoten, weil ich ja nicht weiß, ob der Schüler sie selbst angefertigt hat oder nicht. Konsequenterweise darf ich auf eine nicht erledigte Hausaufgabe auch keine 6 geben. Allerdings darf ich die Hausaufgabe als Basis für eine mündliche Note hernehmen, also z.B. den Schüler zur Hausaufgabe abfragen und dies benoten.
Sarek