Hallo!
Ich bin momentan für ein halbes Jahr als Vertretungskraft angestellt. Mir ist aber zum nächsten Schuljahr 2011/2012 eine Stelle an meiner jetzigen Schule (Gymnasium, BW) vom Regierungspräsidium angeboten worden. Es steht noch nicht fest, ob es eine Einstellung direkt im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis mit Zusicherung zur Umwandlung in ein Beamtenverhältnis zum Schuljahr 2012/2013 sein wird.
Ich möchte die Stelle gerne annehmen und im dann auch mit halben Deputat tätig sein. Allerdings werde ich zu Beginn des nächsten Schuljahres dann im Mutterschutz sein. Ich möchte nach dem Mutterschutz trotzdem gerne weiter arbeiten, weil ich das für mich möchte und weil ich das Projekt Verbeamtung nach mehreren Jahren im Ausland jetzt endlich angehen möchte.
Ich überlege jetzt, was für mich günstiger ist:
- ein halbes Deputat oder
- ein volles Deputat und dann nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen und darüber zu reduzieren.
Von der Schwangerschaft habe ich an meiner Schule bisher noch nichts erzählt, weil ich bereits sehr schlechte Erfahrungen damit gemacht habe, vor Unterschrift eines Arbeitsvertrags etwas in die Richtung zu erwähnen. Ich will daher an meiner Schule nichts in die Richtung fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir hier mit eigenen Erfahrungen bei ein paar Überlegungen weiterhelfen.
- Kann bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis diese Umwandlung ausgesetzt werden, wenn man in Elternzeit geht? Oder müsste diese Zusicherung seitens des Regierungspräsidiums auf jeden Fall eingehalten werden?
- Ich gehe davon aus, dass bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis das Angestelltenverhältnis in den Sommerferien 2012 nicht unterbrochen wird. Kann das jemand bestätigen? Und das Beamtenverhältnis beginnt dann vermutlich wieder mal nicht zum 1.8.2012 sondern nach dem Sommerferienende. Vielleicht kann mich da jemand aus eigener Erfahrung korrigieren?
- Wenn ich einmal Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung beantragt habe, kann ich dann auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers / Dienstherrs diese Teilzeitstelle weiter reduzieren oder aufgeben, wenn ich feststelle, dass ich es mit zwei Kindern doch nicht hinbekomme? (Gibt es da Unterschiede bei Angestellten und Beamten?)
- Wenn ich ein volles Deputat beantrage, bekomme ich dann während der Mutterschutzzeit auch ein volles Gehalt ersetzt oder zählt da mein jetziges Teilzeitgehalt von vor dem Mutterschutz als Referenz für das Mutterschaftsgeld? (Wie sieht das im Angestelltenverhältnis aus und wie im Beamtenverhältnis? Wer wäre bei einer Einstellung im Beamtenverhältnis für Fragen zuständig? Die LBV?)
- Hat einer Erfahrungen und Tipps zum Vorgehen bezüglich der Krankenversicherung, wenn ich tatsächlich während des Mutterschutzes zunächst gesetzlich pflichtversichert bin, dann gesetzlich familienversichert bin und dann möglicherweise (nach einer Vereidigung im September) die Option zum Wechsel zu Beihilfe und PK habe. Muss man da etwas beachten, wenn man in die PK wechseln möchte.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir zu der einen oder anderen Frage etwas schreiben könnt.
Viele Grüße
DFU