Angestelltenverhältnis mit Zusicherung Beamtenverhältnis + Teilzeit oder Elternzeit

  • Hallo!


    Ich bin momentan für ein halbes Jahr als Vertretungskraft angestellt. Mir ist aber zum nächsten Schuljahr 2011/2012 eine Stelle an meiner jetzigen Schule (Gymnasium, BW) vom Regierungspräsidium angeboten worden. Es steht noch nicht fest, ob es eine Einstellung direkt im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis mit Zusicherung zur Umwandlung in ein Beamtenverhältnis zum Schuljahr 2012/2013 sein wird.


    Ich möchte die Stelle gerne annehmen und im dann auch mit halben Deputat tätig sein. Allerdings werde ich zu Beginn des nächsten Schuljahres dann im Mutterschutz sein. Ich möchte nach dem Mutterschutz trotzdem gerne weiter arbeiten, weil ich das für mich möchte und weil ich das Projekt Verbeamtung nach mehreren Jahren im Ausland jetzt endlich angehen möchte.
    Ich überlege jetzt, was für mich günstiger ist:
    - ein halbes Deputat oder
    - ein volles Deputat und dann nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen und darüber zu reduzieren.


    Von der Schwangerschaft habe ich an meiner Schule bisher noch nichts erzählt, weil ich bereits sehr schlechte Erfahrungen damit gemacht habe, vor Unterschrift eines Arbeitsvertrags etwas in die Richtung zu erwähnen. Ich will daher an meiner Schule nichts in die Richtung fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir hier mit eigenen Erfahrungen bei ein paar Überlegungen weiterhelfen.


    - Kann bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis diese Umwandlung ausgesetzt werden, wenn man in Elternzeit geht? Oder müsste diese Zusicherung seitens des Regierungspräsidiums auf jeden Fall eingehalten werden?


    - Ich gehe davon aus, dass bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis das Angestelltenverhältnis in den Sommerferien 2012 nicht unterbrochen wird. Kann das jemand bestätigen? Und das Beamtenverhältnis beginnt dann vermutlich wieder mal nicht zum 1.8.2012 sondern nach dem Sommerferienende. Vielleicht kann mich da jemand aus eigener Erfahrung korrigieren?


    - Wenn ich einmal Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung beantragt habe, kann ich dann auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers / Dienstherrs diese Teilzeitstelle weiter reduzieren oder aufgeben, wenn ich feststelle, dass ich es mit zwei Kindern doch nicht hinbekomme? (Gibt es da Unterschiede bei Angestellten und Beamten?)


    - Wenn ich ein volles Deputat beantrage, bekomme ich dann während der Mutterschutzzeit auch ein volles Gehalt ersetzt oder zählt da mein jetziges Teilzeitgehalt von vor dem Mutterschutz als Referenz für das Mutterschaftsgeld? (Wie sieht das im Angestelltenverhältnis aus und wie im Beamtenverhältnis? Wer wäre bei einer Einstellung im Beamtenverhältnis für Fragen zuständig? Die LBV?)


    - Hat einer Erfahrungen und Tipps zum Vorgehen bezüglich der Krankenversicherung, wenn ich tatsächlich während des Mutterschutzes zunächst gesetzlich pflichtversichert bin, dann gesetzlich familienversichert bin und dann möglicherweise (nach einer Vereidigung im September) die Option zum Wechsel zu Beihilfe und PK habe. Muss man da etwas beachten, wenn man in die PK wechseln möchte.


    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir zu der einen oder anderen Frage etwas schreiben könnt.


    Viele Grüße
    DFU

  • Hallo DFU!
    Ich kenne mich in dem Bereich (noch) nicht aus, deshalb kann ich dir da nicht weiterhelfen. Aber deine Fragen scheinen auch ziemlich speziell zu sein. Ich würde da einfach mal in die Sprechstunde des zuständigen Personalrats gehen, der ist ja auch zur Verschwiegenheit verpflichtet und es bekommt niemand etwas mit.
    Alles Gute!
    LG pinacolada

  • Hilfreich wären NUmmerierungen usw. gewesen.


    Zitat

    Original von DFU
    - Kann bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis diese Umwandlung ausgesetzt werden, wenn man in Elternzeit geht? Oder müsste diese Zusicherung seitens des Regierungspräsidiums auf jeden Fall eingehalten werden?


    - Ich gehe davon aus, dass bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis das Angestelltenverhältnis in den Sommerferien 2012 nicht unterbrochen wird. Kann das jemand bestätigen? Und das Beamtenverhältnis beginnt dann vermutlich wieder mal nicht zum 1.8.2012 sondern nach dem Sommerferienende. Vielleicht kann mich da jemand aus eigener Erfahrung korrigieren?


    DAzu kann ich leider nichts sagen.


    Zitat


    - Wenn ich einmal Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung beantragt habe, kann ich dann auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers / Dienstherrs diese Teilzeitstelle weiter reduzieren oder aufgeben, wenn ich feststelle, dass ich es mit zwei Kindern doch nicht hinbekomme? (Gibt es da Unterschiede bei Angestellten und Beamten?)


    Ja, es gibt deutliche Unterschiede, schon alleine wonach du dich richten musst. Als Angestellte gilt das BEEG, als Beamtin das jeweilige Landesbeamtenrecht.
    Als Angestellte kannst du dies.


    Zitat


    - Wenn ich ein volles Deputat beantrage, bekomme ich dann während der Mutterschutzzeit auch ein volles Gehalt ersetzt oder zählt da mein jetziges Teilzeitgehalt von vor dem Mutterschutz als Referenz für das Mutterschaftsgeld? (Wie sieht das im Angestelltenverhältnis aus und wie im Beamtenverhältnis? Wer wäre bei einer Einstellung im Beamtenverhältnis für Fragen zuständig? Die LBV?)


    Wenn du jetzt mehr Gehalt bekommen würdest ohen Mutterschutz, dann steigt auch das Mutterschaftsgeld stattdessen an.


    Zitat


    - Hat einer Erfahrungen und Tipps zum Vorgehen bezüglich der Krankenversicherung, wenn ich tatsächlich während des Mutterschutzes zunächst gesetzlich pflichtversichert bin, dann gesetzlich familienversichert bin und dann möglicherweise (nach einer Vereidigung im September) die Option zum Wechsel zu Beihilfe und PK habe. Muss man da etwas beachten, wenn man in die PK wechseln möchte.


    Wenn du gesetzlich Pflichtversichert bist bleibst du das auch im Mutterschutz und wirst keinesfalls Familienversichert (und lass dir das auch nicht aufquatschen, du verlierst dann den Anspruch aufs Mutterschaftsgeld!).
    ZU dem rest kann ich dir da leider nicht weiterhelfen.


    Bist du in der Gewerkschaft? Zumindest bei uns hat die GEW eine hervorragende Rechtsberatung für solche IDnge.

  • Hallo Susannea,


    danke für deinen Hinweis.


    Zitat von dir:
    "Wenn du gesetzlich Pflichtversichert bist bleibst du das auch im Mutterschutz und wirst keinesfalls Familienversichert (und lass dir das auch nicht aufquatschen, du verlierst dann den Anspruch aufs Mutterschaftsgeld!)."


    Sprichst du von dem kompletten Mutterschaftsgeld (Krankenkassenanteil+ Arbeitgeberanteil) oder nur vom Arbeitgeberanteil?
    Da mein mein momentaner befristeter Angestelltenvertrag während des Mutterschutz endet, gehe ich davon aus, dass sich mein Versichertenstatus zwingend ändert und ich entweder einen Antrag auf freiwillige gesetzliche Versicherung oder auf Familienversicherung stellen muss. (Schließlich will ich bei der Geburt dann krankenversichert sein.) Und den Krankenkassenanteil des Mutterschaftsgeld müsste ich ja auf jeden Fall bekommen, zumindest habe ich meine Krankenkasse so verstanden als ich vor einiger Zeit schon telefonisch nachgefragt habe.


    Viele Grüße
    DFU

  • Zitat

    Original von DFU
    Sprichst du von dem kompletten Mutterschaftsgeld (Krankenkassenanteil+ Arbeitgeberanteil) oder nur vom Arbeitgeberanteil?
    Da mein mein momentaner befristeter Angestelltenvertrag während des Mutterschutz endet, gehe ich davon aus, dass sich mein Versichertenstatus zwingend ändert und ich entweder einen Antrag auf freiwillige gesetzliche Versicherung oder auf Familienversicherung stellen muss. (Schließlich will ich bei der Geburt dann krankenversichert sein.) Und den Krankenkassenanteil des Mutterschaftsgeld müsste ich ja auf jeden Fall bekommen, zumindest habe ich meine Krankenkasse so verstanden als ich vor einiger Zeit schon telefonisch nachgefragt habe.


    Ja ich spreche vom kompletten Muttershcfstgeld. Wenn du bereits im Mutterschutz bist bei Vertragsende bleibst du erst übers Muttterschaftsgeld und dann übers Elterngeld selber pflichtversichert! Du bekommst dann im Mutterschutz Muttershcaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK.
    Bist du familienversichert bekommst du gar nichts!

  • Hallo!


    Ich wollte in BW während der Elternzeit wieder einsteigen. Der Personalrat hat mir davon abgeraten. Scheinbar kann man während der Elternzeit nur dann beschäftigt werden, wenn ein Interesse seitens des Dienstherrn besteht. Das ist aber nur während der Schulzeit der Fall. Also bekommst du nur für die Schulzeit dein Geld. Insbesondere für die längeren Ferien bekommst du nichts. Also hast du permanent Stress mit der Elterngeldstelle, weil deine Ansprüche neu berechnet werden müssen.


    Ich habe mich entschieden ein Jahr ganz zu Hause zu bleiben und dann wieder einzusteigen.


    Viel Glück


    Pipoca

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