Erweiterungsprüfung: Relevanz der Note?

  • Halli hallo,


    ich habe mal eine Frage zu Erweiterungsprüfung. Ich habe in Hessen bereits das 1. Staatsexamen gemacht und auch einen Ref-Platz erhalten.


    Jetzt steht die Prüfung der Erweiterungsprüfung vor der Tür. Geh ich recht in der Annahme, dass die Note dieser Prüfung bzw. die Endnote meines Erweiterungsfachs eigentlich nichts weiter zählt? Also, die spielt jetzt weder eine Rolle für das 1. Staatsexamen noch für das 2. Staatsexamen, oder?


    Es ist halt nur gut, wenn man sich nachher bewirbt, weil man halt 3 anstatt 2 Fächer hat. Aber ob ich das 3. Fach jetzt mit 5 Punkten oder 10 Punkten abschließe, ist egal, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    in NRW war das so wie Du beschreibst - mit einer Ausnahme:


    Solltest Du Dich später mit drei gleichwertigen Fächern auf eine Stelle bewerben, die für das Erweiterungsfach ausgeschrieben ist, dürfte die Note dann letztlich doch relevant werden.


    Für diese Konstellationen gibt es aber in den entsprechenden hessischen Prüfungsordnungen entsprechende Regelungen - Erweiterungsfächer sind ja nicht so exotisch. Schau Dir die Prüfungsordnungen für das 1. und das 2. Staatsexamen noch einmal an - da sollte es drinstehen.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

    Einmal editiert, zuletzt von Bolzbold ()

  • Hey,


    ich habe mir die Prüfungsordnung schon mehrfach angeschaut und auch mit Stichworten durchsucht: Erweiterungsprüfung etc. Da steht nur drin, was man wie leisten muss, um eine Erweiterungsprüfung zu bestehen, also alle Scheine machen + den Prüfungsteil.


    Es steht allerdings nirgendswo, welchen Einfluss die Note des 3. Faches auf irgendetwas hat oder nicht.


    Deshalb frage ich nochmal nach.

  • In einer Prüfungsordnung kann natürlich nichts darüber stehen, wie wichtig welche Note bei Einstellungsverfahren ist.


    Wenn du eine Note darauf kriegst und die Note steht auf einem Zeugnis oder sonst einer Bescheinigung, die du später, um das Erweiterungsfach zu bestätigen, bei einer Bewerbung einreichen musst, wird diese auch berücksichtigt, wie alles andere auch.


    Dass da ganz andere Noten und Qualifikationen eine deutlich wichtigere Rolle spielen, ist aber ebenfalls klar.

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