Jugendschutzgesetz und Schulball

  • Hallo zusammen,


    ich bin zur Zeit mit der Organisation unseres Schulballs beschäftigt und habe diesbezüglich mal eine Frage an Euch.


    Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur bis 24 Uhr an Tanzveranstaltungen teilnehmen.


    Da der Großteil unserer Schülerschaft jünger ist als 18, suche ich nun nach einer Formulierung für ein Elternschreiben, in der die Eltern erlauben, dass ihr Kind länger bleiben darf. Ich weiß aber nicht, wie das formuliert sein muß, damit es juristisch "wasserdicht" ist.


    Im Saal würden einige Kollegen Aufsicht führen, aber reicht das aus, um dem Jugendschutzgesetz zu genügen?


    Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen mit einem Schulball und kann mir weiterhelfen.


    Beste Dank schon mal,


    Reinhard

  • Ich würde auf keinen Fall versuchen, das Jugendschutzgesetz mit Tricks auszuhebeln.
    Warum sollen die Schüler denn länger bleiben?
    Ist doch prima, wenn um 24 Uhr Schluss ist und man auch selbst nach Hause darf!

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Ich würde den Paragrafen zu Ende lesen:


    Zitat

    § 5 Tanzveranstaltungen
    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
    (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
    (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.


    JuSchG


    Da werden doch genug Ausnahmeregelungen aufgezählt, so dass man im Vorfeld sicher organisatorische Vorkehrungen treffen kann (so man will).

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • Zitat

    Original von caliope
    Ich würde auf keinen Fall versuchen, das Jugendschutzgesetz mit Tricks auszuhebeln.
    Warum sollen die Schüler denn länger bleiben?
    Ist doch prima, wenn um 24 Uhr Schluss ist und man auch selbst nach Hause darf!


    Genau das hab ich mir auch gedacht :)
    Bis Mitternacht plus Aufräumen ist eh schon eine Zumutung
    Und Reinhard schreibt "einige Kollegen". Wenn sich einige aus der Affäre ziehen, umso mehr auf Schluss um 24 Uhr pochen.
    LG
    Anna

  • Ich würde die Veranstaltung auch nur bis 24 Uhr genehmigen lassen, da dies schon ziemlich lang ist und irgendwann die Luft raus ist. Eine zusätzliche Frage wäre auch, ob die Kollegen unbedingt nach 24 Uhr Aufsicht führen möchten. Oft ist es schon ein Problem eine Aufsicht bis 24 Uhr zu finden, gerade für Kollegen, die nicht am Schulort wohnen / Kinder haben / an dem Abend etwas anderes vor haben.


    Lg

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