vorgeschriebene Rechenverfahren

  • Hallo,


    im Rahmenplan Grundschule (1995?) steht, dass in Hessen bei der schriftlichen Subtraktion das Ergänzungsverfahren vorgeschrieben ist.
    Ist dieser Rahmenplan mit dieser Vorschrift noch aktuell? Steht außer dort noch irgendwo, dass dieses Verfahren vorgeschrieben ist bzw. welches vorgeschrieben ist?


    Gruß,
    gluehwurm

  • Danke, wie gesagt ist dieser Rahmenplan von 1995 meines Wissens in Hessen nicht mehr gültig, da wir bereits allerlei Neueres zur Verfügung haben...
    In Hessen haben wir zu dem "Rahmenplan Grundschule" noch den "Bildungs- und Erziehungsplan", die "Bildungsstandards" der KMK und die neuen fachgebundenen Lehrpläne (Bildungsstandards), die allerdings erst ab Augst 2011 gültig sein werden. In diesen Lehrplänen steht nicht festgeschrieben, welches Rechenverfahren vorgeschreiben ist....
    Wer kann mir dazu Genaueres sagen??

  • Wenn das jemand für NRW weiß, wäre ich auch sehr dankbar, wenn dieses Wissen weitergegeben werden könnte.
    ich habe gerade mit der schriftlichen Subtraktion angefangen...
    Im Einstern werden beide Verfahren angeboten... Abziehen und Ergänzen... und beide Verfahren werden geübt.
    Aber verwirrt das nicht nur?
    Wenn ich beide Verfahren nacheinander mit den KIndern mache, schmeißen die dann nicht völlig verwirrt beide Verfahren durcheinander?
    In den Richtlinien habe ich nichts dazu gefunden... und habe für mich nun beschlossen, ich biete nur ein Verfahren an. Das andere mache ich einfach nicht.
    Aber ist das überhaupt korrekt?

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • NRW:


    Zitat

    Schriftliche Subtraktion Durch KMK-Beschluss war das Verfahren der schriftlichen Subtraktion über vier Jahrzehnte hinweg vorgeschrieben (Erweiterungsverfahren mit der Sprech- bzw. Denkweise des Ergänzens). Die fachdidaktische Diskussion der letzten Jahre hat zu einer generellen Freigabe des Verfahrens geführt. Die Schule kann nunmehr selbst entscheiden, welchem Verfahren (Erweitern, Entbündeln („Borgen“) oder Auffüllen) und welcher Sprech- bzw. Denkweise (Abziehen, Ergänzen) sie den Vorzug gewährt.

    Aus "Informationen zum Lehrplan" vom Ministerium, gab es mal hier irgendwo: http://www.standardsicherung.n…terialdatenbank/index.php


    Gruß,
    Peter

  • Zitat

    Im Einstern werden beide Verfahren angeboten... Abziehen und Ergänzen... und beide Verfahren werden geübt. Aber verwirrt das nicht nur?


    Du musst dich für ein Verfahren entscheiden, auf keinen Fall beide Verfahren mit den Kindern üben. Die Verwirrung ist dann tatsächlich sehr groß ;)
    Wie pepe geschrieben hat, steht im Lehrplan NRW, dass das Verfahren frei von der Lehrkraft ausgewählt werden kann.

  • Solange die neuen Bildungsstandards/Kerncurricula noch nicht in Kraft gesetzt ist gelten die Rahmenlehrpläne, d.h. wenn es dort so vorgeschrieben ist, dann ist das noch gültig.


    "Zum Beginn des Schuljahrs 2011/2012 sollen die Kerncurricula mit ihren Bildungsstandards und Inhaltsfeldern in Kraft gesetzt werden. Sie werden dann – während einer mehrjährigen Übergangszeit – die bisherigen Lehrpläne ablösen. Diese verlieren somit nicht sofort ihre Gültigkeit, sondern werden während der Übergangszeit Zug um Zug durch die Kerncurricula ersetzt." (Hess.KM)

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