Lehrer Evaluation

  • Ich kann dich gut verstehen - zumal die meisten Schüler/innen ja nicht unbedingt fair urteilen - sind sie schlecht in einem Fach, liegt das ja gerne mal nur am Lehrer.
    Kannst du nicht mal mit dem Schulleiter darüber sprechen?

  • Rede mit deinem SL. Ansonsten - habt ihr einen Personalrat? Ich geh mal davon aus, dass das so nicht ganz rechtens ist, wie's bei dir gelaufen ist.

    • Offizieller Beitrag


    Entspricht ein Zwischenzeugnis nicht im Prinzip einer dienstlichen Beurteilung? Die dürfen Schüler gar nicht vornehmen, sondern ausschließlich die Schulleitung oder die von ihr dazu Bevollmächtigten.


    Fachliche Kompetenzen im Rahmen der Fachwissenschaft und Fachdidaktik können auf der Basis der "Datenerhebung" auch gar nicht drinstehen, weil niemand diese beurteilen kann. Immerhin hat man sich das nicht erdreistet, auf dieser Basis zu tun.


    Ich würde mich da auch offiziell beschweren und ggf. mit dem Personalrat sprechen. Dieses "Zwischenzeugnis" kannst Du getrost in den Schredder geben.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Original von Bolzbold


    Entspricht ein Zwischenzeugnis nicht im Prinzip einer dienstlichen Beurteilung? Die dürfen Schüler gar nicht vornehmen, sondern ausschließlich die Schulleitung oder die von ihr dazu Bevollmächtigten.


    Eine dienstliche Beurteilung darf nur vom Schulleiter vorgenommen werden und er muss sich höchstpersönlich ein Urteil bilden, also kein "Hörensagen". Zumindest in Niedersachsen kann er dieses Recht und diese Pflicht(!) auch nicht "delegieren".


    Zitat

    Ich würde mich da auch offiziell beschweren und ggf. mit dem Personalrat sprechen. Dieses "Zwischenzeugnis" kannst Du getrost in den Schredder geben.


    Gruß
    Bolzbold


    NICHT in den Schredder! Falls der Schulleiter hier wirklich gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat, könnte dies ein wichtiges Beweismittel bei einer Beschwerde bei der Schulaufsicht oder bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht sein!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mikael
    NICHT in den Schredder! Falls der Schulleiter hier wirklich gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat, könnte dies ein wichtiges Beweismittel bei einer Beschwerde bei der Schulaufsicht oder bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht sein!


    So gesehen völlig richtig. Ich meinte das auch mehr metaphorisch.


    Was die Aussage zum Delegieren betrifft, so beziehe ich mich da auf §60 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW, wobei das mit den Pflichten des Dienstvorgesetzten kollidieren könnte.



    Gruß
    Bolzbold

  • Herzlichen Dank für Eure wertvolle Beiträge, werde auf jeden fall mit dem SL darüber reden. Euch allen Vielen Dank!

  • Zu meiner inzwischen - Gott sei's gedankt! - der Vergangenheit angehörenden Zeit in Köln war das geschilderte Prozedere üblich. Mehr noch: Die BezReg wusste hier dadurch zu beeindrucken, dass Revisionen im Zuge einer Beförderung zum stellvertretenden Schulleiter schon mal am Schreibtisch durchgeführt wurden (m.a.W.: ausfielen) oder offizielle Bewerbungsverfahren Monate nach Ablauf der Frist für beendet erklärt wurden, nur weil "Versorgungsfälle" unterzubringen waren. Die SL hat Lehrproben zur Verbeamtung bzw. A13-Beförderung an Tagen angesetzt, an denen nur ein halbes Dutzend Schüler im Kurs waren,... wie gesagt: Das Thema ist erledigt. Und in der freien Wirtschaft wird man sich bis hinunter zu Klein- und Kleinstbetrieben angesichts dieser Praxis sicher auf die Schenkel schlagen.

    "Wir operieren in dem Gebiet, das zwischen den besten Absichten und dummem Zufall liegt. Unser Leben ist ein einziges Glück im Unglück. Und dieser Umstand verleiht all unseren Handlungen etwas unfreiwillig Komisches." (aus: "Die Enzyklopädie der Dummheit")

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Alisia,


    wenn Du hier einen Thread eröffnest, dann lass bitte die Ausgangsfrage auch stehen, damit jeder weiß, worum es geht. Wenn Dir der Thread im Nachhinein unangenehm ist oder Du Angst hast, dass Du "auffliegst", solltest Du Dir so etwas lieber vorher überlegen. Immerhin haben sich einige User auch Mühe gemacht, Dir sinnvolle Antworten zu geben.


    Anhand meines Vollzitats kann man Dein Anliegen immerhin noch erkennen.


    Gruß
    Bolzbold

Werbung