Hallo ich habe ab September einen Verbeamtungsvertrag an einer HS unterschrieben. Zur Zeit- er würde auch verlängert werden- habe ich eine Vertretungsstelle an einer GS und bin sehr glücklich. Ich wollte eigentlich lieber an einer GS, habe aber den HS Vertrag wg. Sicherheit etc. unterschrieben.
Was passiert, wenn ich den Vertrag nicht wahrnehme? Wie lange bin ich gesperrt? Kann ich dann an einer GS später verbeamtet werden?
HILLLFFFFEEE! =)
Verbeamtung nicht annehmen???
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Bundesland ?
In NRW gäbe es eine Sperre....
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Warum nimmst du nicht einfach erst die Stelle an und stellst zu einem späteren Zeitpunkt - meist 3 bis 5 Jahre - einen Versetzungsantrag an die GS? So gehst du auf Nummer sicher. Leider muss dafür dann auch mal in den sauren Apfel beißen.
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Zitat
Original von callum
Bundesland ?In NRW gäbe es eine Sperre....
Öhm nö!
NRW:
Wenn Du eine Stelle über ein Ausschreibungsverfahren bekommen hast, passiert gar nichts, wenn du die Stelle nicht antrittst.
Wenn Du eine Stelle über das Listenverfahren erhalten hast und ablehnst, erhälst du nur für diese "Ziehung" keine Stelle. Im nächsten Verfahren theoretisch schon.Ich würde die Stelle aber trotzdem annehmen.
lg
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ja nrw...
war eine ausschreibungsstelle...
sicher dass dann nichts passiert?
keine sperre?
wo kann ich das nachlesen? -
Frag doch mal beim Personalrat für deine Gegend nach (kann man im Allgemeinen googlen), die könnten sowas wissen oder sonst wissen, wo's steht.
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Zitat
10. Angebotsannahme und -absage / Bevollmächtigung eines Vertreters
Einstellungsangebote werden immer schriftlich erteilt! Ebenso müssen Sie ein Einstellungsangebot innerhalb der im Angebot genannten Frist auch schriftlich annehmen oder ablehnen. Wenn die Annahme des Angebotes nicht innerhalb der Frist eingeht, müssen wir dies wie eine Absage bewerten und die Stelle wird der/dem nächsten Bewerberin/Bewerber in der Rangfolge angeboten.
Die Ablehnung eines Einstellungsangebotes führt zu keiner Sperre.
In der Rubrik Terminübersichten werden Sie sehen, dass die Listenverfahren jeweils über mehrere Wochen abgewickelt werden. Wenn Sie sich in dieser Zeit im Urlaub befinden oder aus anderen Gründen über einen längeren Zeitraum keinen direkten Zugriff auf Ihren Briefkasten haben, dann empfehlen wir eine vertrauenswürdige Person mit der Kontrolle Ihrer Post zu betrauen, damit diese Sie sofort informieren kann und Sie das Angebot noch rechtzeitig annehmen können oder jemanden schriftlich bevollmächtigen, Angebote in Ihrem Namen wirksam anzunehmen oder abzulehnen. In diesem Fall muss dem ausgefüllten Annahmevordruck eine schriftliche Vollmacht im Original beigefügt sein.
Quelle: http://www.schulministerium.nr…m__Informationen_LEV.html
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Ja, Moment, soweit ich den threadstarter verstanden habe, hat sie schon unterschrieben, also schriftlich angenommen. Das ist ja eine andere Sache als das von dir zitierte, da geht es ja um das Stellenangebot, wenn du dich noch dafür oder dagegen entscheiden kannst - das ist bei ihr ja aber nicht mehr der Fall, wenn ich sie richtig verstanden habe.
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