Ich habe mal eine Frage, die mir vielleicht die Rechtskundigen hier beantworten können!
Ich möchte mit einer 11. Klasse Fachgymnasium ins Theater fahren. In der Eintrittskarte fürs Theater ist auch die Fahrt mit der Bahn drin. Zum Bahnhof hin ist es allerdings ca. eine halbe Stunde Fahrt, für die ich nicht noch gerne einen Bus mieten möchte, zumal wir mit insg. 3 Klassen fahren, da reicht ein Bus wieder nicht, wäre also Privatsache.
Die Schüler fragten, ob sie auch einen anderen Zug nehmen könnten, um länger dort bleiben zu können. Bisher haben wir solche Fahrten "ab/bis Theater" als Schulveranstaltung angemeldet, was auch okay war.
Das Problem ist (so deutete mir ein Kollege an, der allerdings auch nicht mehr sagen konnte), dass ein Schüler dabei ist, der noch 15 Jahre alt ist (Wechsler von der 9. Klasse Allg. Gymn) zum Zeitpunkt der Fahrt.
Kann mir jemand sagen, ob es Unterschiede in der Aufsichtspflicht macht, wie alt der/die Schüler sind? Gelten ab dem 16. Lebensjahr andere Vorschriften?