Hast du einmal den Link darauf?
Bzgl. Account und so - mein "Mod-Modus" war nicht böse gemeint, nur als Info. Willkommen (zurück).
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DAS würde mich auch einmal interessieren.
APO-S I und APO-GOSt haben wir ja jetzt durch. AO-GS ebenfalls. Auch im Erlass zu Hausaufgaben und Klassenarbeiten (BASS 12-63 Nr. 3) ist nichts dazu zu finden. Grundlegende Informationen im Bildungsportal sollten doch (hoffentlich) vorher durch die Fachreferate geprüft worden sein.
https://www.schulministerium.n…eine-zeugnisnote-zustande
Dort steht:
"Schriftliche Klassenarbeiten sind, soweit möglich, gleichmäßig auf die Schulhalbjahre zu verteilen, vorher rechtzeitig anzukündigen, in einem Zeitraum von maximal drei Wochen zu korrigieren und zu benoten, zurückzugeben und zu besprechen. Vor der Rückgabe und Besprechung darf in demselben Fach keine neue Klassenarbeit geschrieben werden. Klassenarbeiten dürfen nicht am Nachmittag geschrieben werden."
Dort wird der Eindruck erweckt, das gelte für alle Schulformen.
Hm, ich finde es interessant, dass der Bereich "In welchen Zeitabständen dürfen Klassenarbeiten geschrieben werden" keine exakte Quelle hat. Und die am Anfang der Seite genannten Quellen hatte ich ja auch aufgeführt - da stehen die Aussagen so drin. Komisch.
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