Arbeiten ankündigen?

  • Hallo, ich glaube, dass das die Schule regelt. Bei müssen Klassenarbeiten mindestens 1 Woche vorher angekündigt werden.

  • Bei uns ist das in der Grundschulordnung geregelt. Drei Werktage vorher, allerdings mache ich es meistens eine Woche vorher, damit für unsere GTS-Kinder ein Wochenende dazwischen ist.

    Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig. ~Albert Einstein

  • Danke erstmal für eure Infos. ;)
    Ich werde mich da auch nochmal schlau machen.


    Generell überlege ich zur Zeit, inwiefern es Sinn macht, Arbeiten anzukündigen, oder eben nicht.
    Muss es nicht im Prinzip auch ohne Ankündigung gehn? Schließlich soll das Kind den Stoff doch so oder so beherrschen...


    Gibt es jemanden, der Arbeiten nur unangekündigt schreibt?
    Falls ja, welche Erfahrung habt ihr damit gemacht?



    LG :)

  • In Bayern müssen Arbeiten seit letztem Schuljahr eine Woche vorher angekündigt werden, vorher durften sie nicht angekündigt werden. Meine Erfahrung: an den Schülerergebnissen hat sich nicht viel geändert, aber die Kinder sind viel nervöser, stehen viel mehr unter Druck, wenn sie den genauen Probentermin kennen. Von daher würde ich zumindest den genauen Termin nicht mehr ankündigen, wenn ich die Wahl hätte.
    Meike

  • An meiner Schule (NRW) gibt es keine einheitliche Regelung, aber die meisten Kollegen kündigen die Arbeiten vorher nicht an.
    Ich versuche einen Mittelweg zu gehen, da ich sehr wichtig finde, dass die Kinder lernen, sich auf Arbeiten vorzubereiten. Wie teile ich meinen Stoff ein, wie übe ich richtig usw. Auf der anderen Seite möchte ich aber wissen, wer was kann, ohne dass zu Hause Mama stundenlang übt.


    Viele Grüße
    Brotkopf

  • Ich habe schon erlebt, dass einzelne Kinder sich vor Klassenarbeiten völlig verrückt machen und sich unter Druck setzen. Wenn ich dieses Phänomen in einer KLasse beobachte, kündige ich die Arbeiten nicht an. Normalerweise gebe ich in jedem Fall die grobe Richtung an (Wir schreiben nächste Woche einen Mathetest), oft auch den genauen Tag. Wir müssen jedoch nicht ankündigen.

  • Hallo,
    in Hessen müssen alle Klassenarbeiten eine Woche vorher angekündigt werden - von daher brauchen wir hier über Sinn oder Unsinn dieser Regelung nicht weiter nachzudenken.
    Gruß venti

  • Hallo Karnickel und herzlich willkommen im Forum. Stell dich doch gerne kurz vor oder schreibe zumindest ein einleitendes Grußwort. So erweckst du den Eindruck eines genervten Schülers, der die Klausur versemmelt hat.

    • Offizieller Beitrag

    VV 6.1.2 der APO SI:

    6.1.2 Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.


    Somit relativ eindeutig.

    Für die gymnasiale Oberstufe gilt VV 14.4 zu Abs. 4 (verbindliche Planung und schulinternes Kenntlichmachen).

  • Vielen Dank für die Antwort. Ich bin selber Lehrer in einer Berufsschule. Ich frage aber für meinen Sohn, der in die 4. Klasse geht.


    Die APO SI ist doch für die Sek 1, gilt das auch für den Primarbereich?

  • Seit wann bist du Lehrer? Mit Schulrecht solltest du dich ein bisschen auskennen. Schau doch mal in die BASS. Da wirst du sicher was finden bzgl. Regelungen im Primarbereich.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn würde man in der BASS unter Kapitel 13, Abschnitt 11 (AO-GS) wahrscheinlich was dazu finden. Da steht aber nur, dass in Klasse 3 und 4 in Deutsch, Mathematik und Englisch Arbeiten geschrieben werden. Eine andere Stelle wüsste ich auch nicht.


    Es liegt also damit im pädagogischen Ermessen der jeweiligen Lehrperson.

    Pro "Ankündigen": die Kinder können entsprechend dafür üben.

    Pro "Nicht ankündigen": Die Kinder machen sich vor der Arbeit nicht nervös.


    Wo man seine pädagogische Gewichtung drauf legt ... das entscheidet dann der Lehrer.


    Ich persönlich kündige Klassenarbeiten natürlich vorher an und wiederhole auch im Unterricht in den letzten 2 Stunden den Stoff der letzten Wochen noch einmal. Warum? Damit die Kinder üben können UND wissen, dass sie genug geübt haben.


    Edit:

    Kapitel 12, Abschnitt 63, Nr. 3 behandelt auch das Thema "Klassenarbeiten in der Grundschule". Allerdings auch ohne Hinweis auf eine Ankündigung oder Nicht-Ankündigung,

    Edit Ende


    kl. gr. frosch


    P.S.: Ich schaue gleich nochmal - aber mir fällt keine andere Aussage dazu ein.


    <Mod-modus>

    Wenn ich mir als Moderator einmal die Anmerkung erlauben darf: es ist halt komisch, wenn jemand neu ins Forum kommt und gleich eine Frage stellt, die deutlich aus Elternsicht gestellt ist. Das machen hier viele ... aber die sind dann auch schon länger als Lehrer im Forum

  • Gemeinhin unterscheidet man doch auch zwischen Klassenarbeiten und Tests?


    Bei uns muss lt. Schulgesetz sogar beides angekündigt werden, jedoch nicht der Nachschreibtermin (womit die Unterscheidung zwischen Klassenarbeiten und Tests in dieser Hinsicht eigentlich überflüssig ist).


    Am NRW-Gymnasium wurden/mussten Klassenarbeiten angekündigt werden, Tests nicht unbedingt (viele Kollegen haben es trotzdem gemacht).

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Antwort. Ich bin selber Lehrer in einer Berufsschule. Ich frage aber für meinen Sohn, der in die 4. Klasse geht.


    Die APO SI ist doch für die Sek 1, gilt das auch für den Primarbereich?

    Ok, das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, dass die ursprüngliche Anfrage sich auf die Primarstufe bezog. Frosch ja hierzu mittlerweile vollumfänglich geantwortet.

  • Ich bin schon länger Lehrer und auch nicht neu hier im Forum. Ich hatte vor Jahren schon einmal einen Account, die Zugangsdaten sind aber zwischenzeitlich verloren gegangen.


    Ich habe jetzt verstanden, dass es für die Primarstufe in NRW keine explizite Regelung dazu gibt, also dürfen dort anscheinend schriftliche Arbeiten auch völlig ohne Ankündigung geschrieben werden. Das widerspricht zwar dem, was auf der Website des Schulministeriums steht, aber das wäre ja auch nicht das erste Mal dass die ihre eigenen Rechtsvorschriften nicht so genau kennen.


    Vielen Dank für die Hilfe!

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