Referendariat in den USA?

  • Hallo!


    Ich weiß, dass es hier bereits thematisiert wurde... ich konnte allerdings keine Antworten auf meine Fragen finden!
    Ich absolviere Anfang nächsten Jahres mein 1.Staatsexamen. Es könnte allerdings sein, dass ich danach in die USA ziehe, da mein Mann evtl. dann wieder nach Amerika versetzt wird. Meine Fragen deshalb: Ist es überhaupt möglich, dass ich in den USA mein Referendariat an z.B. einer deutschen Schule machen kann? Oder zumindest die Zeit dort angerechnet bekomme? Weiß jemand, wie lange mein 1.Staatsexamen hier noch 'gültig' wäre... 1 oder 2 Jahre? Könnte ich diese Zeit mit Kursen oder als assistant teacher in den USA überbrücken oder würde mein 1.Staatsexamen hier einfach verfallen?
    Ich weiß, dass die Chancen sehr schlecht stehen... aber kennt ihr viellecht einen Fall, bei dem es trotzdem alles irgendwie funktioniert hat?

  • Zitat

    Ist es überhaupt möglich, dass ich in den USA mein Referendariat an z. B. einer deutschen Schule machen kann? Oder zumindest die Zeit dort angerechnet bekomme?


    2 x nein.


    Die regelmäßige Anreise zu einem Studienseminar sowie die Unterrichtsbesuche an der Ausbildungsschule wären bei einem Referendariat im Ausland nicht durchführbar. Außerdem führen in den USA nur die deutschen Schulen in White Plains, Washington und Silicon Valley zum Abitur, Portland und Boston nur bis zur 5. bzw. 10. Klasse.


    Je nach Bundesland können Unterrichtstätigkeiten nach (!) dem 2. Staatsexamen auch im Ausland als 'förderliche Vordienstzeit' auf die Probezeit angerechnet werden, ansonsten nur Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst.


    Zitat

    Weiß jemand, wie lange mein 1. Staatsexamen hier noch 'gültig' wäre... 1 oder 2 Jahre? Könnte ich diese Zeit mit Kursen oder als assistant teacher in den USA überbrücken oder würde mein 1.Staatsexamen hier einfach verfallen?


    Guckst du hier:


    http://www.lehrerforen.de/thread.php?postid=237203

  • Ich sehe das etwas anders. In einigen Bundesländern können nämlich selbst Tätigkeiten vor dem 1. StEx auf die Länge des Referendariats angerechnet werden, dies gilt natürlich auch für Zeiten nach dem Examen. Also könnte es je nach Bundesland gut sein, dass die Zeit dafür sorgt, dass dein Referendariat kürzer wird.
    Das funktioniert natürlich nicht in Bundesländern, wo man eh nur noch ein Jahr Referendariat macht. Daa ist wohl überall die Mindestzeit!

  • Ich hatte das Gleiche überlegt, habe es jedoch aus den von Jorge genannten Gründen aufgegeben. Besonders in den USA sind die Chancen für deutsche Lehrer sehr gering, besonders mit Englisch als Fach...
    An den genannten deutschen Schulen bekommt man auch meist nur nach 2. SE UND Verbeamtung auf Lebenszeit eine Stelle. Also nach dem Ref. sollte man schon 3 Jahre in Deutschland gearbeitet haben. Vorher hat man wohl kaum eine Chance, ebenso in Canada. In anderen Ländern (z.B. Japan, Türkei, Spanien) bekommt man an den deutschen Schulen wohl auch als Angestellter leichter eine Stelle.
    Was einheimische Schulen angeht, akzeptiert man in den USA/ Canada unseren Abschluss nicht und es muss eine Art Teachertraining absolviert werden, soweit ich weiß.
    Das 1.SE verfällt meines Wissens nicht, nur das Anrecht auf einen Ref.platz nach 4 oder 5 Jahren, glaube ich.

  • Zitat

    An den genannten deutschen Schulen bekommt man auch meist nur nach 2. SE UND Verbeamtung auf Lebenszeit eine Stelle. Also nach dem Ref. sollte man schon 3 Jahre in Deutschland gearbeitet haben.


    Das bezieht sich nur auf von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) vermittelte Auslandsdienstlehrkräfte. Daneben gibt es an den deutschen Auslandsschulen Bundes- und Landesprogrammlehrkräfte, Ortslehrkräfte und Freiwillige (bis 26 Jahre), für die andere Bedingungen gelten.


    http://www.auslandsschulwesen.de ==> Bewerberinformation

  • Zitat

    Original von Jorge


    Das bezieht sich nur auf von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) vermittelte Auslandsdienstlehrkräfte. Daneben gibt es an den deutschen Auslandsschulen Bundes- und Landesprogrammlehrkräfte, Ortslehrkräfte und Freiwillige (bis 26 Jahre), für die andere Bedingungen gelten.


    http://www.auslandsschulwesen.de ==> Bewerberinformation


    Ja, theoretisch schon. Praktisch sieht es da allerdings leider oft anders aus. Man muss, glaube ich, echt Glück haben in diesen Ländern. Habe ALLE (!) deutschen Schulen in den USA und Canada kontaktiert...


    edit: Und ich habe mich sogar nach Chancen MIT zweitem Staatsexamen erkundigt.

  • Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.


    Interessant für die Auslandsschulen (und die Lehrer) ist insbesondere die Auslandsdienstlehrkraft. Die Schule zahlt nichts für ihn, die Bezüge kommen von der ZfA und sind nicht unattraktiv. Einen Antrag auf Vermittlung als Auslandsdienstlehrkraft kann man erst stellen, wenn man mindestens drei Jahre Beamter auf Lebenszeit gewesen ist.


    Darauf hatte ich mich bezogen.


    Als Bundesprogrammlehrer wurden ursprünglich Lehrkräfte an Auslandsschulen vermittelt, die in Deutschland arbeitslos waren. Statt Arbeitslosengeld/-hilfe bekamen sie in Deutschland ein Grundgehalt. Die Schule zahlte zusätzlich den (meist niedrigen) Ortslohn. Das war gut gedacht, doch verschwanden diese Lehrer häufig mitten im Schuljahr von jetzt auf nachher, sobald sie irgendwo in Deutschland eine Planstelle angeboten bekamen.


    Nachdem aus Kostengründen die Zahl der Auslandsdienstlehrkräfte ständig zurückgefahren wird und zusätzlich Auslandsschulen, insbesondere in Osteuropa, eröffnet werden, greifen die Schulen gern wieder auf Bundesprogrammlehrer zurück.


    Für beide Programme, also Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte, muss man sich über die ZfA in Köln bewerben, nicht bei der Auslandsschule direkt.


    Letzteres muss man allerdings dann tun, wenn man als Ortkraft dort arbeiten möchte. Das tun aber meist nur echte Idealisten, Abenteurer, Leute, die unbedingt aus Deutschland weg wollen (z. B. um keinen Unterhalt an den Ex-Partner zu zahlen) oder Ehepartner von Expatriats. Oftmals gibt es große Schwierigkeiten, für diesen Personenkreis vor Ort eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen.


    Ich vermute einmal, dass dies ein Grund dafür gewesen sein könnte, dass man dir in den USA nicht einen roten Teppich ausgelegt hat, als du dich dort als Ortskraft bewerben wolltest.


    Ich würde dir nur zur einer Vermittlung über die ZfA raten.

  • Lieber Jorge,
    ich habe vor ca. 3 Wochen meine Bewerbung als BPLK zur ZfA geschickt. Kannst du mir nähere Informationen zum Einstellungstest geben? Warst du schon einmal über die ZfA im Ausland beschäftigt?


    Vielen Dank.

  • Am besten fragst du hier nach:


    Telefon 0221 758-3458 (Frau Foti)


    Die arbeiten dort laufend an der ‚Optimierung‘ des Auswahlverfahrens. ;)

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