Steuererklärung - PC absetzen

  • Hallo!
    Ich habe mir 2010 einen neuen PC zugelegt und möchte diesen natürlich von der Steuer absetzen.
    Kann mir jemand sagen, wie das genau geht? Zähle ich das zu den Aufwendungen für Arbeitsmittel?
    Habe gerade im Netz gelesen, dass nur ein PC mit einem Preis von unter 410 Euro komplett in einem Jahr abgesetzt werden kann. Mein PC hat genau 410,88 Euro gekostet :rolleyes: Das ist dann wohl über 410 Euro... Wie schreibt man einen PC über zwei Jahre ab?


    Danke für eure Hilfe!


    VG Mare

  • Du heftest die Rechnung bei, teilst den Preis durch 2, schreibst daneben 2010 und 2011 und zählst dann zu dienen 2010er Arbeitsaufwendungen 205,44 Euro dazu.

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Eine kurze Frage hätte ich noch: 2010 tauchen ja zum ersten Mal meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Lohnsteuerbescheinigung auf. Muss / kann ich nun in der Anlage Versorgungsaufwand gar keine Angaben mehr dazu machen?

  • Zitat

    Original von Mare
    2010 tauchen ja zum ersten Mal meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Lohnsteuerbescheinigung auf.


    Ist das so? Bei mir taucht da gar nichts auf und ich gebe die Daten wie immer in der Anlage an.

  • Wenn ich mich recht erinnere, habe ich Ende 2009 einer Übermittlung durch die private Krankenversicherung zugestimmt...
    Was mich jetzt wundert ist, dass ich den entsprechenden Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen habe (ich nutze Elster), dieser aber nicht in der Anlage Vorsorgungsaufwand auftaucht. War es so, dass man durch die Datenübermittlung zu Jahresbeginn quasi sofort über das Gehalt eine Steuerbegünstigung erhalten hat oder so? ich erinnere mich an irgendein Schreiben dazu, aber weiß es echt nicht mehr ?(

  • Zitat

    Frage: Wie schreibt man einen PC über zwei Jahre ab?


    Antwort: Du heftest die Rechnung bei, teilst den Preis durch 2, schreibst daneben 2010 und 2011 und zählst dann zu dienen 2010er Arbeitsaufwendungen 205,44 Euro dazu.


    Das sieht das Bundesministerium der Finanzen etwas anders. In der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA = Absetzung für Abnutzung, kaufmännisch und umgangssprachlich: Abschreibungen) ist unter der


    Ziffer 6.14.3.2 Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u. ä.)


    eine Nutzungsdauer von drei Jahren vorgesehen.


    Grundsätzlich wird die AfA steuerlich nur berücksichtigt, wenn Anlagegüter höchstens zu 10 % privat, also mindestens zu 90 % beruflich genutzt werden. Bei der genannten Ziffer gilt jedoch eine Ausnahme: Das Finanzamt geht bei Lehrern davon aus, dass diese Güter jeweils hälftig privat und beruflich genutzt werden, erkennt also 50 % des Anschaffungswertes an, die auf drei Jahre ab dem Monat der Lieferung (nicht dem Rechnungsdatum) zu verteilen sind.


    Im Jahr der Anschaffung werden 1/12 des AfA-Betrages pro Monat anerkannt, d. h. wurde das Gerät im September geliefert, können 4/12 abgesetzt werden, in den beiden folgenden Jahren jeweils 12/12 und im 4. Jahr die restlichen 8/12. Auszugehen ist jeweils vom Netto-Betrag, da die Umsatzsteuer nicht abgeschrieben werden kann.

    Zitat

    Mein PC hat genau 410,88 Euro gekostet. Das ist dann wohl über 410 Euro...


    Nein, denn 410,88 € brutto sind bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % 345,28€ netto. (Prozentrechnung auf Hundert). :)

  • [quote]Original von Jorge
    [quote] Frage: Wie schreibt man einen PC über zwei Jahre ab?


    Grundsätzlich wird die AfA steuerlich nur berücksichtigt, wenn Anlagegüter höchstens zu 10 % privat, also mindestens zu 90 % beruflich genutzt werden. Bei der genannten Ziffer gilt jedoch eine Ausnahme: Das Finanzamt geht bei Lehrern davon aus, dass diese Güter jeweils hälftig privat und beruflich genutzt werden, erkennt also 50 % des Anschaffungswertes an, die auf drei Jahre ab dem Monat der Lieferung (nicht dem Rechnungsdatum) zu verteilen sind.



    Natürlich kann man mit entsprechender Begründung auch den vollern Betrag absetzten. Ein Nachweis, dass ein zweiter Rechner, der privat genutzt wird im Haus vorhanden ist, sollte dfür ausreichen.



    Zu den Krankenkassenbeiträgen:
    Die Krankenkasse hat dir doch bestimmt ein Formular geschickt aus welchem Hervorgeht, wieviel du wöfür bezahlt hast. Einen Teil der Summe ist auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Ein Teil ist höher als der Basissatz und kann entsprechend anders abgesetzt werden (aussergewöhnliche Ausgaben?). Macht mein Steuerprogramm für mich.


    Gruß
    Peter

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