Ich suche gerade (im Interesse eines aufgebrachten Kollegiums) Folgendes:
Wie viele Samstage und/oder Sonntage kann man uns 'dienstverpflichten'?
Es fallen ja schon eine Menge Termine an:
- Einschulungsfeier (bei uns nicht, aber an anderen Schulen ist es der Samstag vor Schulbeginn nach den Sommerferien; der Elternwunsch könnte bei uns demnächst auch kommen)
- Tag der offenen Tür (Samstag)
- Schulfest o.ä. (Samstag)
- diverse Sportveranstaltungen, an denen eine Schulmannschaft teilnimmt (Sonntag)
- Mathewettbewerb u.ä. (eine Lehrkraft pro Schule muss als Aufsicht teilnehmen; Samstag)
- Kommunionfeier (wenn man ein drittes Schuljahr hat; Sonntag)
- Stadtteilfeste o.ä. mit Schulbeteiligung (Sonntag)
- ...
Nun wird uns das so langsam aber sicher etwas zu viel, zumal auch die Teilzeitkräfte keine Sonderregelung erfahren (für mich als Vollzeitkraft ist jeder Zusatztermin allerdings auch zu viel). An den Samstagsterminen können wir wohl nichts ändern. Das macht man den berufstätigen Eltern zuliebe. Kürzlich erfuhren wir, dass wir dafür aber keinen zusätzlichen beweglichen Ferientag mehr bekommen (wohlgemerkt: einen für alle Samstagstermine!). Das macht dann schon sauer.
Sind die zusätzlichen Stunden dann Mehrarbeit (also x pro Woche erlaubt) und das wird irgendwie umgerechnet? Gilt der Samstag als Schultag (ist ja ein Werktag), auch wenn kein Unterricht stattfindet?
Alle Sonntagstermine sind eigentlich Privatvergnügen, werden aber von der Schulleitung als persönliches Engagement gesehen und auch eingefordert (Kleine Grundschulen müssen um Anmeldungen kämpfen, um nicht aufgelöst zu werden!). Von den Elternrückmeldungen will ich jetzt gar nicht sprechen. Die würden uns am liebsten auch zu Kirmes- und Schützenfestzeiten in Dauerpräsenz sehen und sind wirklich teilweise beleidigt, wenn man diesbezügliche Einladungen dankend ablehnt ...
Als angestellte Lehrerin lese ich nun im Tarifvertrag 'Sonntagsarbeit ist verboten', aber es gibt natürlich Ausnahmen, worunter z.B. Stadtfest und Sportveranstaltungen fallen würden. Gleichzeitig lese ich aber wie immer 'für Lehrer gelten die beamtenrechtlichen Bestimmungen'. Wo finde ich die denn? Im Dienstrecht kann ich nichts von Wochenendarbeit finden?
Hat sich damit schon mal jemand befasst? Wie ist das an euren Schulen geregelt?
edit:
Ich muss noch anfügen, dass es ja auch noch die Abendtermine gibt, die jeder im Laufe eines Schuljahres abhaken muss (St. Martin, Weihnachtsfeier, Klassenfeier, Veranstaltungen für die Elternschaft, an denen die Lehrer Präsenz zeigen müssen, ...)