Dienstverpflichtung an Samstagen/Sonntagen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich suche gerade (im Interesse eines aufgebrachten Kollegiums) Folgendes:
    Wie viele Samstage und/oder Sonntage kann man uns 'dienstverpflichten'?


    Es fallen ja schon eine Menge Termine an:
    - Einschulungsfeier (bei uns nicht, aber an anderen Schulen ist es der Samstag vor Schulbeginn nach den Sommerferien; der Elternwunsch könnte bei uns demnächst auch kommen)
    - Tag der offenen Tür (Samstag)
    - Schulfest o.ä. (Samstag)
    - diverse Sportveranstaltungen, an denen eine Schulmannschaft teilnimmt (Sonntag)
    - Mathewettbewerb u.ä. (eine Lehrkraft pro Schule muss als Aufsicht teilnehmen; Samstag)
    - Kommunionfeier (wenn man ein drittes Schuljahr hat; Sonntag)
    - Stadtteilfeste o.ä. mit Schulbeteiligung (Sonntag)
    - ...
    Nun wird uns das so langsam aber sicher etwas zu viel, zumal auch die Teilzeitkräfte keine Sonderregelung erfahren (für mich als Vollzeitkraft ist jeder Zusatztermin allerdings auch zu viel). An den Samstagsterminen können wir wohl nichts ändern. Das macht man den berufstätigen Eltern zuliebe. Kürzlich erfuhren wir, dass wir dafür aber keinen zusätzlichen beweglichen Ferientag mehr bekommen (wohlgemerkt: einen für alle Samstagstermine!). Das macht dann schon sauer.
    Sind die zusätzlichen Stunden dann Mehrarbeit (also x pro Woche erlaubt) und das wird irgendwie umgerechnet? Gilt der Samstag als Schultag (ist ja ein Werktag), auch wenn kein Unterricht stattfindet?


    Alle Sonntagstermine sind eigentlich Privatvergnügen, werden aber von der Schulleitung als persönliches Engagement gesehen und auch eingefordert (Kleine Grundschulen müssen um Anmeldungen kämpfen, um nicht aufgelöst zu werden!). Von den Elternrückmeldungen will ich jetzt gar nicht sprechen. Die würden uns am liebsten auch zu Kirmes- und Schützenfestzeiten in Dauerpräsenz sehen und sind wirklich teilweise beleidigt, wenn man diesbezügliche Einladungen dankend ablehnt ...


    Als angestellte Lehrerin lese ich nun im Tarifvertrag 'Sonntagsarbeit ist verboten', aber es gibt natürlich Ausnahmen, worunter z.B. Stadtfest und Sportveranstaltungen fallen würden. Gleichzeitig lese ich aber wie immer 'für Lehrer gelten die beamtenrechtlichen Bestimmungen'. Wo finde ich die denn? Im Dienstrecht kann ich nichts von Wochenendarbeit finden?
    Hat sich damit schon mal jemand befasst? Wie ist das an euren Schulen geregelt?


    edit:
    Ich muss noch anfügen, dass es ja auch noch die Abendtermine gibt, die jeder im Laufe eines Schuljahres abhaken muss (St. Martin, Weihnachtsfeier, Klassenfeier, Veranstaltungen für die Elternschaft, an denen die Lehrer Präsenz zeigen müssen, ...)

  • Diese vielen Wochenendtermine sind schon heftig. Bei uns fallen nicht ganz so viele an. Vieles liegt bei uns stattdessen wenn möglich auf dem Freitag nachmittag oder abend. Ein Schulfest findet samstags statt, ist aber nicht jedes Jahr. Die Präsentation unserer Projektwoche ist freitags nachmittags. Ein Flohmarkt findet jährlich statt, freitags nachmittags. Dabei gilt, es sollten Kolleginnen anwesend sein, aber es müssen nicht alle kommen.
    Die Kommuniongottesdienste besuchen bei uns immer nur die Kolleginnen die Kom.Kinder in ihrer Klasse haben. Wenn man wegen anderer Termine mal micht kann, wird das toleriert. Im Kollegium haben wir die Meinung vertreten, dass der Tag der offenen Tür nicht vorgeschrieben ist (nicht alle Schulen bei uns bieten ihn an). Wir sind nur bereit, ihn durchzuführen, wenn wir dafür einen Ausgleichstag bekommen. Bisher hat das funktioniert, aber vielleicht erfahre ich auch demnächst, dass es das nicht mehr gibt. Auch meine Schule ist in einem Stadtteil mit dörfl. Charakter. Von den anderen Festen (Schützenfest..) sind wir jedoch nicht berührt. Zum Glück!

  • Samstag ist prinzipiell auch an Schulen ein Arbeitstag - eine Dienstverpflichtung für Sonntagsarbeit halte ich allerdings für rechtlich sehr problematisch. Ich würde mich wundern, wenn sowas ein Schulleiter ohne Kollision mit dem Beamtenrecht aus dem Ärmel schütteln könnte.


    Ihr solltet beim Personalrat eine Rechtsauskunft einholen.


    Nele

  • Zumindest die Angestellten sollten darauf bestehen, sich die Arbeit am Samstag als Mehrarbeit bezahlen zu lassen, wenn dafür kein anderer Arbeitstag ausfällt.


    Bei den Beamten wird das wohl nicht gehen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Angestellte und Beamte sind im Lehramtsbereich (und nur da!) nach dem TVL im Arbeitszeitbereich völlig gleichgestellt (sie profitieren also nicht von der in anderen Bereichen des ÖD geringeren Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten). Es gelten die Richtlinien für Beamte.


    Von daher: wo Beamte sich keine Mehrarbeit vergüten lassen können, da ist dies für Tarifbeschäftigte im Lehramtsbereich auch nicht möglich.

  • Allerdings werden angestellte Teilzeitkräfte für die Dauer von Klassenfahrten voll bezahlt. Außerdem darf keine Mehrarbeit (gemeint sind Unterrichtsstunden) angeordnet werden! Nur auf freiwilliger Basis und gegen Ausgleich (finanziell oder zeitlich). In S-H ist es so, dass Beamte bis zu 3 Unterrichtsstunden (entsprechen 5 Arbeitsstunden für andere Beamte)) monatlich ohne Ausgleich unterrichten müssen - wenn die Schulleitung darauf besteht.

  • Welche gemeinsamen außerunterrunterrichtlichen Veranstaltungen die Schule anbietet, entscheidet die Gesamtlehrerkonferenz. Falls die Mehrheit der Kollegen ständig den Finger bei "ja" in die Höhe reckt - selbst schuld.


    Für Ba-Wü
    Konferenzordnung §2,10 und §2,11
    "Aufstellung der Grundsätze über die Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen..."

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Puh, das sind echt jede Menge Termine...


    Ich persönlich halte es so, dass ich möglichst keine Termine am Samstag/Sonntag hinlege, Klassenfeste Donnerstag oder Freitag nachmittag/früher abend. Auch in der Schule haben wir wenige verpflichtende Termine samstags, sonntags nie. Samstag könnte sein: Tag der offenen Tür oder Sportwettkampf/SChulfest, das eben max 2x pro Jahr. Hält sich also in Grenzen.
    Kommunion, Sportwettkampf der Schüler o.ä. ist Privatsache: Klar, gehe ich den Gottesdienst, wenn meine Schüler Komunion haben - das mache ich aber auch nur, weil ich Reli-lehrerin bzw. Klassenlehrerin bin. Beim Sportwettkampf war ich auch schon, aber auch nur, weil der Sohn meiner Freundin auch teilgenommen hat - und ich ihn begleitet habe.


    Ansonsten hält sich das (zum Glück) sehr in Grenzen - trotz der eher dörflichen Umgebung...

  • Wir haben einfach in der Gesamtkonferenz nicht mehr zugestimmt, einen Tag der offenen Tür am Sa zu machen. Wir hatten jahrelang Fr und Sa Tag der Offenen Tür und Sa erschien fast niemand. (Es gab darüber auch Statistiken!)

  • Kommunionfeier (wenn man ein drittes Schuljahr hat; Sonntag)

    Klingt eher nach einer kirchlichen als nach einer schulischen Veranstaltung.


    Ansonsten hoffe ich, dass die sonntäglich eingesetzten Kollegen das gesundheitlich gut verkraften und sich nicht in der Folgewoche krank melden müssen. da hätte ja die Schule auch nichts mit gewonnen.


    L. A

  • Ich hole das Thema nochmal kurz aus der Versenkung, weil es bei mir gerade ein bisschen ähnlich ausschaut: wir haben an der Schule heute sankt Martin gehabt und haben nächsten Sonntag einen von Eltern ins Leben gerufenen Basar, bei dem die Kinder ein Programm aufführen. Jetzt kam heute die Anfrage, dieses Programm auch an einem Sonntag im Dezember bei einer Veranstaltung der ortsgemeinde (schulträger) aufzuführen. Unsere SL hat ohne die Kollegen zu Fragen sofort zugestimmt - teilnahme für alle Pflicht! Ich rege mich gerade tierisch über diesen weiteren wochendzusatztermin auf und frage mich, ob ich da wirklich hin muss?! Kann man mich zu so einer Veranstaltung tatsächlich verpflichten? Bald sitze ich noch am ersten Weihnachtstag in der Schule, weil die Eltern mich gerne Weihnachtslieder singen hören wollen :sauer:

  • Nachfrage: Ist das Erscheinen tatsächlich ein "Muss"? Wurde das so von der SL kommuniziert? Schlimm genug, dass die Kolleginnen und Kollegen, die für die Planung oder Durchführung direkt verantwortlich sind, wohl tatsächlich "teilnehmen" müssen ... aber alle?
    Bei uns gibt es auch hin und wieder eine Sportveranstaltung oder einen Basar am Wochenende, aber noch nie bekam jemand Probleme, weil er nicht hinging. Wer möchte, tut das, wer nicht, eben nicht ...

    • Offizieller Beitrag

    Zumindest in Hessen entscheide die Gesamtkonferenz über "Grundzüge der Stundenplangestaltung und Unterrichtsverteilung". In vielen anderen BL ist das ähnlich.
    Das geht dann so:


    1. der Personalrat beruft eine Personalversammlung ein, da stimmt man sich darüber ab, ob das so bleiben soll oder nicht. Wenn die Kollegen das überwiegen nicht wünschen:
    2. Es wird ein Antrag auf Aufnahme des TOP Präsenzpflicht an Wochenenden (o.ä.) gestellt
    3. Bei der Geko stellt man den Antrag, dass dem nicht mehr so ist (ggf mit Alternativorschlag)
    4. Es wird abgestimmt und wenn das gut vorbereitet ist (PV), geht es im Sinne der Kollegen aus
    5. Die Wochenenden sind vom Tisch. :)

  • Danke schon mal für eure Antworten!


    Unsere Schule ist sehr klein (nur vier Kollegen) und da wird es im Prinzip vorausgesetzt, dass man erscheint, denn "das war ja schon immer so". Es ist halt echt blöd sowas dann abzusagen, weil man dann quasi "der Böse" ist, der ja als einziger zu faul ist oder so ähnlich. An meiner alten Schule war es so wie bei DeadPoet beschrieben, dass sich einer oder zwei bereit erklärt haben zu kommen und der Rest dann nicht hinmusste, aber hier ist es wie gesagt so, dass es vorausgesetzt wird :(

  • Wer seine arbeitsrechtlichen Möglichkeiten schon mal präventiv nicht wahrnimmt, weil er Angst davor hat als "der Böse" darzustehen, muss sich halt nicht wundern, wenn er dann häufiger mal als "der Dumme" darsteht.

  • Jetzt kam heute die Anfrage, dieses Programm auch an einem Sonntag im Dezember bei einer Veranstaltung der ortsgemeinde (schulträger) aufzuführen. Unsere SL hat ohne die Kollegen zu Fragen sofort zugestimmt

    An einem Sonntag im Dezember - aber da bist Du doch schon auf einer vorweihnachtlichen Familienfeier eingeladen... Schade! ;)

  • Dass ein Schulleiter ohne Not und ohne Zustimmung einfach so Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen anordnen will, halte ich für eine außerordentlich kühne Interpretation seiner Befugnisse. :) Nicht aufregen, schriftliche Dienstanweisung einfordern, bei der oberen Schulaufsicht, d.h. dem Schulrat, remonstrieren und dieses Verhalten wird abgestellt.


    P.S. Die Arbeitszeitverordnung für das Land RLP sieht nicht einmal den Samstag als Arbeitstag vor:

    Zitat

    (1) Arbeitstage sind die Werktage mit Ausnahme des Samstags. Soweit es die dienstlichen Bedürfnisse erfordern, kann für einzelne Verwaltungszweige, Dienststellen oder Tätigkeiten etwas anderes bestimmt werden.


    Die "dienstlichen Bedürfnisse" sind das, was Feuerwehren, Polizei etc. am Wochenende tun, nicht irgendwelche Grundschulchöre.


    Nele

  • Wer seine arbeitsrechtlichen Möglichkeiten schon mal präventiv nicht wahrnimmt, weil er Angst davor hat als "der Böse" darzustehen, muss sich halt nicht wundern, wenn er dann häufiger mal als "der Dumme" darsteht.


    Stimmt. Ich sitze bei der Lektüre dieses Forums manchmal etwas fassungslos und kopfschüttelnd dabei, was anscheinend gerade Grundschulkolleginnen so alles mit sich machen lassen. ?(


    Nele

  • ...haben nächsten Sonntag einen von Eltern ins Leben gerufenen Basar...


    Dann sollen die Eltern das bitte auch organisieren und personell entsprechend begleiten.
    Für mich sieht das vom Ansatz her eher wie eine außerschulische Veranstaltung aus.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

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