Ich habe heute meine zweite dienstliche Beurteilung unterschrieben. Am Ende steht, dass ich mich bewährt habe. Auf meine Frage, warum dort nur noch 'bewährt' steht (in der ersten Beurteilung stand noch noch 'sehr gut bewährt') sagte meine Schulleiterin, dass nur noch die Bewährung an sich festgestellt wird und diese nicht mehr qualifiziert wird. Stimmt das so? Im Beamtengesetz steht das ja auch so drin, aber ich hätte es gerne noch mal genau gewusst.
Zweite Dienstliche Beurteilung / Bewährung
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Hallo,
ja das ist richtig. Habe in der letzten Woche auch meine 2. Beurteilung bekommen und in NRW gibt es auch nur noch bewährt und nicht bewährt.
Liebe Grüße
Tamina -
ICh dachte, dass es noch eine Stufe höher gibt irgendwas mit "besonders bewährt" oder so!
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Nö, das ist abgeschafft.
Lg Tamina -
Zitat
Original von Tamina
Nö, das ist abgeschafft.
Lg TaminaIn Niedersachsen auch?
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Nachdem in Niedersachsen eine Verkürzung der Probezeit 'wegen besonderer Bewährung' nicht mehr möglich ist, konnte diese Differenzierung entfallen.
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Zitat
Original von Jorge
Nachdem in Niedersachsen eine Verkürzung der Probezeit 'wegen besonderer Bewährung' nicht mehr möglich ist, konnte diese Differenzierung entfallen.Und wo steht das genau?
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§ 19 Absatz 3 Satz 3 Niedersächsisches Beamtengesetz
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