Zweite Dienstliche Beurteilung / Bewährung

  • Ich habe heute meine zweite dienstliche Beurteilung unterschrieben. Am Ende steht, dass ich mich bewährt habe. Auf meine Frage, warum dort nur noch 'bewährt' steht (in der ersten Beurteilung stand noch noch 'sehr gut bewährt') sagte meine Schulleiterin, dass nur noch die Bewährung an sich festgestellt wird und diese nicht mehr qualifiziert wird. Stimmt das so? Im Beamtengesetz steht das ja auch so drin, aber ich hätte es gerne noch mal genau gewusst.

  • Hallo,
    ja das ist richtig. Habe in der letzten Woche auch meine 2. Beurteilung bekommen und in NRW gibt es auch nur noch bewährt und nicht bewährt.
    Liebe Grüße
    Tamina

  • Zitat

    Original von Tamina
    Nö, das ist abgeschafft.
    Lg Tamina


    In Niedersachsen auch?

  • Nachdem in Niedersachsen eine Verkürzung der Probezeit 'wegen besonderer Bewährung' nicht mehr möglich ist, konnte diese Differenzierung entfallen.

  • Zitat

    Original von Jorge
    Nachdem in Niedersachsen eine Verkürzung der Probezeit 'wegen besonderer Bewährung' nicht mehr möglich ist, konnte diese Differenzierung entfallen.


    Und wo steht das genau?

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