Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich bin zur Zeit in der 16 SSW und verbeamtet auf Probe (NRW;Primarstufe). Meine Probezeit endet im Juli diesen Jahres. Da ich an schwerer Schwangerschaftsübelkeit/Erbrechen leide, schlug mein FA mir vor,dass er mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen möchte. Dieses soll bis zum Mutterschutz gelten.
Nun meine Frage: Wie verhält sich das dann mit der Probezeit ? Ich würde dann quasi 3-4 Monate meiner noch ausstehenden Probezeit ein Beschäftigungsverbot erhalten. Muss dieser Teil dann "nachgeholt" werden ? Ich weiß, dass dies so ist, wenn die Niederkunft innerhalb der Probezeit stattfindet, aber ist das auch beim BV so ??
Es wäre schön, wenn mir hier einer weiterhelfen könnte!
Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße! CARO