Vor ein paar Tagen habe ich (unterrichte in NRW) mitbekommen, wie sich einer unserer Fachvorsitzenden sehr über einen Kollegen geärgert hat. Worum es ging, weiß ich nicht.
Jedenfalls hat er angekündigt, dem betreffenden Kollegen in seiner Eigenschaft als Fachvorsitzender eine dienstliche Anweiseung zu geben.
Geht sowas eigentlich? Ich könnte mir vorstellen, dass das möglich ist, wenn es um die Umsetzung von Konferenzbeschlüssen geht, habe aber nichts dazu gefunden, das Schulgesetz regelt nur die Zusammensetzung und die Aufgaben der Fachkonferenz.
Fachvorsitzender
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In Niedersachsen dürfte er das nicht, denn lt. Schulgesetz ist (nur) der Schulleiter "Dienstvorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen". Ausnahmen gibt es m.W. nur an Schulen (Gesamtschulen z.B.), die eigene "Abteilungsleiter" haben, die dann auch so heißen, und an die der SL entsprechende Kompetenzen delegieren kann.
Gruß !
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Fachkonferenzvorsitzende sind keine Dienstvorgesetzten. Dienstliche Anweisungen gegenüber Kollegen können sie so allgemein erst mal nicht geben. Sie haben aber einen gewissen Handlungsspielraum Dinge festzusetzen, die in ihren Verantwortungsbereich fallen, auch ohne jeweils vorher einen Fachkonferenzbeschluss einzuholen. Ein Fachgruppen- und Sammlungsleiter Physik kann zum Beispiel den Gebrauch der Schülerübung untersagen, wenn er feststellt, dass diese in einem katastrophalen Zustand und derzeit nicht einsatzbereit ist. Wenn sich die Kollegen dann nicht daran halten hat er zwar keine direkten Sanktiionsmöglichkeiten, er wird aber den Schulleiter einschalten können, der dies dann übernimmt.
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Fachobleute sind nicht weisungsbefugt, sie können also keine Anweisungen erteilen. Kann nur der SL
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