Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage an euch: Wie haltet ihr es mit Elternsprechtagen? Gibt es da irgendwelche rechtl. Vorschriften, dass man das Kind nicht mitbringen darf? Es gilt ja der Datenschutz. Wie sieht es aus, wenn das Kind nur vorübergehend im Raum war?
Und wie ist es , wenn das Kind in einem wichtigen Fall kurz auf Handy anruft, wenn man die Klasse/den Kurs vorher darüber informiert hat? Soweit ich weiß, muss ich für die Schule meiner Tochter für Notfälle erreichbar sein. Meine Schule sieht das nicht gerne. Wie sieht das rechtlich aus?
Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen.