Hallo ihr Lieben!
Ich versuche gerade einen „Antrag auf Gewährung einer Beihilfe“ auszufüllen (hab ich erst einmal gemacht…) und komme nicht weiter. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen?
Mein Mann (mit dem ich beim ersten Antrag noch nicht verheiratet war) ist ganz normal Arbeitnehmer, also in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Muss ich ihn nun trotzdem bei „berücksichtigungsfähigen Angehörigen“ eintragen? Was heißt denn berücksichtigungsfähig?
Liebe Grüße
motte