ZitatOriginal von magister999
Die Begründungen, die die Schulleitungen für das Ranking erstellen müssen, müssen "gerichtsverwertbar" sein. (Wenn ein Bewerber eingestellt wird, der die Bevorzugungskriterien nicht erfüllt, können alle unterlegenen Bewerber mit der geforderten Fächerverbindung klagen.)
Liegt aber nicht gerade hier sogar für den OP die Möglichkeit sich auf die Stelle einzuklagen. Er hat die Voraussetzungen genau erfüllt, Leute, die diese nicht erfüllt haben, bekamen Einladungen. Scheint mir ein formaler Fehler der Schule zu sein.
Gruß
Peter