Schulscharfe Stellenausschreibung

  • Hallo zusammen,


    bin etwas erstaunt darüber, was mir gerade passiert und wollte mal eure Meinung dazu hören...


    Ich habe mich in BaWü auf mehere schulscharfe Stellen beworben (insgesamt 5). Bei einer Schule habe ich 100% auf die Ausschreibung gepasst (Fächerkombi, Zusatzqualifikationen, einfach ALLES!) Hat sich fast so angehört, als wäre die Stelle für mich ausgeschrieben...
    Eine Freundin hat sich auch auf die Stelle beworben, bei ihr hat allerdings eines der ausgeschriebenen Fächer gefehlt, außerdem konnte sie eine der Zusatzqualifikationen nicht nachweisen.


    So, und jetzt der Hammer. Sie hat eine Einladung zum Gespräch und ich nicht!!!


    Ich denke mal, dass die Stelle für eine ganz bestimmte Person ausgeschrieben war (sollen sie von mir aus ja machen), aber mich deshalb nicht einladen, obwohl ich 100% passe? Und warum laden sie sie ein? Klingt ja für mich fast so, als würden sie nur Bewerber einladen, die nicht passen, damit sie ihre Wunschkandidatin auf jeden Fall bekommen? Ist das rechtens?


    P.S.: An Formalitäten meiner Bewerbung kann es denke ich nicht gelegen haben, die anderen Schulen haben mich mit fast gleichen Unterlagen nämlich alle eingeladen!


    Danke für eure Antworten
    Mia

  • Hallo Mia, bei uns in HEssen ist immer auch ein wichtiger Faktor die Abschlussnote bei der Entscheidung, welche Bewerberinnen zum Gespräch eingeladen werden. Hatte deine Freundin bessere Noten als du?

  • ja, etwas, aber in BaWü spielt das bei den schulscharfen Stellen eigentlich eine untergeordnete Rolle, kommt dann erst zum Tragen, wenn zwei Bewerber mit der gleichen Qualifikation (und damit ist das Erfüllen des Ausschreibungstextes gemeint) auf der Rangliste stehen...dann entscheidet das RP nach Note, aber eben nicht vorab die Schulleitung!

  • Hallo mia!
    Warum bist du nicht einfach so frech und rufst mal an? Du hast ja eh nix zu verlieren und kannst doch mal fragen, warum du nicht mal zu einem Gespräch eingeladen worden bist.....??


    LG Sylvia

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Zitat

    Original von Panama
    Hallo mia!
    Warum bist du nicht einfach so frech und rufst mal an? Du hast ja eh nix zu verlieren und kannst doch mal fragen, warum du nicht mal zu einem Gespräch eingeladen worden bist.....??


    LG Sylvia


    Das werde ich machen...Fragen kostet ja bekanntlich nix

  • .....eben :) dann drück ich dir mal Daumen ! Du kannst ja sowas sagen wie : " ich hätte einfach gerne gewusst, wieso ich nicht mal zu einem Gespräch kommen durfte. Aufgrund meiner Qualifikationen dachte ich mir, dass ich recht gut in die ausgeschriebene Stelle passen würde....???"
    Lass mal hören, wie das Gespräch so lief....! Frechheit siegt !! :)


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

    Einmal editiert, zuletzt von Panama ()

  • Eine Nachfrage bei der Schule ist weder dreist noch frech, sondern m. E. das einzig Richtige.


    Warum?


    Ich zitiere die entsprechenden Abschnitte aus den aktuellen Handreichungen zum diesjährigen Verfahren:


    "... Liegt ein großes Bewerberfeld vor, kann auch bei Neubewerbern/-innen ohne Zweite Lehramtsprüfungsnote eine Vorauswahl auf der Grundlage der Noten der Ersten Lehramtsprüfung vorgenommen werden.
    Hat die Schule die Vorauswahlgrenzen einmal festgelegt, kann sie keine schlechter platzierten oder qualifizierten Bewerber/-innen in die Auswahl mehr einbeziehen.
    ...
    Die über die Vorauswahl abgelehnten Bewerber/-innen sind in geeigneter Weise zu informieren. Mit allen übrigen Bewerber/-innen, die das Anforderungsprofil bzw. die in der Ausschreibung genannten Bevorzugungskriterien erfüllen, sind Bewerbergespräche zu führen."


    Es kann also einerseits sein, dass du wegen einer eventuell großen Bewerberzahl aufgrund deiner Note vom Verfahren ausgeschlossen wirst - aber dann hätte man dir die Ablehnung mitteilen müssen.
    Es kann aber auch sein, dass du im Verfahren bist und dich die Schulleitung bisher nicht erreicht hat - dann wirst du die morgige Post nach abwarten können.


    Auf jeden Fall MUSS dich die Schule benachrichtigen. Ein paar Tage Zeit bleibt noch; das Verfahren muss bis 05.03. abgeschlossen sein.


    Fazit: Ruf an und frag, wann du mit der Benachrichtigung rechnen kannst.

  • In Baden-Württemberg ist es bei den schulscharfen Stellen desöfteren so, dass sie auf ganz bestimmte Kandidaten ausgeschrieben sind...

  • Zitat

    Original von magister999


    "... Liegt ein großes Bewerberfeld vor, kann auch bei Neubewerbern/-innen ohne Zweite Lehramtsprüfungsnote eine Vorauswahl auf der Grundlage der Noten der Ersten Lehramtsprüfung vorgenommen werden.
    Hat die Schule die Vorauswahlgrenzen einmal festgelegt, kann sie keine schlechter platzierten oder qualifizierten Bewerber/-innen in die Auswahl mehr einbeziehen.


    Was heißt das genau? Wenn sich 100 Leute bewerben, wovon 5 die richtige Fächerkombination haben, kann die Schule alle Bewerber, die schlechter als beispielsweise 2,0 sind, einfach unberücksichtigt lassen? Auch wenn dann z.B. nur noch einer mit der gewünschten Fächerkombination übrig bleibt? ?(

  • Zitat

    Original von Mayine
    In Baden-Württemberg ist es bei den schulscharfen Stellen desöfteren so, dass sie auf ganz bestimmte Kandidaten ausgeschrieben sind...


    Das habe ich auch schon gehört, aber wenn die Schule dann halt Pech hat und auf jemand anderen passt die Ausschreibung zufällig genauso gut, find ich es halt nicht fair, denjenigen gar nicht erst einzuladen (ich weiß, das ist alles nicht fair, aber irgendwie ist mir mein Gerechtigkeitssinn trotz Ref und allem halt doch noch nicht ganz abhanden gekommen ).

  • Wenn bei großer Bewerberzahl eine Vorauswahl getroffen wird, müssen zunächst die Bewerber berücksichtigt werden, die die Ausschreibungsbedingungen genau erfüllen.


    Die Begründungen, die die Schulleitungen für das Ranking erstellen müssen, müssen "gerichtsverwertbar" sein. (Wenn ein Bewerber eingestellt wird, der die Bevorzugungskriterien nicht erfüllt, können alle unterlegenen Bewerber mit der geforderten Fächerverbindung klagen.)


    Zu mayflowers Frage mit den 100 Bewerbern: Es ist zeitlich überhaupt nicht zu leisten, für eine einzige Stelle 100 Bewerbergespräche zu führen. An meiner Schule dauert ein Gespräch 45 Minuten. Beteiligt sind SL, Vize, ÖPR, BfC und ein Fachschaftsvertreter. Ich habe aktuell eine Stelle ausgeschrieben, zwei Nachmittage haben wir für die Gespräche angesetzt, das sind 2 x 4 x 5 Mannstunden, das heißt 40 Stunden Aufwand für eine Stelle!


    Ad-personam-Ausschreibungen kommen tatsächlich gelegentlich vor; im gymnasialen Bereich aber wohl eher bei A-14-Auschreibungen, weniger bei Neueinstellungen.

  • Zitat

    Original von magister999
    Die Begründungen, die die Schulleitungen für das Ranking erstellen müssen, müssen "gerichtsverwertbar" sein. (Wenn ein Bewerber eingestellt wird, der die Bevorzugungskriterien nicht erfüllt, können alle unterlegenen Bewerber mit der geforderten Fächerverbindung klagen.)


    Ja, aber in genau dem Ranking tauche ich ja nicht auf, wenn ich vorher nicht eingeladen werde...daher ja auch meine Vermutung nur solche einzuladen, die nicht passen, damit dann der Wunschkandidat genommen wird! Wär denen gegenüber unfair, die auch passen, aber noch unfairer fände ich es denen gegenüber, die ja dann quasi nur als "Lückenbüßer" eingeladen werden.

  • Hallo


    sollte dein erstes Examen schlechter als 2,0 gewesen sein, dann erklärt das schon die Situation. Wenn sich dann zu viele auf diese Stelle beworben haben, werden alle mit schlechter als 2,0 gar nicht eingeladen. So war das vor 2 Jahren. Ich denke, da wird sich nicht viel geändert haben.


    Gruß


    Pipoca

  • Hallo mia!


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    *DaumendrückDaumendrück*



    LG Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Hallo Panama,
    habe leider heute an der Schule keinen mehr erreicht...aber ich habe heute zufällig beim Vorstellungsgespräch an ner anderen Schule jemanden getroffen, den ich kenne und sie hat mir bestätigt, dass die Stelle schon "intern" vergeben ist...tja, kann man nix machen! Und den Anruf werde ich mir jetzt vermutlich auch sparen, immerhin bringt es sowieso nix, außer, dass ich mich noch mehr ärgere!
    LG Mia

  • Schade :(


    Na, ich drück dir Daumen, dass es das nächste Mal klappt :)


    LG Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

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