Hallo,
wenn wir innerhalb eines Monats unserem Beihilfebescheid nicht widersprechen, ist das Ding ja rechtswirksam.
Gilt das auch für die Beihilfe? Oder kann die - auch nach längerer Zeit - mitteilen, dass Sie einen Fehler gemacht hat und nun Geld zurückhaben will?
Ich frage aus folgendem Grund: Mir wurde die gleiche Leistung, die vor 3 Monaten erstattet wurde, diesmal nicht erstattet. Ich überlege, ob ich Widerspruch einlegen soll und mit dem letzten Bescheid argumentieren soll. Ich habe Angst, dass der Schuss nach hinten losgeht und die Beihilfe ihren Bescheid, in dem Sie die Leistung erstattet hat ändert und auch in diesem Bescheid die Leistung nachträglich nicht erstattet.
Ist diese Angst berechtigt? Geht immerhin um ein paar hunert Euro...
Liebe Grüße,
Jooge