PKB-Stelle Berlin Gehalt/Lohn?
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Hallo,
also das hängt davon ab, an welcher Schule du unterrichtest. Aus eigener Erfahrung von einer Gesamtschule kann ich dir sagen, dass mit 1. Staatsexamen eine Eingruppierung in Stufe 11 erfolgt. Es kann aber auch Stufe 12 oder nur die 10 sein, eben abhängig vom Schultyp.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/lehrer/
dort kannst du deinen lohn ziemlich genau ausrechnen, 26h Vollzeit, müsstest dann deine Stunden anteilig in % ausrechnen.Bei weiteren Fragen, frag
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Eigentlich haben die Stufen wenig mit dem Schultyp zu tun, die sollte überall gleich sein, denn es ist ja der Abschluß nach dem man eingruppiert wird, aber ich habe auch schon alles erlebt von E8 bis E12 für Master bzw. 1.StEx.
Warum, keine Ahnung, es scheint einfach nicht 100%ig festgelegt zu sein. -
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Zitat
Original von ann-e
habs gefunden.also werden pkb-stellen nach bat und nicht tv-L bezahlt. oder wie??? ein enormer Unterschied. in meinem fall von über 400 euro
Nein, PKB Stelle in Berlin werden nach dem Berliner Übergangs TV-L bezahlt. DAs ist eine deutlich geringere Tabelle als der TV-L in den anderen Bundesländern. Aber eigentlich gitbs keine Bezahlugn mehr nach BAT dabei. Und vor allem, du musst berückscihtigen, dass das Entgelt in derTabelle für Lehrer im TV-L und im Übergangs TV-L geringer ist als für andere Berufe!Berlin:
http://oeffentlicher-dienst.in…rlin-lehrer-2010&matrix=1andere Bundesländer:
http://oeffentlicher-dienst.in…tv-l-lehrer-2010&matrix=1Edit: Und unterscheiden musst du in Berlin auch noch zwischen Ost und West!
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Liebe ann-e,
ich habe im Jahr 2007 über die PKB in Berlin gearbeitet.
Für 15 Stunden die Woche habe ich als Lehrerin mit zwei Fächern
mit dem 1. Staatsexamen ~1.275€ BRUTTO (je nach Kalendermonatstagen).
Zusammengesetzt hat sich das aus der
Grundvergütung: ~ 1.004€
Ortzuschalg: ~ 250€
Allg. Zulage: ~ 21€
Minus Deiner Krankenvers./evtl. Kirchensteuer/Rentenvers./Pflegevers. und
ZV-Beitrag müssten für Dich minestens ~ 950€ !!! rausspringen!
Ich fand es damals völlig in Ordnung und im Nachhinein gut verdientes Geld für die wertvolle Erfahrung,
die ich bereits vor meinem Referendariat sammeln konnte.
Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben.
Besten Gruß
SportkanoneP.S.: Ich wurde nach BAT/BAT-0 Vergütungsgruppe IVa (weil ich an einer Grundschule gearbeitet habe) bezahlt!
Als Vertretungslehrkraft an einer Realschule würdest Du nach der Vergütungsgruppe III vergütet werden,
vorausgesetzt Du hast das 1. Staatsexamen (und das gilt alles immer noch 2011).P.S.S.: Auch so und... ich war damals 27 und Dein Gehalt wird noch nach Deinem Alter berechnet!
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Ach und vielleicht hilft Dir noch diese Seite weiter:
http://www.bjsinfo.verwalt-berlin.de/index.aspx?id=209 -
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Also da kann was nicht stimmen. Ich hatte zu Beginn des Schuljahres mit 18h angefangen und habe dafür ca. 1100€ netto bekommen, an einer Gesamtschule!
Im Vertrag steht keine Angabe für die Gehaltsgruppe,sondern nur ein Verweis, dass du bis zur endgültigen Eingruppierung Stufe 6 nach TV-L bekommst.
Die Eingruppierung erfolgt dann durch die Personalstelle. Mit 1. Staatsexamen bekommst Du mindestens Stufe 10, vllt. sogar 11 oder 12.
Ich glaub, der Schulleiter sieht da nicht durch, aber er hat auch mit der Eingruppierung gar nichts zu tun.
@all: Die Unterteilung in Berlin in Ost/West ist doch aber auch mittlerweile aufgehoben, oder?Grüße
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Zitat
Original von suffel
@all: Die Unterteilung in Berlin in Ost/West ist doch aber auch mittlerweile aufgehoben, oder?Grüße
Nein, die ist nciht aufgehoben. Sie ist in der Höhe des Grundgehalts nciht mehr unterschieden, aber in anderen Bereichen bleibt es noch, das betrifft VBL, Weihnachtsgeld usw. UNd dadurch gibts dann auch unterschiedliche Endsummen.@Sprtkanone: Die PKB Verträge sind in 2008 alle auf TVL umgestellt worden, da gibts eine einheitliches Formular für alle. http://www.bjsinfo.verwalt-ber…DokLoader.aspx?DokID=2914
Netto zu verlgeichen ist eh immer schwierig, ich bekomme mit Steuerklasse 5 doch was ganz anderes raus, als jemand mit Steuerklasse 1 oder 3. DAnn gibts noch Kirchensteuer usw. was sich auch auswirkt.
Ich kann dir allerdings sagen, dass ich bei E6 Stufe 2 ca. 600 Euro monatlich mit einer halben Stelle bei Steuerklasse 5 mit Kirchensteuer raus hatte.
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Weil ich momentan überhaupt keinen Studienabschluss habe. Und damit ist es dann Stufe 6.
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Zitat
Original von ann-e
hallo,ich hab heut den arbeitsvertrag bekommen. das ist ein pkb vordruck stand april 1997 und dort ist "tarifgebiet ost (BAT-O)" angeben, sprich die vergütung läuft nach VI b BAT-O.
wird der vertrag automatisch auf den stand von TV-L gebracht, oder wie?!
Dein Schulleiter hat dir einen Vertrag, den er seit Mitte 2008 nicht mehr rausgeben darf, gegeben!
Ich vermutet, du musst einen neuen unterschreiben, denn mit dem BAt hättest du ganz andere Rechte, die sie dir auch bezahlen müssten.
Der Vertrag wird wohl vom Schulamt eher nicht unterschrieben werden, zumal dies 2008 bereits den Schulleiter mitgeteilt wurde (wie man im oben stehenden Link nachlesen kann.DAs wird Chaos geben!
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dann werd ich das morgen mal der konrektorin erzählen.
dieser ganze vertrag und der "nicht-so-recht-ahnung-habende" schulleiter haben mich ja überhaupt erst dazu gebracht diesen beitrag zu eröffnen...aaaaaaaaahhh!
also ich hab keine ahnung, frisch ausm studium und dann noch nicht mal berlinerin...aber das leute, die es wissen müssten mir auch nur quatsch erzählen, nervt tierisch.
also noch mal lieben dank an euch alle für eure schnellen und informativen antworten
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Ich würde mir das Anschrieben:
http://www.bjsinfo.verwalt-ber…DokLoader.aspx?DokID=2914wohl ausdrucken und mitnehmen und dazu den Vertrag:
http://www.bjsinfo.verwalt-ber…DokLoader.aspx?DokID=2890UNd das, kannst du dir dazu mal angucken:
http://www.bjsinfo.verwalt-ber…DokLoader.aspx?DokID=1935 -
Kennt jemand die Eingruppierung für Masterabsolventen über die PBK?
Es werden mir für meine Studienleistungen keine Fächer von der Senatsverwaltung anerkannt. Die Einstellung würde als Lehrer ohne Laufbahnbefähigung erfolgen.
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Kennt jemand die Eingruppierung für Masterabsolventen über die PBK?
Lehramtsmaster?
E10, genauso wie mit einem Lehramtsbachelor auch. Das macht leider keinen Unterschied in der Bezahlung. -
Lehramtsmaster?E10, genauso wie mit einem Lehramtsbachelor auch. Das macht leider keinen Unterschied in der Bezahlung.
nein, kein Lehramtsmaster - sondern ein Masterstudiengang ohne Lehramtsbezug.
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