Hallo in die Runde!
Ich habe im neuen Stundenplan seit dieser Woche bei 15 Unterrichsstunden sieben Freistunden, fünf (!!!) davon am Stück, d. h. ich habe an einem Tag nur die erste und die siebte Stunde.
Ich wohne zu weit von der Schule weg, um in der Zeit nach Hause zu fahren.
Hey, dafür mache ich (als Mutter mit Kleinkindern) doch keine Teilzeit!
Gibt es irgendwelche Regelungen für diesen Fall?
Muss ich mir diesen Stundenplan gefallen lassen?
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Hallo,
ihr habt sicher eine Gleichstellungsbeauftragte, das wäre wohl die erste Anlaufstelle.
Andererseits:
Ich kenne deinen Stundenplan nicht, irgendeine Kröte muss man auch als Mutter schlucken, und wenn du so weit von der Schule wohnst, ist das ja nicht unbedingt das Problem der Stundenplanmacher.
Es ist klar, dass Kolleginnen mit Kindern auf der Prioritätenliste höher rangieren, aber das kann nicht heißen, dass nun wirklich alles auf Kosten von Kollegen für dich optimiert werden muss.
Ich sehe deinen Fall also nicht so katastrophal.
Ciao -
Hallo,
das ist ja wirklich heftig.
Es gibt Regelungen. Aber es ist wie immer eine Frage der Ausgestaltung.
Die wichtigste Formulierung:
"Das LGG beschreibt in Abschnitt III (Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie), „dass Beschäftigten, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, Arbeitszeiten zu ermöglichen (sind), die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen“.
nachzulesen unter:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw…andreichungen_einsatz.pdfIch würde das auf jeden Fall ansprechen. Ob eine Änderung des neuen Stundenplans möglich ist, ist sicher abhängig davon, welche Fächer du unterrichtest, wie viele Tage die Woche du sonst in der Schule bist, in welcher Jahrgangsstufe du unterrichtest....
Aber einfach so hinnehmen, würde ich das auch nicht!!!
Ich würde zumindest um eine Verlegung einer der beiden Stunden bitten, denn sonst bist du diejenige, die immer wieder zu Vertretungen herangezogen wird. Und das fänd ich persönlich noch schlimmer, als zwischendurch 5 Freistunden zu haben.Viel Erfolg beim Durchsetzen deiner Ansprüche,
trybonzo: Es geht sicher nicht darum, dass andere Kollegen die Last der Mutter tragen. Aber 5 Freistunden am Stück, und das jede Woche, ein halbes Jahr lang, das ist sehr wohl ziemlich heftig. Denn es bedeutet erwartungsgemäß nicht nur viele Vertetungen, sondern auch einen größeren Bedarf, was die Kinderbetreuung angeht. Und dank KIBIZ muss man ja Ewigkeiten im Voraus festlegen, welchen Bedarf man in Zukunft hat. Die Betreuungseinrichtungen sind lange nicht so flexibel, wie es von uns Lehrerinnen in Teilzeit erwartet wird.
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Sorry try, hier geht es laut Profil der Threaderstellerin um Gymnasium, das ist schulorganisatorisch (Doppeljahrgang in der Oberstufe! Ganztagsschule!) komplexer und noch weniger flexibel (naturwissenschaftliche Fachräume, Sporthallen) als eine Grundschule. Mit dieser Mentalität des Einforderns wird man nicht weit kommen, weil die organisatorischen Setzungen dem häufg entgegenstehen.
Nichtdestotrotz finde ich diesen Tag im Plan, egal ob für Eltern oder nicht, einen Hammer.
Loyola
Was sind das denn für Kurse (können die SuS auch wann anders)? Könnten die Stunden auch auf einen anderen Tag gelegt werden, dann vielleicht mit weniger Freistunden? Kann man evtl. informelle Absprachen zum Einsatz bzw. Nicht-Einsatz bei Vertretungen in den Freistunden rausschlagen? Könnte ein Tausch der Lerngruppen einen anderen/besseren Plan bringen? Was sagen die Stundenplaner dazu? Was die Schulleitung? -
Natürlich ist die Stundenplangestaltung in einem großen, komplexen System wie einem Gymnasium schwierig zu bewerktstelligen.
Aber im Grunde genommen sagst du doch nichts Anderes als ich, nämlich dass Loyola probieren soll, ob eine Verlegung der Stunden möglich ist.
Und das bei den Stundenplanern anzusprechen hat für mich nichts mit einer Mentalität des Einforderns zu tun.
lg
try -
Hallo try,
Zitatbonzo: Es geht sicher nicht darum, dass andere Kollegen die Last der Mutter tragen. Aber 5 Freistunden am Stück, und das jede Woche, ein halbes Jahr lang, das ist sehr wohl ziemlich heftig. Denn es bedeutet erwartungsgemäß nicht nur viele Vertetungen, sondern auch einen größeren Bedarf, was die Kinderbetreuung angeht.
Es geht eben doch darum, dass andere Kollegen diese Last tragen, denn Bevorzugung der einen bedeutet automatisch Nachsehen der anderen. Ich weiß nicht, wie weit die Schule vom Wohnort weg ist, aber zwischen 1. u. 7. Stunde ist viel Zeit. Vertretungen in diesem Fall wären auch für mich ganz klar ein Grund zum Rebellieren, ansonsten halte ich das für eine schluckbare Kröte, wenn der Rest des Stundenplans, den wir nicht kennen, einigermaßen stimmt.
Ciao -
Aber auch die Zeit kann man doch sinnvoll nutzen, dafür hast du doch an den anderen Tagen nur noch zwei Freistunden. Und in den fünf Freistunden am Stück kannst du Unterricht vorbereiten, korrigieren, etc. Mir fällt das in der Schule oftmals leichter, weil mich da keiner stört und ich mich nicht ablenken lasse durch Internet etc.
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Da würde ich differenzieren wollen.
1. Ich zitiere nicht aus Rechtsquellen um vermeintliche Ansprüche zu untermauern. (Nebenbei gesagt steht im Zitat "soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen". Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass Stundenplanorganisation in Zeiten des Doppeljahrgangs viele Zwänge generiert, die sonst nicht existieren. Die Schulleitung wird genau darauf verweisen).
2. Falls es sich um zusammengesetzte Kurse handeln sollte, kann man die teilnehmenden Schüler auch direkt fragen, ob sie zu einer anderen Zeit können, die besser passt. Wenn man Glück hat, ergeben sich Möglichkeiten.
3. Mit bestimmten Lerngruppen (Klassen, Hauptfächer) hat man tendenziell einen kompakteren Plan mit weniger Nachmittagsunterricht, auch wenn andere Gruppen (Wahlunterricht u.ä.) andere Vorteile (geringere Gruppengröße, motiviertere Schüler, weniger Korrekturen etc.) aufweisen, muss man eben hier priorisieren. In der Situation der Threaderstellerin würde ich auch anbieten, ggf. eine Lerngruppe zu tauschen, falls der Plan so wichtig ist.
Ich denke, dass es um das Ausloten von Möglichkeiten und die Bereitschaft geht, für den Plan evtl. auch andere Nachteile in Kauf zu nehmen. Wenn man zum Stundenplan kommt und auf seine Rechte pocht, schalten die nämlich schnell mal auf stur.
Ich gebe übrigens auch bonzo Recht. Setzungen im Stundenplan für die einen (aus welchen Gründen auch immer) vermindern die Flexibilität der Planung für die anderen. D.h. viele haben keine erste Stunde und wenig bzw. keinen Nachmittagsunterricht. Diese Stunden machen dann eben die anderen...
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Zitat
Original von Bonzo21
Es geht eben doch darum, dass andere Kollegen diese Last tragen, denn Bevorzugung der einen bedeutet automatisch Nachsehen der anderen. Ich weiß nicht, wie weit die Schule vom Wohnort weg ist, aber zwischen 1. u. 7. Stunde ist viel Zeit. Vertretungen in diesem Fall wären auch für mich ganz klar ein Grund zum Rebellieren, ansonsten halte ich das für eine schluckbare Kröte, wenn der Rest des Stundenplans, den wir nicht kennen, einigermaßen stimmt.
CiaoAlso da würde ich widersprechen wollen.
Ein besserer Stundenplan für die TE muss nicht zwingend ähnlich hohe "Lasten" für andere Kollegen haben.
Im Zweifelsfall wird sich die Schulleitung immer mit "dienstlichen Belangen" aus der Affäre stehlen können.Das mit der schluckbaren Kröte würde ich auch bezweifeln.
Wenn man fünf Freistunden am Stück hat wird man gerade als Teilzeitkraft oft als "Lückenfüller" eingesetzt, wenn Vertretungen anfallen. Das kann dann auch trotz Wohnortnähe dazu führen, dass man nicht nach Hause fahren kann.
Wenn Frauen sich für Teilzeit entscheiden, dann liegt das nicht an Faulheit, Bequemlichkeit oder ähnlichem sondern an dem Wunsch, die im Vergleich zur Vollzeitstelle frei bleibende Zeit für ihre Kinder zu nutzen - das ist ihre Entscheidung und ihr gutes Recht. Bei einer solchen Freistundenzahl kann sie dieses Recht aber nicht in Anspruch nehmen bzw. den zeitlichen Vorteil der Teilzeitbeschäftigung wahrnehmen - vor allem dann nicht, wenn Freistunden ebenfalls mit einer Kinderbetreuung abgedeckt werden müssen.
Das könnte in diesem Fall sogar zu einem Minusgeschäft werden, weil sich in der Regel keine Betreuungskraft (außer Großeltern, sofern verfügbar) findet, die genauso flexibel und ggf. nur stundenweise die Betreuung übernehmen kann (und will).
Für die fünf Freistunden muss also eine Betreuung bezahlt werden, die bei einem anderen Stundenplan nicht anfallen würde.Die gesetzlichen Regelungen greifen hier zu kurz und viele Kollegen bringen Teilzeitkräften erstaunlich wenig Verständnis entgegen.
Teilzeitkräfte verdienen weniger, arbeiten jedoch im Verhältnis mehr als Vollzeitkräfte, weil sie alle außerunterrichtlichen Dinge dennoch zum großen Teil wahrnehmen müssen. Wenn dann noch so ein Stundenplan hinzukommt, hätte die TE theoretisch gleich auf 20 Stunden aufstocken können, weil das vom zeitlichen Rahmen auf dasselbe herausgekommen wäre.
Und genau DAS ist das Problem.Die Teilzeitkräfte haben m.E. das Recht und auch den (moralischen) Anspruch, mit Augenmaß eingesetzt zu werden - alles andere würde die Teilzeit ad absurdum führen.
Der Doppeljahrgang in NRW führt sicherlich zu angespannten Situationen hier und dort - aber wie viele Vollzeitkräfte haben effektiv fünf (!) Freistunden am Stück? Das ist unbestritten ein struktureller Nachteil der Teilzeitkräfte - von ihrer m.E. zu Unrecht ungünstigen Reputation einmal ganz abgesehen.
Gruß
Bolzbold -
Hallo,
viele Stundenplaner lassen sich in einem freundlichen Gespräch, in dem man die Hintergründe für seine Unzurfriedenheit erläutert auf eine Änderung ein. Vielleicht war ihnen deine Situtation gar nicht so bewusst?
Die Verschiebung einer einzigen Stunde dürfte doch eigentlich nicht so problematisch sein, selbst wenn es sich um eine weiterführende Schule handelt, die sehr komplexe Stundenpläne hat.
Fragen und freundliche Erläuterungen können doch nicht schaden.
Lg Alema -
Zitat: aber wie viele Vollzeitkräfte haben effektiv fünf (!) Freistunden am Stück?
Nun, ich BIN Vollzeitkraft und habe dieses Schuljahr 5 Freistunden am Stück.
Die Stundenpläne gelten immer fürs ganze Schuljahr.
In der Zwischenzeit korrigiere ich und bereite den Unterricht für den nächsten Tag vor.
Okay, ich habe keine kleinen Kinder mehr zu versorgen.Vielleicht wäre das auch eine Option, dass du in der Zeit ohne Störungen durch die Kinder Dinge abarbeiten könntest, die zu Hause sonst nur mühsam möglich sind?
Aber vielleicht kannn man in einem freundlichen Gespräch ja wie oben vorgeschlagen eine Lösung suchen.berichte doch mal, wie es weitergeht !
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Die Threaderstellerin schreibt nichts darüber, ob vielleicht schon ein Gespräch stattgefunden hat. Falls man so einen Plan ohne Rücksprache erhält fände ich das schon unprofessionell vom Stundenplanmacher.
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Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Besonders möchte ich Dir, Botzbold, danken, dass Du die Problematik der Teilzeitkräfte so gut auf den Punkt gebracht hast.
Ich kann mit den Freistunden leben. Ja, ich werde sie zum Korrigieren und Vorbereiten nutzen, so gut das geht. Ich kenne das aber: Wenn ich in der Schule bin, dann schaffe ich weniger als zu Hause, weil immer irgendwer was von mir will (ich bin Stufenleiterin im Doppeljahrgang...). Außerdem habe ich in der Schule natürlich nicht all die Materialien, die ich zu Hause im Regal stehen habe.
Eines muss ich zugeben: Meine Vertretungsbelastung wird dadurch nicht steigen - wir haben durch ein Bereitschaftsstundenmodell eine ziemlich gerechte Verteilung der Vertretungslast.
Es geht mir v. a. aber ums Prinzip. Ich mache doch keine TZ, um dann trotzdem für zwei U-Stunden insgesamt fast 8 Stunden aus dem Haus zu sein. Das ist einfach unfair. Meine Kinder können zwar bis 17.00 in der KiTa bleiben, aber ich könnte ihnen das auch ersparen.
Das Argument, dass es mein Problem ist, nicht am Ort zu wohnen, zieht nicht. Ich wohne und arbeite in der Provinz - ich kann mir die Stellen nicht völlig frei aussuchen. Ich habe schon gewechselt, um etwas näher dran zu sein als vorher.
Ja, es hat ein Gespräch stattgefunden. Mir wurde gesagt, dass doch meine sonstigen "zahlreichen" Stundenplanwünsche erfüllt worden seien; das sei der Preis dafür. Aber: Erstens waren meine Wünsche nicht zahlreich und zweitens sind sie nicht einmal in Gänze erfüllt worden. Auch würde ich mit gesundem Menschenverstand erwarten, dass man bei einem solchen Plan mit dem Betroffenen vorher Rücksprache hält. Leider Fehlanzeige.
Ich glaube nicht, dass da böser Wille oder eine familienfeindliche Grundhaltung hintersteckt, sondern schlicht Gedankenlosigkeit und vermeintliche Sachzwänge. Aber man kann halt auf verschiedene Weise damit umgehen.
Ich überlege, ob ich an der Schule mal eine Grundsatzdebatte zur Behandlung von Teilzeitkräften anzettle, so wie der gute http://tresselt das empfiehlt. Auch in Sachen Konferenzverpflichtung sehen wir hier ziemlich alt aus. Als ich noch mit ganzen drei Stunden eingesetzt war (auf inständiges Bitten der SL - nicht auf meine Initiative) verlangte man ebenfalls Anwesenheit bei allen Konferenzen. Zitat: "Das ist eine Ungerechtigkeit, mit der man leben muss." Tja, ich bin eigentlich sehr zufrieden an meiner Schule; vieles ist wirklich richtig, richtig gut und auch professionell. Aber in dem Bereich reg ich mich wirklich dauernd auf. -
Viele Dinge, die du anführst, sind der Grund warum Teilzeitkräfte und ihre Stundenplanwünsche von vielen kritisch beäugt werden und Kollegen, die aus welchem Grund auch immer auf ein Entgegenkommen angewiesen sind, diese möglicherweise nicht erhalten.
1. Die Vertretungssache ist kein Problem.
2. Du sagst du bist Stufenleiterin im Doppeljahrgang und dass du während der Freistunden angesprochen werden würdest (Was man bestimmt steuern kann). Für mich stellt sich die Frage, wie diese Funktion mit einem kompakten Plan wahrgenommen würde. Wo würden da die zeitlichen Ressourcen für den Koordinationsbedarf verortet? Würden diese Absprachen nicht stattfinden?
3. Aus deinem Posting geht hervor, dass es zumindest kein Problem ist, die Kinderbetreuung zu organisieren (auch wenn du nicht erwähnst, ob das extra kostet oder nicht, falls das so sein sollte, wäre das schon ein Grund).
4. Auch wenn du inhaltlich nichts über deine Stundenplanwünsche schreibst, kann man dem Posting doch entnehmen, dass es wohl mehrere waren, deren Erfüllung du einklagst.
Ich finde, dass du aus einer sehr komfortablen Position heraus argumentierst und ja, das ärgert mich, weil ich es teilweise auch in meinem Kollegium erlebe. Die Folge ist, dass das nicht mehr ernstgenommen wird und Alleinerziehende teilweise einen richtig ungünstigen Plan haben.
Die meisten Vollzeitleute, die ich kenne, geben keinerlei Wünsche an und ich kann versichern, dass auch von denen keiner darauf erpicht ist, mit etlichen Freistunden von der ersten bis zur elften Stunde in der Schule zu hängen. -
Ich bin selbst für die Stundenplanerstellung an einer weiterführenden Schule zuständig und ich würde mich schämen, einen solchen Plan auch nur vorzuschlagen. Mit ganz wenigen, einzelnen Ausnahmen gibt es bei uns keine Doppel- oder gar Mehrfachfreistunden. Und wenn sich eine Doppelfreistunde tatsächlich einmal nicht vermeiden lässt, halte ich vorher mit dem Kollegen Rücksprache.
Auch bei mir laufen natürlich teilweise Kollegen mit unverschämten Forderungen auf. So wollte kürzlich z.B. eine TZ-Lehrkraft, die Freitags nur 1. und 3 Stunde unterrichtet, unbedingt ihre 3. Stunde in die 2. verlegt haben, weil sie sonst den Freitag vormittag nicht mehr zur Vorbereitung nutzen könnte und weil die Zeit von Freitag Mittag bis Sonntag Abend der Familie gehöre, könnte sie dann ihren Unterricht für Montag nicht vorbereiten. Da war ich auch erstmal baff. Aber sowas ist die Ausnahme.
Ungleichbehandlung trifft TZ wie VZ Lehrkräfte gleichermaßen: Die einen motzen, dass mehr Zusatzaufgaben bei ihnen hängen bleiben, die anderen beschweren sich, dass sie trotzdem zu jeder Konferenz kommen müssen. Man kann als Schulleitung da nur versuchen, so transparent wie möglich die Aufgabenverteilung vorzunehmen und Kritik offen zu begegnen. Aber allen kann man es leider nicht recht machen.
Wir haben sehr viele TZ-Leute und da ist es ein guter Weg, dass wir nur noch dann Konferenzen halten, wenn es wirklich etwas zu besprechen gibt. Sämtliche Infos haben wir auf Mailverteiler ausgelagert, was sich gerade für die TZ-Leute sehr bewährt hat.
Allgemein kann man sagen: Die Stundenplanprogramme sind so mächtig, dass sich eigentlich fast alles realisieren lässt, wenn der Stundenplanmacher sich Mühe gibt und das Programm beherrscht. Ich würde das an deiner Stelle so nicht akzeptieren; weiß jetzt aber leider auch keine Patentlösung, wie sich das vermeiden lässt.
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Naja, auch das beste Stundenplanprogramm kann nur innerhalb der Setzungen funktionieren, die schulorganisatorisch und durch die entsprechenden Gremien vorgenommen wurden.
Ermögliche ich es den Schülern z.B. in der Oberstufe möglichst viele der laut Verordnung zulässigen Kombinationen an Kursen auch anzuwählen und achte ich dabei auf einen kompakten Plan für Oberstufenschüler (d.h. möglichst wenig Freistunden) wird mein Planungsspielraum und auch die Konsequenzen für die Kollegen (viele können heutzutage ja nicht einmal mehr in der Oberstufe eingesetzt werden, weil sie in verschiedensten Arten von Arbeitsverhältnissen stehen, die anders sind als traditionelle Studienrats- und BAT Beschäftigungen) andere sein, als wenn ich Kursprofile vorgebe, die bestimmte Leistungs- und Grundkurse koppeln aber die Wahlfreiheit einschränken.
Unsere Stundenplanmacher machen die Oberstufenpläne übrigens zuerst, weil sie am komplexesten sind und Rückwirkungen auf den gesamten Rest des Planes haben, darum bin ich mir noch immer nicht sicher, ob man Gymnasialpläne mit denen von GHS vergleichen kann. Einen Vergleich mit den Plänen einer integrierten Gesamtschule fände ich interessant, da ich wenig darüber weiß.
Analog dazu gibt es Setzungen in der Sek I, die die Flexibilität der Planung einschränken, wie z.B. Fremdsprachen, Religion/Ethik oder Wahlunterricht auf Leiste.
Das nur so als mein Eindruck aus meiner Praxis. -
Konferenzteilnahme ist bei Teilzeitkräften auch teilzeitig zu sehen, ebenso Klassenleitung. Das steht in der ADO für NRW, § 15. Dort steht auch, dass übermäßige Belastung durch Springstunden zu vermeiden ist.
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Zitat
Original von Piksieben
Konferenzteilnahme ist bei Teilzeitkräften auch teilzeitig zu sehen, ebenso Klassenleitung. Das steht in der ADO für NRW, § 15. Dort steht auch, dass übermäßige Belastung durch Springstunden zu vermeiden ist.Gibt es auch vergleichbares für BW? Bisher habe ich für mein Bundeland noch nichts gefunden! Wir werden als TZ-Kraft zu Konferenzen geladen die absolut nichts mit dem Lehrauftrag zu tun haben, bzw. ihn auch nicht in den nächsten Jahren betreffen werden.
LG
Pontifex -
Maria Leticia, danke für Dein Posting, das habe ich gerade noch gebraucht.*ironieoff*
Ich rede nicht von einem Plan mit ein paar Freistunden. Ja, gebt mir täglich Freistunden; ich hab nicht mal was gegen Doppelfreistunden. Ich rede von FÜNF Freistunden an einem Tag und von dem plumpen Umgang damit.
Und nein, ich habe keine unverschämten Ansprüche an meinen Plan gestellt, sondern darum gebeten, mich an zwei Tagen in der Woche nicht in der ersten Stunde einzusetzen, was nur für einen Tag erfüllt wurde. Zusätzlich habe ich darum gebeten, wenn möglich (!!!) meinen mir zustehenden freien Tag auf den Freitag zu legen. Das wäre aber auch anders gegangen und ich habe hier wirklich eine bescheidene Bitte vorsichtig formuliert.
Übrigens werden wir ausdrücklich aufgefordert, unsere Stundenplanwünsche mitzuteilen. Daher habe ich das dann auch getan. -
Und noch was: Ja, Kinderbetreuung ist gesichert für die Zeit. Das ist nicht der springende Punkt. Aber ich verbringe sieben Stunden in der Schule, werde aber nur für zwei bezahlt. Die Zeit dazwischen ist überwiegend tote Zeit, die ich zu Hause sinnvoller nutzen könnte, nicht zuletzt um dann klar Schiff zu haben, wenn die Kinder nach Hause kommen und nicht erst dann noch einkaufen, aufräumen, kochen etc. zu müssen. Jetzt sag nicht, dass Vollzeitkräfte das auch müssen. Ja, das müssen sie, aber sie kriegen auch ein Vollzeit-Gehalt.
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