Minimale Vertragsverlängerung???

  • Ich weiß gar net, wie ich anfangen soll, ich weiß nur, dass ich grad sprachlos und extrem wütend bin. Vielleicht war schonmal jemand ind er gleichen Situation und kann weiterhelfen?


    Eine Freundin von mir arbeitet als Sonderschullehrerin an einer privaten, sprich kirchlicher Träger, Sonderschule mit Schwerpunkt G und K. Nicht verbeamtet, nur angestellt. Und genau da gehen die Probleme los.
    Sie macht im Moment Vertretung für eine Lehrerin, die zunächst in Elternzeit und jetzt wieder in Mutterschutz ist. Der erste Vertrag für dieses Schuljahr lief vom ersten Schultag bin zum 31.12.10. Dann wurde dieser Vertrag in der letzten Minute (Schulleitung wusste gar nicht, dass meine Freundin nur befristet angestellt war und erfuhr davon nur durch ihr Nachfragen nach neuem Vertrag) verlängert - um genau 6 (!!!!) Wochen bis heute. Der neue Vertrag kam heute zur Schule per Fax (also wieder last minute), und wurde wieder nur um 6 Wochen verlängert (bis Beginn Mutterschutz der zu vertretenden Lehrerin).
    Langfristig planen ist ja somit nicht möglich und sie lebt ständig in der Schwebe. Von monatlicher Miete und Versicherungen wollen wir jetzt gar nicht reden....


    Hat jemand sowas schonmal erlebt? Ist sowas rechtens?? An wen könnte man sich da wenden? Gibt es eine minimale oder maximale Länge, die ein Vertrag verlängert werden kann und darf?


    Würde mich über Feedback freuen...ich kann mittlerweile da drüber nur noch den Kopf schütteln....


    millie

  • genauso läuft es in Niedersachen auch. Habe das jetzt zum Glück hinter mir, aber das ist total zum Aufregen!!! Man kann nichts planen. Ich war für eine Kollegin da, die immer nur wenige Wochen krank geschrieben wurde. Insgesamt war ich dann doch ein halbes Jahr da, aber das wusste ich sozusagen erst zum Schluss. Ist auch für die Kinder total blöd, das war an einer RS und die Kinder und Eltern haben dann auch öfters gefragt, wie es weitergeht...

  • Also, aus Hessen kenne ich das nicht. Ich war jetzt hier drei Jahre Vertretungslehrer - und zwar immer mit einem Vertrag für das komplette Schuljahr. Mittendrin hatte ich mal vor, nach NRW zu gehen. Als ich aber dann gesehen habe, dass die Vertretungen bei "VERENA" immer nur sehr kurzfristig waren, habe ich es sein lassen.


    Ich möchte noch einen Aspekt einbringen, der mich sehr nachdenklich stimmt. Du schreibst, deine Freunde wäre Sonderschullehrerin. Nun, das bin ich auch. Und gerade bei Schülern mit geistiger Behinderung halte ich diese Mini-Kurzzeitverträge für ein absolutes Unding. Bei diesen Schülern ist einfach ein riesiges Detailwissen notwendig, um da überhaupt unterrichten zu können. Und genau das ist mit diesen Miniverträgen nicht möglich.

  • DAs ist eigentlich vollkommen korrejt dass er nur so verlängert ist jetzt, denn die Lehrerin hat Anspruch nach dem Mutterschutz wiederzukommen.


    Hier ist es so, dass sobald sie in Elternzeit geht die Gelder aus einem anderen Topf kommen, also ginge ein durchgängier Vertrag nicht!

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