Beurlaubgung aus familiären Gründen - Elternzeit - was geht schneller?

  • Wende dich doch mal an die Frauenbeauftragte an eurem Schulamt.
    Sie unterliegt der Schweigepflicht und niemand ist ihr weiseungsbefugt, so dass du ganz offen alle Möglichkeiten durchsprechen kannst.

  • ZUrück in die Elternzeit, dauert 7 Wochen Vorlauf!


    Und ob es geht, hängt davon ab, wie alt das Kind ist und von wann bis wann du schon in Elternzeit warst, denn nicht immer hat man die nicht genommene Zeit noch zur Verfügung.

  • Du bist verbeamtet? Dann gilt das Landesrecht, da gibts leider wirklich Budnesländer, die das so handhaben, denn das BEEG sieht solche Dinge nicht vor, da ist 7 Wochen vorher anzumelden und der AG hat es zu schlucken!


    Ich würde mir das Gesetz zeigen lassen und evtl. mit der Gewerkschaft darüber konferieren, das hilft evtl.


    Viel Erfolg!

    • Offizieller Beitrag


    Oh wie schön, dass es geklappt hat. :) Alles Gute für dein Kind.

Werbung