Wechsel von Hessen nach BW

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgende Frage:


    Ich bin derzeit Beamter auf Probe in Hessen. Mir fehlen noch 1,5 Jahre für die Lebenszeitverbeamtung (es dauert hier immer noch 3 Jahre).


    Ich spiele sehr stark mit dem Gedanken nach BW zu wechseln (wohne in BW, habe hier Ref gemacht und werde meine Freundin heiraten, die hier in BW arbeitet und wir wollen auch Kinder haben).


    Ich weiß, dass es das Ländertauschverfahren gibt. Kürzlich hat mir jedoch eine Kollegin gesagt, wenn ich mich auf eine Funktionsstelle (z.B. A14 Stelle) hier in Heidelberg bewerbe, dann kann mich mein Dienstherr gar nicht zurückhalten. Ist das wahr?


    Ich hätte auch kein Problem noch ein paar Jahre in Hessen zu bleiben aber ich habe folgende Bedenken:


    1. ich gewöhne mich gerade an das Hessische Schulsystem
    2. ich vergesse teilweise die schulrechtlichen Dinge aus BW
    3. ich möchte irgendwann eine Wohnung kaufen und wenn ich wüsste, dass ich dann doch irgendwann in Hessen feststecke, wäre es sehr blöd, wenn ich mit Kindern die in BW zur Schule gehen kaum gemeinsame Ferien habe.


    Wie wäre es wenn ich beispielsweise eine Möglichkeit bekommen würde, ein Teil meines Deputats am Seminar in BW bekommen würde? Würde das helfen?


    Viele Grüße danke schon einmal im voraus,

  • Antworten auf Deine Fragen findest Du hier:


    http://www.lehrer-online-bw.de


    Hat das Ganze nicht Zeit bis nach der Probezeit? Die Regierungspräsidien sind sehr zurückhaltend, wenn man in der Probezeit versetzt werden möchte. Bis Deine künftigen Kinder in die Schule kommen, vergehen wohl noch ein paar Jahre.


    Einen Lehrauftrag am Studienseminar Heidelberg wirst Du meines Erachtens erst bekommen können, wenn Du Beamter in Baden-Württemberg bist.

  • magister999
    Natürlich könnte ich noch bis nach der Probezeit warten, wenn es wirklich einfacherer danach wird.


    Ich kenne diese Internetseite schon, konnte aber nicht folgende Frage beantwortet finden:


    "ich weiß, dass es das Ländertauschverfahren gibt. Kürzlich hat mir jedoch eine Kollegin gesagt, wenn ich mich auf eine Funktionsstelle (z.B. A14 Stelle) hier in Heidelberg bewerbe, dann kann mich mein Dienstherr gar nicht zurückhalten. Ist das wahr?"


    Außerdem werden leider nur die Fragen beantwortet um von BW in ein andere Bundesland zu wechseln - nicht jedoch die andere Richtung.


    Vielleicht hat jemand anderes hier Erfahrungen oder Ideen...

  • Verlässliche Auskünfte bekommst Du am ehesten bei einem persönlichen Gespräch mit dem Personalreferenten im RP Karlsruhe. Erfahrungen aus der Vergangenheit sind wenig hilfreich, weil man im KM die Bedingungen jeweils nach Marktlage ändert. Einmal heißt es: Versetzungen haben Vorrang vor Neueinstellungen. Und beim nächsten Mal ist es wieder genau umgekehrt.


    Was aber immer wieder im Leitfaden steht, den die Schulleitungen zu jedem Online-Verfahren erhalten: Bewerber aus anderen Bundesländern benötigen zwingend die Freistellungserklärung ihres bisherigen Dienstherrn.


    Zu dem, was Deine Kollegin meinte, kann ich auch etwas beisteuern. Eine Lehrerin meiner Schule wollte aus persönlichen Gründen in die Nähe ihres Partners versetzt werden. Sie bewarb sich auf eine schulscharfe Ausschreibungsstelle (in einem anderen Regierungsbezirk unseres Landes). Sie bekam nicht nur die Stelle, sondern erhielt auch noch volle Umzugskostenvergütung - weil, nachdem sie von der Schule angefordert wurde, der Umzug plötzlich keine privaten, sondern dienstliche Gründe hatte!


    Zu Deiner Frage wegen Privatschulen kann ich nichts Konkretes sagen.

  • Ich habe auch daran gedacht, mal die Personalreferenten zu kontaktieren.


    Zum einen schreibst du, dass man zwingend die Freistellungserklärung des bisherigen Dienstherrn benötigt. Dann berichtest du von den positiven Erfahrungen der Lehrerin, die aus persönlichen Gründen in einen anderen Regierungsbezirk des Landes wollte. In meinem Fall möchte ich aber nicht in einen anderen Regierungsbezirk in meinem Land - brauche ich dann trotzdem zwingend die Freistellungserklärung meines Dienstherrn?


    Wer ist mein Dienstherr in Hessen? Das Land, das Schulamt oder die Schulleiterin? Die wollen mich doch sicher nicht freigeben, wenn so großer Lehrermangel dort besteht oder?


    Viele Grüße und sorry für die vielen Fragen...

  • Kein Problem; ich hoffe, ich kann Dir die Fragen beantworten.


    Nach meinem Verständnis brauchst Du die Freigabeerklärung. Du stehst ja in einem Dienstverhältnis als Beamter und kannst deshalb nicht ohne Zustimmung des Dienstherrn in ein anderes Land gehen. Ob darauf verzichtet werden kann, wenn eine Schule in Baden-Württemberg Dich anfordert, weiß ich nicht. Dies kann Dir der Personalreferent in Karlsruhe sicherlich beantworten.


    Dienstherr ist die personalverwaltende Dienststelle. Bei uns im Land sind dies die vier Regierungspräsidien, in Südhessen ist meines Wissens Darmstadt zuständig. Das Schulamt spielt für Gymnasien keine Rolle; der Schulleiter muss zu Versetzungsanträgen zwar Stellung nehmen, aber er trifft nicht die letzte Entscheidung.


    Bei speziellen Fragen können wir gerne auch per PN kommunizieren.

  • Vielen Dank schon mal für die Info.


    Als ich damals mich beworben habe, musste ich alles über das Schulamt machen (ich weiß in BW sind es die Regierungspräsidien fürs Gymi). Mit Darmstadt hatte ich noch nie was zu tun aber ich kann da ja mal mit meinem Personalrat sprechen.


    Viele Grüße und danke noch einmal

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