Freier Tag für unverheiratete Väter?

  • Hallo,


    meine Lebensgefährtin erwartet im Mai die Geburt unseres Kindes. Wir sind nicht verheiratet. Kann ich für den Tag der Geburt (festgelegt - Kaiserschnitt) freigestellt werden?


    Gruß,


    Jooge


    PS: Realschule NRW, Lebensgefährtin Lehrerin im gleichen Kollegium

  • Leider weiß ich die Textstelle nicht mehr, aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass bei der Geburt des leiblichen Kindes dem Vater einen Tag Sonderurlaub zusteht. Und dabei ist es egal, ob ihr verheiratet seid oder nicht, denn es kommt ja DEIN Kind zur Welt.

  • Hallo nochmal,


    ich habe eben im
    RdErl d. Innenministeriums "Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte aus persönlichen Anlässen"


    folgende Stelle gefunden:


    "Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte aus persönlichen Anlässen:


    - Niederkunft der Ehefrau oder eingetragenen Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes: 1 Arbeitstag".


    Das heißt wohl, die Geburt findet ohne mich statt, oder der Termin muss am Nachmittag sein (wenn das geht) :o(


    Gruß


    Jooge

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde auch nett fragen. Die meisten Schulleitungen lassen sich darauf ein. Ggf. sagen sie: "Wenn du jemanden findest, der dich vertritt / mit dem du tauschst, ist es okay."


    Viel Glück beim Freibekommen und beim Vater-werden.


    kl. gr. Frosch

  • "Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte aus persönlichen Anlässen:


    - Niederkunft der Ehefrau oder eingetragenen Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes: 1 Arbeitstag".


    Das bedeutet doch, dass Du frei bekommst, oder??


    ninale

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.


  • Nein, würde er nicht, weil nicht verheiratet und eine eingetragende Lebenspartnerschaft gibts nur in gleichgeschelchtlichen Beziehungen.

  • frag' kollegen, ob sie dich vertreten und tritt mit einem "vertretungsplan" für den tag an den sl heran. so ein unmensch kann er nicht sein!
    wünsche euch alles gute!

  • Würd ich auch machen, zumal es sich bei euch um eine Ehe - ähnliche Gemeinschaft handelt und dies in ganz vielen Fällen mit Ehe gleichgestellt wird....


    Und deine SL wäre sehr unmenschlich, wenn sie dir dafür nicht freigäbe!!!! Da wird schließlich DEIN Kind geboren!

  • na, bei so einem KOLLEGIOUMSkind, wenn ihr beide dort arbeitet, da wird sich die SL doch hoffentlich freuen und gratulieren und dich heimschicken, sobald es losgeht...achso... geplante Geburt... ja, also, meinBauchgefühl sagt: Natürlich bekommst du frei, machst halt wann anders mal was extra, ... so oft wird man ja nicht Vater !! Toitoitoi, wenn du fragst!

  • Mein Freund und ich sind ebenfalls nicht verheiratet, unser Kind wurde auch per geplantem Kaiserschnitt geboren - und er bekam den Tag frei, den Antrag auf Sonderurlaub hat er vorher gestellt... war überhaupt kein Thema! Du bekommst bestimmt frei, besprich das doch einfach mal mit der SL! Was macht es schließlich für einen Unterschied, ob ihr verheiratet seid oder nicht?! (frag ich mich sowieso ständig...) LG und alles Gute!

    "Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht."
    (afrikanisch)

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